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Gast
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Hallo,
Mal so gefragt: Wenn bisher keine Prüfung der Statik erfolgte, dann kann es m.E. auch keine Baugenehmigung geben. Das wär dann aber ein Problem des Bauherrn, der mit der Baufsicht Kontakt aufnehmen müßte, denn die Einholung einer Baugenehmigung ist seine Sache (bzw. delegiert an den Entwurfsverfasser). Ohne Bg. wird nicht gebaut, es sei denn, ihr wollt einen Schwarzbau machen ... Gruß mmue |
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Die Baugenehmigung liegt vor.
Eine Freigabe der globalen Standsicherheit des Gebäudes liegt auch vor. Was fehlt ist (hier) die Freigabe der Stabstatik des Stahlbaus. Klar ist, dass nur nach vom PI freigegebenen Plänen gebaut werden darf. Der Stahlbauer wird für seine Werkstattplanung eine freigegebene Stabstatik einfordern. Bekommt er diese nicht, wird er nach der nicht freigegebenen Stabstatik seine Werkstattplanung erstellen und diese beim PI einreichen. Spätestens dann beginnen die Probleme ... |
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Hallo Hörsting,
wenn du mit deinen Überredungskünsten beim Prüfingenieur nicht weiterkommst, dann kannst du nur den Bauherrn informieren, daß du (bzw. der Stahlbauer) in der Ausführung der Leistung behindert ist (klassische Behinderungsanzeige). Die muß rechtzeitig raus, damit dein Bauherr noch zeitnah bei der Bauaufsicht vorstellig werden kann, sonst hast du womöglich irgendwann wirklich ein Problem. Gruß mmue |
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Hallo mmue,
ja, genau das ist mein Plan. In die Behinderungsanzeige würde ich allerdings gerne einen Verweis auf einen "normalen" oder vorgeschriebenen Prüfablauf aufnehmen. Wie schon von anderen hier geschrieben, sich mit einem Prüfstatiker zu streiten, ist immer gefährlich, denn die fehlerfreie Statik gibt es nicht (oder nur sehr selten). Und somit ist man immer angreifbar. Aber wenn ich Regelungen zum Ablauf zitieren könnte, wäre die Diskussion über den Inhalt der Statik in den Hintergrund gedrängt. Aber soweit ich das überblicke, ist der Prüfer an nichts gebunden, außer an die weiche Forderung nach "angemessenen Prüfzeiträumen". Und das ist schon irgendwie ärgerlich ... Danke und Gruß! |
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Bei der hoheitlichen Prüfung gibt es die Baugenehmigung erst nach Prüfbericht. Die Fristen für die Erteilung einer Baugenehmigung stehen in der LBO. Hier darf man der Behörde dann nach Ablauf der Fristen getrost gegen das Bein treten.
Bei der privaten Prüfung schreibt man die Fristen im Prüfauftrag fest. Wurde das versäumt, dann Pech. Die Prüfer sind aber normalerweise Mitglied beim VPI, dort kann man ruhig mal anfragen oder sich auch beschweren. |
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Ja, aber der Prüfbericht muss nicht der abschließende sein. Teilbaugenehmigungen sind ja auch nicht unüblich. Damit kann der Bauherr weiterplanen bzw. schon gewisse Teile ausführen lassen.
Es gibt zwei Strategien. Die Planer/Bauherren reichen bewusst irgendwelche unzureichenden Unterlagen ein, nur um so den Prüfablauf anzuschieben. Der Prüfer sucht sich aus an sich völlig ausreichenden Unterlagen irgendeinen Spielkram raus, um den einzufordern und so für sich Zeit zu generieren. Wenn ich hier allerdings lese, dass der "globale Standsicherheitsnachweise" bereits geprüft sei, die "Stabstatik" aber noch ausstehe, dann frage ich mich, wie das wohl tatsächlich aussieht. Wollte hier jemand (Bauherr) irgendwas durch irgendwelche merkwürdigen Strategien künstlich beschleunigen und fällt damit nun auf die Nase. Die beste Beschleungigung ist immer noch in sich konsistente und vollständige Unterlagen einzureichen und nicht irgendwie merkwürdig aufzuteilen. Alles was üblicherweise von den Herstellern nachgewiesen wird (Nagelplattenbinder, Halbfertigteildecken, Pfahlstatik..) kann fehlen, aber das Gebäude an sich sollte vollständig da sein und nicht noch irgendwie thematisch gesplittet werden.
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