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Hallo zusammen,
folgende Aufgabe wurde mir zugetragen: Anprallschutz für ein Gasflaschenlager auf einem Firmengelände. Lager liegt an einer Einbahnstraße mit LKW-Verkehr, zul. Geschwindigkeit: 10km/h. Jetzt geht es um die Lastannahmen. Nach EC 1-7 im NA bin ich in Tabelle 4.1 in Zeile 5 auf 100kN gestoßen. Das kommt mir ehrlichgesagt etwas viel vor gerade im Hinblick auf die niedrigen Geschwindigkeiten. Die 100 kN sind bei LKW´s auf 1,25m Höhe anzusetzen, da kämen auch riesige Fundamente raus. Bei einer Leitplanke an der AUtobahn sind es IPE100 Stützen die eingerammt werden, die Verhältnismäßigkeit stimmt hier m.M. nicht ganz. Auch der PI hatte auf Anfrage keine bessere Lösung als die 100kN anzusetezen. Hattet hier schonmal einen solchen Fall? - Gibt es die Möglichkeit die Last zu reduzieren, natürlich mit einer schriftlichen Belegung - Muss die Last komplett in das Fundament? (der NA ist hier auch etwas schwammig) Für Eure Hilfe/Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Mika |
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Hallo,
guck mal hier: VdTÜV Merkblatt 965 www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&s...028883,d.bGQ&cad=rja vielleicht hilft dir das... MfG Daniel |
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Letzte Änderung: von Daniel.
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Hallo Daniel und Mika
das Merkblatt ist sehr interessant und kommt den 100 kN ja auch recht nah, wird aber für die Fundamente wieder schwammig: Einerseits wird eine statische Berechnung erwartet, was zur Folge hätte, daß man die Lasten auch in den Boden einleiten muß, andererseits sind schon recht genaue Fundamentabmessungen vorgegeben, welche wohl bei den meisten Böden niemals passen würden. Wahrscheinlich kann man davon ausgehen, daß derjenige, der gegen den Anfahrschutz fährt, es spätestens dann merkt, wenn er das Fundament aus dem Boden rausreißt. Nun ist die Frage: akzeptiert der Bauherr bei jedem Anprall, (kommt im Werkverkehr sicherlich häufiger vor) daß er direkt auch das Fundament sanieren muss ? Vermutlich nicht ! Allerdings wird natürlich auch das kleine Fundament manchen Rempler unterhalb des Norm-Anpralles wegstecken, so daß man hier einen (wirtschaftlichen) Kompromiss zwischen Maximal- und Mini-Fundament finden muss. Dies würde ich allerdings mit dem Bauherrn abstimmen. |
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Das frage ich mich auch gerade.... wie kann ein IPE100 eine 100kN Norm-Anpralllast aufnehmen, wenn das V,Rd,pl rund 70kN ist (Annahme S235) ![]() ![]() Ausser da sind irgendwelche Zugband-Modelle die die Last auf die anderen Stützchen verteilen... aber da wäre dann hier nichts mehr mit elastisch PS: Das Thema Anprall und Fundamente taucht immer wieder auf, ich werde die Diskussion hier mal mitverfolgen |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Wenn man sich den Anprallschutz nach einen Anprall man anschaut, erklärt sich das doch eigentlich von selbst. Die Systeme sind 1. so weich, dass sich die Last immer auf mehrere Pfosten verteilt und muss 2. die Last nur in soweit aufnehmen, als dass ein "Durchbrechen" des Fahrzeuges auf die Gegenfahrbahn, die Böschung oder ... verhindert wird. Muss halt nach jedem Unfall saniert werden. |
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Hallo, danke erst einmal für Eure Beiträge.
Das Ganze ist natürlich auch eine Rechtsfrage: ich nehme mal an, ich unterliege dem Baurecht und damit ist der EC anzuwenden. Kann ich jetzt mit dem Bauherrn einen "Deal" schließen und sagen, EC ist unwirtschaftlich, wir gehen auf das Leitplankenmodell und tauschen es nach einem Anprall aus - spielt hier der PI mit? Ich kenne jetzt schon sein Argument: auf der Autobahn brechen auch LKW´s durch die Leitplanke, wie verhindern sie das? (wer haftet eigentlich bei der Autobahn wenn ein LKW durchbricht, der Statiker? wohl kaum) Das Thema ist sehr schwammig und eine zufriedenen (rechtssichere) Lösung sehe ich noch nicht, bin mal gespannt ob die Diskussion noch etwas ergibt. |
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