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So so, Schubrisse in Decken an 45 grad Wandecken, möglicherweise weil kein Durchstanznachweis geführt wurde ?? @dvog man kann sicherlicherlich beides machen, ist halt so ein Zwitter. Den Schubnachweis würde ich mit den Lagerreaktionen der Linienlager führen, Linienlager näherungsweise elastisch mit geschoßweise Steifigkeit. Über eine Längen von jeweils ca. 2 x Deckenstärke den Wert gemittelt. VRd,max würde ich nicht ausnutzen aber ca. 60 % davon. Wenn jetzt einer einen Durchstanznachweis verlangt und ich hätte keine Lust dazu würde ich eine Deckenaussparung am Eck anordnen. Dann ist der Fall auf einmal unstrittig. |
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Ein Schubriss entsteht nicht, weil kein Durchstanznachweis geführt wurde, sondern wenn der Durchstanznachweis nicht erfüllt ist. Im Übrigen führt Ihre Aussparung zum selben Ergebnis, wie der eintretende Schubriss bei Überbeanspruchung, nur das Sie durch die Aussparung die "Fehlstelle" genau vorgeben können. |
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@sxtrr
Sie sollten schon sauber argumentieren. Sie sprechen mal von GZT, mal von GZG und dann von Schubrissen, die dem Auftraggeber nicht zuzumuten sind. - Welche Schubrisse sollten bei der 45 grad Ecke im GZG auftreten, wenn ich hier einen Schubnachweis führe (wie von mir zuvor beschrieben)? Mir sind diesbezüglich keine Fälle aus der Praxis bekannt. - Im GZT ist mit Rissen zu rechnen, auch bei der Biegebemessung. Stellen diese Risse einen Mangel in der Planung dar und sind damit dem Auftraggeber nicht zuzumuten? Im übrigen empfehle ich mal ein "Studium" des EC2, vor allem der genaueren Ermittlung des beta - Wertes. Hier wird von einer plastischen Verteilung über den Rundschnitt ausgegangen. |
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Oder eben eine eingezeichnete (aber nicht ausgeführte) Weichfaserplatte unterlegen. Oder in der Ecke die Lagerfessel entfernen. Wer hätte hier früher einen Durchstanznachweis geführt? Während sich die Statiker die Finger wund rechnen und im Eurokot die Krümel suchen, lachen sich Immobilienmakler und Bauträger ins Fäustchen und scheffeln Millionen. es |
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@statiker99
Ist ja klasse, dass sie 4 Jahre nach dessen Einführung hier den Eurocode als Lektüre empfehlen. Gerne helfe ich Ihnen bei der Unterscheidung zwischen GZT und GZG auf die Sprünge. Beim Grenzzustand der Tragfähigkeit geht es ausschließlich um die Tragfähigkeit der einzelnen Bauteile, oder anders ausgedrückt, dass nichts zusammenfällt. Im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit wird das äußere Erscheinungsbild, die Nutzbarkeit und die Dauerhaftigkeit betrachtet. Wenn also bei der Wandecke der Durchstanznachweis nicht eingehalten ist, muss der lokale Schubriss (durchgehender Schubriss nachdem die Druckstrebe am unteren Drehpunkt versagt hat, also VRd,max lokal überschritten ist) nicht zum Verlust der Tragfähigkeit führen, wenn sich anderweitig ein Gleichgewichtszustand ohne große Umlagerungen einstellen kann. Sehr wohl kann in Abhängigkeit der Größe solch ein lokaler Schaden aus meiner Sicht das Erscheinungsbild oder gar die Nutzbarkeit beeinträchtigen. Natürlich ist es so, dass ein Versagen an der Wandecke sehr unwahrscheinlich ist. Hier jedoch eine allgemeine Aussage zu treffen, dass Durchstanzen an 45-Grad-Wandecken nicht zum Durchstanzversagen führen kann halte ich für falsch. Einfaches Beispiel: Hohe Einzellast im direkten Lasteinzugsbereich. Wenn die Elementierung nicht ganz so grob ist, lässt sich in der Praxis ohne große Mühe bereits am Asw-Plot ablesen, ob eine Wandecke näher betrachtet werden muss oder nicht. Zum Thema Durchstanzen empfehle ich hier gerne die Schweizer Norm, die uns nämlich mit Blick auf den Model Code etwas voraus sind. Sehr interessant finde ich hier die Berücksichtigung der Deckenschlankheit beim Tragwiderstand. |
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Danke für die Erläuterungen zum GZT und GZG.
Das übrige ist im Wesentlichen allgemeines Geblubber, das mir nicht weiter hilft. Und Ihr Beispiel jetzt auf einmal mit der hohen Einzellast ist nun wenig zielführend, da hierfür der Durchstanznachweis gem. EC2 nicht zutreffend/zulässig ist. Gerade in eine solchen Fall vertraue ich meiner zuvor beschriebenen Herangehensweise (Schubnachweis mit den Lagerreaktionen). |
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