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@siehan,
was hat reine biegung mit einem zugstab zu tun? jedenfalls resultiert bolzenbiegung aus einer querkraftbeanspruchung, die realistischerweise überall auftauchen kann (siehe cebudorn), |
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@morten25
Angenommen die Fuge eines Plattenstoßes mit Höhe 30cm klafft auf der Zugseite um 3mm. Dann beträgt die Klaffung bei den Schrauben im Druckbereich ca. 0.4mm. Macht ja echt Sinn damit eine Schraubenbiegung zu rechnen. |
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vielleicht hilft dir das: bemessungshilfen fuer profilorientiertes kosnstruieren, (oberegge,u.a..), 3. auflage 1997 gem. seite 3 des pruefbescheides II B 3 - 543-384 pkt 2.6:
aber: typisierte anschluesse im stahlhochbau, band2, momententragfaehige traeger-stuetzenanschluese mit stirnplatte, (sedlacel,u.a.), gem. anlage 1.4 des pruefbescheides II B 2 - 543-778 (schrauben):
vielleicht passen die anschluesse nach der 2 literatur zum objekt. zu bedenken hierzu die anmerkunken vom vpi: www.bvpi-technische-mitteilungen.dpue.de...TM_05-001%20REV7.pdf hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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Letzte Änderung: von khorngsarang.
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Danke für die Antworten
Falls es jemand genau wissen will: Es ist ein kleines Vordach.... Kragträger IPE220 (architektonisch auch noch gelöchert Stoßauslastung: 70% bei Momenten. Q weiß nicht so genau - dürfte sehr gering sein. Da gibt es keine Momentenumlagerung, keine gigantischen Querkräfte und keine Bedenken wegen zusätzlichen Trägerverformungen... (Dann biegt sich das Dach eben noch einen cm weiter nach vorne durch...und der Schnee fällt runter) Es ist nur die Frage: Kann die untere kleine Scheißbauaufsichtsbehördentussi dem Bauherrn und dem Schlosser ein Bußgeld wegen nicht angemeldeter Abnahme aufdrücken (Dass die Schrauben in Wirklichkeit vorgespannt wurden seht ausser Frage) Is eben mal ein anderes statisches Problem. Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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hast du da keinen pruefer, prueft das amt oder ueberhaupt pruefung? schlussendlich ist die ausfuehrende firma verantwortlich, bzw. bleibt alles an ihr haengen. reicht hier keine bestaetigung das die vorspannung ausgefuehrt wurde? hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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Hallo Herman
die wollen den Bauherrn wegen unerlaubter Inbetriebnahme einen auswischen. Im Prinzip: Kindergarten! Wie diese untere BA das mit Abnahmen macht ist mir unklar. Aber ich wurde als Statiker darüber informiert und telefonisch befragt! Habe natürlich gesagt, dass mir nichts näheres bekannt ist und mein Name ist Hase und nicht Gans Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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