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Streifenfundament Mindestbreite und Nachweis 16 Dez 2013 14:47 #50236

hallo,

ich versuch's mal etwas genauer.

nach DIN 1054:2010 (neuer NA ) ist in DE der Nachweis über den Bemessungswert des Sohlwiderstands unter Bedingungen möglich.Er wird im GZT geführt.
Den Begriff "untergeordnetes Bauwerk" gibt es dort nicht.
Die Mindestfundamentbreite beträgt 50 cm.
Bei Einbindetiefen 30 cm =< d <= 50 cm und nicht bindigem Boden beträgt die Mindestbreite 30 cm.
In allen anderen Fällen müssen die Nachweise nach EN 1997 etc. geführt werden (Grundbruch).
Der hier geführte Nachweis ist folglich nicht normgerecht.

gruß dvog

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Streifenfundament Mindestbreite und Nachweis 16 Dez 2013 20:45 #50242

GustavGans schrieb: es ist Montag.....



.... da kann man schonmal bei der Ermittlung der Bodenpressung das Eigengewicht des Fundamentes vergessen.... ;)


Ansonsten:
Das ist DER klassische Fall eines untergeordneten Streifenfundamentes


Gruß GG



gusti, dann zieh bitte das gewicht des ausgehobenen bodens noch ab ;)

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Streifenfundament Mindestbreite und Nachweis 17 Dez 2013 07:27 #50248

wie gräbt man denn ein 24cm breites Fundament...???

Mit nem Teelöffel....??? :blush:
..

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Streifenfundament Mindestbreite und Nachweis 19 Dez 2013 11:37 #50278

dvog schrieb: hallo,

ich versuch's mal etwas genauer.

nach DIN 1054:2010 (neuer NA ) ist in DE der Nachweis über den Bemessungswert des Sohlwiderstands unter Bedingungen möglich.Er wird im GZT geführt.
Den Begriff "untergeordnetes Bauwerk" gibt es dort nicht.
Die Mindestfundamentbreite beträgt 50 cm.
Bei Einbindetiefen 30 cm =< d <= 50 cm und nicht bindigem Boden beträgt die Mindestbreite 30 cm.
In allen anderen Fällen müssen die Nachweise nach EN 1997 etc. geführt werden (Grundbruch).
Der hier geführte Nachweis ist folglich nicht normgerecht.

gruß dvog


Hallo dvog,
gibt es eine genaue Literaturangabe bzw. kap. im EC7, wo die Mindestbreiten festgelegt sind?
Danke für die Info!

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Streifenfundament Mindestbreite und Nachweis 19 Dez 2013 12:21 #50282

Hallo Mitch,

das kannst du nachlesen in DIN 1054:2010-12: Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd und Grundbau – Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1.

Im Kapitel 6.10 steht alles drin, was dvog geschrieben hat.

Grüße

Christoff
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.

Streifenfundament Mindestbreite und Nachweis 19 Dez 2013 13:22 #50287

Hi,

evtl. liegt ja ein Baugrundgutachen vor. Wenn nicht, den Bauherren überzeugen eines erstellen zu lassen. Darin werden dann Tabellen enthalten sein, die in Abhängigkeit von der Fundamentbreite und Einbindetiefe eine gute zul. Bodenspannung ausweisen. In dieser ist dann üblicherweise die Grundbruchsicherheit enthalten. Wenn man den Baugrundgutachter anpiekt, dass er bitte diese und jene vorh. Fundamentbreiten berücksichtigen möge, wird er das tun.

Eigenmächtige Entscheidungen sind so eine Sache und die Anwendung der Tabellenwerte der Vorschriften in solchen nicht unbedingt zielführend.

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