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Brandschutz Rippendecke 20 Jan 2021 09:08 #69998

so wie ich das sehe ist die DIN 4102-22 mit 2016 zurückgezogen worden.
Die DIN 4102-4:2016-05 ist gültig.

aus "Schwedler - Brandschutzbemessung":
Mit der Einführung der europäisch harmonisierten Normen zur brandschutztechnischen
Bemessung von Bauteilen, den Teilen 1-2 der Eurocodes 1 bis 6 mit deren
Nationalen Anwendungsdokumenten, wurde es notwendig, den Teil 4 der DIN 4102
vollständig zu überarbeiten. Um den umfassenden Katalog der DIN 4102-4 weiterhin
neben den Eurocodes anwenden zu können, erfolgte die Neufassung mit der
Vorgabe, bauaufsichtlich unzulässige Doppelungen zu vermeiden. Der neue Teil 4
der DIN 4102 mit Stand vom Mai 2016 stellt jedoch nicht nur eine Restnorm, sondern
in Teilbereichen zusätzlich eine Anwendungsnorm zu den Eurocodes dar. So
sind Ausführungsdetails zu tragenden Bauteilen, die in den europäischen Normen
nicht geregelt sind und somit auch nicht in die Nationalen Anwendungsdokumente
eingeführt werden konnten, weiterhin in der DIN 4102-4 enthalten. Für die übrigen
Konstruktionen gilt die DIN als Restnorm.

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Brandschutz Rippendecke 20 Jan 2021 19:11 #70005

Die aktuell gültigen Norman haben den Nachteil, dass sie für den Neubau gemacht sind. Deshalb behandeln sie nur Bauweisen, die heutzutage üblich sind. (Und gelten streng genommen nur in Verbindung mit aktuellen Produktnormen).
Für "historische" Bauweisen hat man oft gar keine andere Wahl, als auf ältere Normen zurückzugreifen.
Ich sollte neulich Wände aus den 50er Jahren aus aus Porenbetonsteinen mit Normalmörtel einstufen. Macht heutzutage natürlich kein Mensch mehr, ist folglich in den aktuellen Normen nicht mehr enthalten - aber nicht, weil sie unsicher ist. In der DIN 4102 von 1994 ist sie noch drin, passt also, und der Prüfer hat es abgehakt.
Man muss nur aufpassen, dass man nicht Normen unzulässigerweise mischt. Wenn die Bauteile nach neuen Verfahren bei der Kaltbemessung eine höhere Tragfähigkeit haben als früher, kann das im Brandfall ein Problem werden (Beispiel: Stahlbetonstützen)

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Brandschutz Rippendecke 20 Jan 2021 20:06 #70006

Ich habe hier das Problem, dass eine alte Rippendecke gem. Normung aus dem Jahr 1965 F30 bei einer Betondeckung von 10mm hätte. Bei der gleichen Konstruktion mit jedoch 30mm Betondeckung hat diese Decke schon F90. Tatsache ist, dass die Betondeckung bei 21mm liegt, dh die Decke ist zu gut für F30, zu schlecht für F90. Brauchen würde ich F60, das gab es damals nicht, aber mit ingenieurtechnischen Verstand würde ich das so einordnen. Zumal die Rippendecken mit 30mm Holzlattung noch einen Schutz von unten für die Biegebewehrung bietet.
Eine Heissbemessung wäre jetzt evtl. die richtige Herangehensweise, jedoch befürchte ich, dass damit die F60 nicht zu erreichen sind...
Jetzt muss der Bauherr Unsummen in die Hand nehmen und die Rippen sanieren, weil 9mm Betondeckung fehlen ?! Und nun einen Sanierung mit Putz oder Trockenbau, so dass sogar die Statik evtl ertüchtigt werden muss?

Interessant ist der Beitrag hierzu der TU Braunschweig, in welchem das ganze pragmatisch
bestätigt wird, dass die Decken mehr können, als man denkt („Stahlbetondecken sind grundsätzlich F60“ und „die Lattung alleine hält schon 40min stand“) aber ein Prüfer braucht Nachweise..,.

bvpi.de/bvpi/downloads/der-pruefingenieur/Pruefingenieur_42.pdf

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Brandschutz Rippendecke 20 Jan 2021 21:38 #70007

Wir nutzen in so einem Fall immer den ingenieurmäßigen Ansatz, dass wir die tatsächliche Betondeckung linear zwischen den sonstigen Normwerten interpolieren. Wenn also 10 mm F30 und 30 mm F90 entsprechen würden 21 mm F76,5>F60 entsprechen.

Oder spricht sonst was gegen diesen Ansatz?

Edit:
Ich würde mich auch immer auf Bestandsschutz heranziehen und somit die Vorgaben der im Baujahr gültigen Norm nachweisen...

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Letzte Änderung: von saibot2107. Grund: Ergänzung

Brandschutz Rippendecke 21 Jan 2021 17:42 #70035

saibot2107 schrieb: Ich würde mich auch immer auf Bestandsschutz heranziehen und somit die Vorgaben der im Baujahr gültigen Norm nachweisen...


Das ist natürlich das einfachste. Wenn jemand einen Nachweis nach jetzt gültiger Vorschrift verlangt, sollte man immer nachfragen, warum das nötig ist.
Blöd ist nur, wenn es noch nie gepasst hat früher war man da ein bisschen lässiger - und dann gibt's auch keinen Bestandsschutz.

PS.Wenn es keine gültige Regel gibt, muss man einen ingenieurmäßigen Ansatz finden, und den sollte ein Prüfer in der Regel auch akzeptieren.

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Letzte Änderung: von diego.
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