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Anprallschutz für Gasflaschenlager 31 Jul 2015 09:43 #56105

www.westfalen-ag.de/energieversorgung/tr...ahrschutzsystem.html

ich denke solche Konstruktionen haben mit "herkömmlicher" Statik nichts zu tun, den Standsicherheitsnachweis (klaffende Fuge etc.) für so eine Konstruktion zu führen kann man sich wohl schenken.
Meines Erachtens nach ist das Versagen der Standsicherheit des Bauteils teil seiner Funktionsweise, d.h. beim Anprall verdreht sich die Konstruktion so stark, daß das Fahrzeug teilweise angehoben wird und auf der umgekippten Konstruktion zum stehen kommt....ich meine schon mal entsprechende Prinzipskizzen hierzu gesehen zu haben, finde sie leider gerade nicht...
also kurzum, kein Auftrag für den normalen Hochbaustatiker -> Fachfirma einschalten :)

MfG Daniel

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Anprallschutz für Gasflaschenlager 03 Aug 2015 07:24 #56108

Daniel schrieb: ....ich denke solche Konstruktionen haben mit "herkömmlicher" Statik nichts zu tun, den Standsicherheitsnachweis (klaffende Fuge etc.) für so eine Konstruktion zu führen kann man sich wohl schenken.
Meines Erachtens nach ist das Versagen der Standsicherheit des Bauteils teil seiner Funktionsweise, d.h. beim Anprall verdreht sich die Konstruktion so stark, daß das Fahrzeug teilweise angehoben wird und auf der umgekippten Konstruktion zum stehen kommt....ich meine schon mal entsprechende Prinzipskizzen hierzu gesehen zu haben, finde sie leider gerade nicht...
also kurzum, kein Auftrag für den normalen Hochbaustatiker -> Fachfirma einschalten :)


Hallo,
besteht hier noch Erklärungsbedarf?
Es gibt durchaus User im Forum, die die Fragestellung richtig beantworten können. :)
Auch sind die nicht ausreichend angegebenen Randbedingungen des "Gasflaschenlagers" hier entscheidend.

:)

(und selbstverständlich muß der "herkömmliche" Statiker den Anfahrschutz klären (ggf. rechnerisch).
Wer soll es sonst? Vielleicht der Immobilienmakler?
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Anprallschutz für Gasflaschenlager 03 Aug 2015 09:26 #56109

Hallo Gustav,
theoretisch ist alles klar: der EC ist anzuwenden, also 100kN in 1,25m Höhe ansetzen - der Prüfer hatte auch keine bessere Idee - im Kommentar von NABau zu DIN1055-9 steht das auch so drin.

Praktisch ist es nicht durchführbar, da der Anprallschutz 40cm vor dem Lager stehen soll, um die Fundament einzubauen müsste ich erst das komplette Lager räumen und die Bodenplatte teilweise abreißen:
das Lager ist eine Bodenplatte und darauf steht ein normaler Gitterzaun.

Mich würde nur mal interessieren wie die Regale im Baumarkt "rechnerisch" stehenbleiben. Anprall durch Gabelstapler wird hier nämlich nicht gerechnet sondern immer nur konstruktiv ausgeschlossen: sprich es wird ein gelb/schwarzer Winkel mit t=8mm und 4x Dübel M12 vor die Ständer geschraubt und das war´s - ist auch jeder Prüfer mit einverstanden -
wäre mal interssant warum hier Anprall nach DIN/EC nicht anzuwenden ist?

Danke soweit

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Anprallschutz für Gasflaschenlager 03 Aug 2015 10:27 #56110

mika schrieb: Hallo Gustav,
theoretisch ist alles klar: der EC ist anzuwenden, also 100kN in 1,25m Höhe ansetzen - der Prüfer hatte auch keine bessere Idee - im Kommentar von NABau zu DIN1055-9 steht das auch so drin.

Praktisch ist es nicht durchführbar, da der Anprallschutz 40cm vor dem Lager stehen soll, um die Fundament einzubauen müsste ich erst das komplette Lager räumen und die Bodenplatte teilweise abreißen:
das Lager ist eine Bodenplatte und darauf steht ein normaler Gitterzaun.

Mich würde nur mal interessieren wie die Regale im Baumarkt "rechnerisch" stehenbleiben. Anprall durch Gabelstapler wird hier nämlich nicht gerechnet sondern immer nur konstruktiv ausgeschlossen: sprich es wird ein gelb/schwarzer Winkel mit t=8mm und 4x Dübel M12 vor die Ständer geschraubt und das war´s - ist auch jeder Prüfer mit einverstanden -
wäre mal interssant warum hier Anprall nach DIN/EC nicht anzuwenden ist?

