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Wenn man schon meint, das Rad neu erfinden zu müssen, sollte das Ergebnis das Rad aber wenigstens etwas runder machen. Wenn es nach der Modefizierung eckiger ist, muss man das nicht unbedingt als Fortschritt verkaufen.
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die Frage ist und war doch, wozu dient denn so eine Sauberkeitsschicht.
Das wurde hier ja schon öfter angesprochen Es soll die ordentliche Herstellung der eigentlichen Bodenplatte dienen. Und da bin ich ganz einfach der Meinung, das die Noppenbahnen da eben auch eine Möglichkeit ist. Vernünftig eingebaut kann ich da bei normalen Bodenplatten keinen Unterschied erkennen. Die Bahnen sind so steif, das da keiner durch drüber herlaufen irgendwas eindrückt... Bei der Wahl entsprechend breiter Abstandhalter ( Gitterträger gehen hier nicht) ist es für mich gleichwertig! Deshalb haben die Bahnen ja auch das "Gleichwertigkeitszeugnis" der Uni Münster!! Die haben wohl nachgewiesen das die Zusatzverformung bei Bodenplatten unter Belastungsversuchen (450KN/m² !!!) bei der Verwendung von Noppenbahnen je nach Baugrund 1,6-4,5mm beträgt. Und das sehr schnell nach Belastung. Wenn ich da in die Bodengutachten schaue (die ja seit Jahren immer wilder werden) da prognostizieren die Jungs Setzungen von bis zu 2cm ohne rot zu werden...!!! Da mache ich mir wegen so ein paar Noppen echt keine Sorgen!!! Auch ohne bauaufs. Zulassung. Wenn eine Uni da die Gleichwertigkeit bescheinigt, reicht mir das..!! Da geht's ja auch oft um das "Geschmäckle" des Rohbauers, ob er er lieber die Bahnen nimmt oder vorbetoniert. Manchmal geht's ja auch nicht ohne (schwarze Wanne oder als Gleitfläche...) Da sollte man echt die Kirche im Dorf lassen. Ich komme auch noch auf Baustellen wo direkt auf den Baugrund betoniert wird, und die Kieselsteine aus dem Vorgarten des Nachbarn die Abstandhalter darstellen.... da freut man sich schon über so eine Noppenbahn. ..
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zulassung uni münster?
lass mich raten: doktor boerne? oder alberich?? |
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Hallo,
Zulassung für Noppenfolien von einer Uni? Warum nicht vom Institut für Bautechnik? Im Zweifelsfall (also vor Gericht) wird dir diese Zulassung womöglich wenig nützen. Jeder kann eine fachliche Meinung haben, auch der Prof. von einer Uni, na klar. Davon wird das aber nicht zu einer anerkannten Regel der Bautechnik. In der DIN 1045-1 6.3 (10) wurde durch die geforderte 50 mm Vergrößerung der Betondeckung beim Betonieren auf Erdreich faktisch eine Sauberkeitsschicht reingerechnet. Ausführbar ist eine solche 50 + 35 = 85 mm Betondeckung unten eigentlich nicht. 85 mm Leisten auf Erdreich, darauf die untere Bewehrung, Abstandshalter und die obere Bewehrung, da wackelt dann die Betonierkolonne rüber. Also sind wir wieder bei der 50 mm Sauberkeitsschicht, vorweg betoniert. Ich weiß schon, wie Häuslebauer (und Andere) das lösen. Manche haben gar keine Abstandshalter, woher auch? Haben wir immer so gemacht.... Darum geht's hier aber nicht. Oben wurde es schon sinngemäß geschrieben: Ein schlauer Bauherr, manchmal auch mit einem Zahlungsverhinderungskontroller im Schlepptau, werden das schon thematisieren. Später. Und dann werden Schuldige gesucht für einen Mangel, mit oder ohne Schaden. Da ist man besser dran, wenn man die Sauberkeitsschicht in Statik, Ausführungsplan oder Ausschreibung geschrieben hatte. Wenn sich jemand daran nicht hält, OK. Das sind dann aber Probleme anderer Leute. Gruß mmue
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hi
es ist leider nur ein Gleichwertigkeitszeugnis! Keine bauaufsichtliche Zulassung!! Das rechtliche Problem das dadurch entsteht, ist ja im Grunde klar. Aber sehe ich das wirklich zu romantisch? ![]() Ist es heute als Ingenieur wirklich nicht mehr möglich eigenverantwortlich eine Problemstellung zu lösen? War das nicht mal die Grundeigenschaft der Ingenieurwissenschaften..? versuche mal einen Link zu der Datei.... www.file-upload.net/download-8093200/Del...itsschicht-.pdf.html ..
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Noch ein kleiner Nachschlag für die Noppenfans,
habt Ihr Euch schon mal überlegt wie es mit dem Erderwiderstand bei den Noppenbahnen aussieht? Nicht gut. Jupp |
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