Willkommen,
Gast
|
|
Hallo Experten
Ich plage mich zur Zeit mit dem Wind nach EC1 herum. Es geht um eine Außentreppe aus Stahl (2. Rettungsweg, 3 Geschosse). Ich weiß nicht so recht was ich mit dem Wind machen soll, finde das sehr verwirrend. Im Moment setze ich folgendes an: Ich gehe davon aus, dass wenn die volle Nutzlast da ist, die Treppe mit Personen voll steht. Also so was wie ein 2m hohes Windband entlang des Geländers. Ich setze an cscd=1, cf=2, qp=0,65 also w=1*2,0*0,65kN/m²x2,0m=2,6kN/m. Dies setze ich hälftig als Druck am luvseitigen Geländer und als Sog am leeseitigen Geländer an. Also jeweils 1,3 kN/m. Darüber hinaus setze ich auf alle weiteren Profile (Stützen, Anbindung an Gebäude) w=2*0,65=1,3 kN/m² (scharfkantige Profile). Ich bin irgendwie verunsichert. Irgendwie ist in der Norm nichts drin, was wirklich passt. Wie macht Ihr das? Viele Grüße |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
hallo,
wie steht Ihr Treppenhaus zum Gebäude? Wenn es am Gebäude steht, ist für die Ermittlung des Winddrucks bzw. -geschwindigkeit das Gebäudeprofil maßgebend. gruß dvog |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
ich setze auf solche offenen Konstruktionen nur den Wind auf die tragenden Stahlbauteile an. Da die Geländer ja meist offen sind, muss man hier einen Wert mitteln. 1.) Ein geschlossenes Windband ist die ungünstigste aller Moglichkeiten. Soetwas kann bei Balkonen (Wenn die offenen Geländer nachträglich vom Bewohner geschlossen werden) aber vorkommen. Aber dann das Windband nur bis OK Geländer. Hier handelt es sich ja aber um eine Treppe. 2.) Ein Windband mit 2,0m Höhe mit Druck und Sog halte ich für zu ungünstig. Das wird so in der Praxis meist nicht gemacht. Das wäre in vielen Fällen garnicht zu verankern. (Bsp. : Balkon an Mauerwerkswand) Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
hallo,
das sehe ich genauso wie Gustav. Wollte mit meinem Beitrag nur darauf aufmerksam machen, dass als Bezugshöhe die Gebäudehöhe und die Gebäudebreite gilt. Wenn Sie eine Treppen- oder Balkonkonstruktion über 3 Geschosse an einem 5-geschossigen Haus anbringen, dann gilt die Höhe des Gebäudes (wird voni den Balkonfirmen oft übersehen). gruß dvog |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Über Wind auf das 2m Verkehrsband kann man unterschiedlicher Meinung sein, ich wurde von eine PI aber auch schonmal dazu genötigt......aber wenn die Treppe vor einem Gebäude steht reicht der Ansatz von Winddruck sicher aus.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Bauknecht,
dafür gibt es ja Andeutungen in den Regelwerken. Und GRADE für Treppen die vor Wohnhäusers rumstehen könnte man darauf schließen das Windband ansetzten zu müssen. Das trifft hier aber ja nicht zu. GG Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten