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Vorgaben für den Prüfingenieur? 21 Aug 2018 13:07 #63697

Gibt es Vorgaben für den Prüfingenieur zum Ablauf und Zeitrahmen seiner Prüfung?

Wenn ja, wie lange darf ein Prüfingenieur für seine Prüfung brauchen?

Und darf der Prüfingenieur die Prüfung einer statischen Berechnung so lange zurück stellen, bis die zugehörige Ausführungsplanung vorliegt? (z.B. die statisch Berechnung eines Unterzuges bis der Bewehrungsplan dazu vorliegt, oder die Berechnung eines Dachtragwerks bis die Werkstattplanung des Stahlbauers vorliegt?)

Ich kann leider nirgendwo irgendetwas dazu finden. Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank!

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Vorgaben für den Prüfingenieur? 21 Aug 2018 13:56 #63698

Das liegt tatsächlich im Ermessen des PI.
Kollegial ist natürlich eine grundsätzliche Rückmeldung zur Berechnung.
Aber eine abschließende Prüfbescheinigung benötigt i.d.R. auch eine Planung dazu.

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Vorgaben für den Prüfingenieur? 21 Aug 2018 15:09 #63702

Baumann schrieb: Das liegt tatsächlich im Ermessen des PI.
Kollegial ist natürlich eine grundsätzliche Rückmeldung zur Berechnung.
Aber eine abschließende Prüfbescheinigung benötigt i.d.R. auch eine Planung dazu.


alles abhängig von dem Umfang der Beauftragung durch das Bauamt. Oft sind Ausführungspläne nicht beauftragt, dann hat der PI auch keinen Anspruch darauf.
Wenn, dann basieren die Pläne auf der geprüften Hauptstatik. Er kann also sehr wohl einen Zwischenbericht rausgeben und hinten steht dann unter "Auflagen und Hinweise", dass die Prüfung fortgesetzt wird.

Immer bedenken. Auch die PI stehen vor dem Bauamt im Wettbewerb zueinander und wenn ein PI mehrfach auffällig wird, z.B. per Beschwerden durch Aufsteller, dann rutscht der nach unten in der Gunst der Behörde.

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Vorgaben für den Prüfingenieur? 21 Aug 2018 15:27 #63703

Wettbewerb bei den PIs in Zeiten, wo deutlich mehr in Ruhestand gehen als neu zugelassen werden?
Wir sind hier in Sachsen schon froh, wenn wir nicht länger als 4 Wochen auf den Prüfbereicht warten müssen. Und die große Ruhestandswelle ist noch längst nicht durch.

Die Vorgaben zum Ablauf der Prüfung erhält der PI mit seinem Prüfauftrag. Hinterher ist schlecht gackern...
Normalerweise ist aber eine geprüfte Statik die Grundlage für Ausführungspläne. Andersrum ist doch blöd. Es ergeben sich Prüfbemerkungen aus der Statik und damit machst Du die Planung an der Stelle doppelt und dreifach.
Folgende Benutzer bedankten sich: D.avid

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Vorgaben für den Prüfingenieur? 21 Aug 2018 18:52 #63705

Hörsting schrieb: Gibt es Vorgaben für den Prüfingenieur zum Ablauf und Zeitrahmen seiner Prüfung?


JA

Wenn ja, wie lange darf ein Prüfingenieur für seine Prüfung brauchen?


Die Prüfung muß in einer angemessenen Zeit durchgeführt werden.

Und darf der Prüfingenieur die Prüfung einer statischen Berechnung so lange zurück stellen, bis die zugehörige Ausführungsplanung vorliegt? (z.B. die statisch Berechnung eines Unterzuges bis der Bewehrungsplan dazu vorliegt, oder die Berechnung eines Dachtragwerks bis die Werkstattplanung des Stahlbauers vorliegt?)


Nein, jedoch kann er den Nachweis der Ausführbarkeit an kritischen Punkten
verlangen, als z.B. zeichnerische Darstellungen bestimmetr Knotenpunkte.

Ich kann leider nirgendwo irgendetwas dazu finden.


Ist meines Wissens auch nirgends per Gesetz festgeschrieben.
Klären im Zweifelsfall die Gerichte bzw. haben dies auch schon hin und wieder getan.

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Vorgaben für den Prüfingenieur? 21 Aug 2018 19:27 #63706

Hallo Hörsting,

im Brückenbau gibt es oftmals folgende Regelung ...
(vertraglich vereinbart mit der Baufirma)

" Nach Eingang der ungeprüften Ausführungsunterlagen beim Auftraggeber ist seitens des Auftragnehmers eine benötigte Prüfzeit von 6 Wochen zu kalkulieren.
Voraussetzung hierfür ist die Richtigkeit und Prüfbarkeit der Unterlagen (z.B. vorliegen der Überbaustatik zur Prüfung der Unterbauten und Lager).
Sollten Ausführungsunterlagen nachgereicht werden müssen oder Fehler enthalten (welche eine Überarbeitung seitens des Auftragnehmers erforderlich macht) beginnt die benötigte Prüfzeit erneut."


Sinngemäß wird dieses dann auch vertraglich mit dem Prüfingenieur vereinbart.

Gruß
Lehmann

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