Danke soweit



Hallo,

kleine Tipps:
schreibe lieber kleine knackige Beiträge. Lieber Aufzählungen als Schachtelsätze. Und nicht noch eine weitere Frage nach Baumarktregalen hintendran. Oder machst du das auch so in deiner Statik? ;)

1.) Vorbemerkung:
Es handelt sich um kein Gebäude und keine bauliche Anlage sondern um eine Freifläche die als Gasflaschenlager definiert ist. Ist das so richtig?

2.) Lastansatz:
Wenn es kein Bauwerk ist, gibt es auch keine Bauteile die für Anfahrlast zu rechnen sind.
Ist das so richtig?

3.) Verantwortungsbereich:
ganz klar: Objektplaner.
Wenn ein Anfahrschutz erforderlich ist, so ist dieser für Lkw-Anprall zu rechnen.
Du schreibst aber auch:
theoretisch ist alles klar: der EC ist anzuwenden, also 100kN in 1,25m Höhe ansetzen - der Prüfer hatte auch keine bessere Idee - im Kommentar von NABau zu DIN1055-9 steht das auch so drin.

So klar ist das nicht. Was denn, wenn der ganze Anfahrschutz nur 1m hoch ist?
Ob der Prüfer ne Idee hat oder China ---> Sack Reis (wo kämen wir denn da hin wenn die Prüfer jetzt schon mitplanen)

Die ganzen Lastannahmen gem. EC zielen aus Bauteile aus allen möglichen wichtigen Bauwerken ab.
Ein Freilager ist da bestimmt nicht die schützenswerteste Sache der Welt.

Beispiel: ein Gabelstapler fährt von der anderen Seite rückwärts in die Gasflaschen.


4.) Baumarktregale:
Sind meist! kein Bestandteil des Gebäudes. Noch Frage hierzu oder ausreichend?

Gruß Gustav
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Anprallschutz für Gasflaschenlager 03 Aug 2015 11:10 #56111

Hallo GG,
erkläre mal bitte, was Du bei einer ganz normalen Stahlhalle mit Stapler/LKW Verkehr vorsiehst:
a) Alle Stützen für Anprall rechnen (100kN in 1,25m Höhe)?
b) Anfahrschutz vorsehen (wie hat der auszusehen, WER rechnet den, nach welcher Norm...)
c) ignorieren, nur auf Plan schreiben "Anprallschutz nach Angabe BlaBlaBla..."

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Anprallschutz für Gasflaschenlager 03 Aug 2015 12:49 #56112

Major schrieb: Hallo GG,
erkläre mal bitte, was Du bei einer ganz normalen Stahlhalle mit Stapler/LKW Verkehr vorsiehst:
a) Alle Stützen für Anprall rechnen (100kN in 1,25m Höhe)?
b) Anfahrschutz vorsehen (wie hat der auszusehen, WER rechnet den, nach welcher Norm...)
c) ignorieren, nur auf Plan schreiben "Anprallschutz nach Angabe BlaBlaBla..."


Hallo Major,
gerne :)

Gilt für Standardfall einer Halle für Gewerbebetrieb mit Lkw-Anlieferung und firmeneigenen Staplerverkehr auf dem Grundstück:


d) Nein, kein Anfahrschutz.... Stahlhallen rechne ich fast nie (Ausnahme evt. Giebelwand: siehe unten)

1. bei Lkw-Verkehr:

Hier sehen wir in eig. nix vor. Das hat nichts mit Statik zu tun sondern mit der Tatsache, dass die Lkw ausserhalb der Halle fahren und zwischen firmeneigenen Fahrstreifen und tragender Rahmenstützen noch entsprechender Platz ist (und die Aussenwand)
Die geforderten Anfahrlasten sind ja auch immer nur bei einer Unterschreitung der Mindestabstände zwischen Fahrweg und Bauwerk einzuhalten.
Hier muß man ansetzen.

2. Staplerverkehr

Von aussen sind die Stahlhallen meist durch einen Sockel geschützt. Dieser wirkt bei Gabelstaplern wie ein Radabweiser.
Von innen sollten die Sützen durch konstruktive z. B. 10cm hohe Stb.-Einfassungen umgeben werden. Die Höhe ist natürlich auf die entsprechenden Staplerfahrzeuge abzustimmen. Da fährt dann der Stapler gegen und nicht gegen die Stütze.

Die Giebelwände weise ich teilweise auf "Stützenausfall" nach. Meist ist das problemlos ohne Mehrmassen möglich.
Dann ist auch der Lkw-Anprall auf Giebelwände mit abgedeckt.
Der Ortgangbinder ist in diesem Fall durchlaufend auszubilden um die Dachlast bei Ausfall einer Stütze tragen.

Bei den besonders gefährdeten Torstützen ist ebenso ein Stützenausfall gedanklich einzuplanen.


Sollte jedoch wirklich mal z. B. eine Vordachstüze direkt am Bereich der Lkw-Fahrspur stehen, so ist hier ein Anfahrschutz aus Stb. vorzusehen.

Gruß Gustav :)
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