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Hallo,
ich muss eine bestehende Rippendecke klassifizieren. Rippendecke ohne Zwischenbauteile, 1-achsig durchlaufend, mit Massivstreifen, negative Momente im Rippenbereich. In DIN 4102T4 komme ich über Tab.16 zu Tab24 und 22. Dort werden die kh-Werte beschränkt ( bzw. angepasst in Teil22 die muexfd-Werte). Damit soll bei dünnen Rippen ( hier: 10cm) die Betondruckspannungen begrenzt werden und Betonabplatzungen vermieden werden. Soweit so klar. Nur: mit welchen Momenten führe ich den Nachweis? Das maximale Bemessungsmoment an der betreffenden Stelle, oder darf ich das Moment und den Sicherheitsbeiwert reduzieren ( Mdfi)?? Grüße Thomas. |
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hallo ThomasS,
Sie können die Rippe als Balken betrachten (Mindestabmessungen).10 cm reichen nach EN 1992-1-2 Tabelle 5.5 für R90. Wenn die restlichen Abmessungen oder Randabstände nicht hinkommen - ist meistens so -, dann müssen Sie die Rippen z.B. mit der Zonenmethode nachrechnen. gruß dvog |
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Hallo dvog, haben wir da unterschiedliche Tabellen? Bei mir steht bmin = 150mm (für R90)? Tabelle 5.10 bmin = 120 mm. |
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hallo statiker99,
ich hab doch geschrieben, dass man die Rippe auch als Stahlbetonbalken betrachten kann. Mit Dr. Richter TU BS habe ich damals abgestimmt, dass bei einem rechnerischen Nachweis mit der Zonenmethode lediglich noch aus Gründen des Querkraftnachweises bw nach Klasse WC einzuhalten ist, da es einen rechnerischen Nachweis nicht gibt. Alle anderen Bedingungen sind durch den rechnerischen Nachweis erfüllt, da die tatsächliche Erwärmung der Eisen in den Nachweis eingeht. gruß dvog |
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Hallo dvog,
also ist bmin einzuhalten, unabhängig von der Nachweismethode? Also bei Balken die 150 mm. |
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hallo statiker 99,
eben nicht. Die 150 mm resultieren aus der Tatsache, dass nach den Versuchen sonst die Eisen zu heiß werden und der Querschnitt auf Biegung versagt. Einen Schubbruch hat es bei den Versuchen der TU BS bis R90 nie gegeben. Die Biegung ist aber mit dem rechnerischen Nachweis mit der Zonenmethode erfüllt, so dass die 150 mm dann nicht mehr relevant sind. Da jedoch kein rechenerischer Querkraftnachweis möglich ist, ist aus Schubgründen bw nach Tabelle 5.5 Klasse WC einzuhalten. gruß dvog p.s. Entschuldigung !!! Ich habe oben den gleichen Begriff "rechnerischer Nachweis" für 2 unterschiedliche Nachweise (Biegung bzw. Querkraft) verwendet!!! |
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