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Gast
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Fantomas schrieb:
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Anlagenplaner haben keine Ahnung von Stabstatik.
Die sollen lieber bei ihren Rohrsystemberechnung und kleinkram bleiben und den Rest den Profis überlassen. Keine Ahnung ob man weinen oder lachen soll, wenn man sieht was die treiben... |
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Hallo Robi2207,
die Frage war, ob jeder eine (klein oder groß) eine Statik erstellen darf (nicht kann). JA Man nehme Papier mit Zahlen, Skizzen und was auch immer, packt ein Deckblatt mit dem Titel "Statische Berechnung" drauf und fertig. Was man damit dann anfangen kann ist eine andere Sache. Als "erforderliche Bauvorlage" für "kleinere Bauvorhaben" müssen dann noch Bedingungen erfüllt sein (Thema Nachweisberechtigung). Sollte der Aufsteller nicht "Nachweisberechtigt" sein, gehst Du halt mit dem Paket zu einem Prüfingenieur zwecks Prüfung. Bei größeren und komplexeren Bauvorhaben gehen die Sachen sowieso zum Prüfer. Rechnen darf erst mal jeder, wenn das nicht klappt wird halt geschätzt |
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Kleine Ergänzung:
"Die Verordnung regelt die Berechtigung von Personen, die nach der HBO 2002 bautechnische Nachweise erstellen dürfen. Diese bautechnischen Nachweise bedürfen unter den in § 59 HBO festgelegten Voraussetzungen keiner Prüfung der Bauaufsichtsbehörde und keiner Bescheini- gung eines Sachverständigen. Die geforderte berufliche Qualifikation für die Nachweisberechtigten soll den teilweisen Wegfall der Prüfpflicht bautechnischer Nachweise durch die Bauaufsichtsbehörden und das so genannte „Vieraugenprinzip“ durch Prüfung von prüfberechtigten Personen nach der Bautech- nischen Prüfungsverordnung oder Bescheinigung von sachverständigen Personen nach § 59 HBO kompensieren. Die in der Verordnung geregelte Nachweisberechtigung knüpft deshalb, bis auf den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, an die Qualifikatio n als Ingenieur oder Architekt an. Die bei der Erstellung dieser bautechnischen Nachweise bisher ohne eine derartige Qualifikation Tätigen können wie bisher weiter arbeiten, ihre Nachweise müssen dann aber gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz, von einem Sachverständigen bescheinigt (bisher vom Prüfingenieur geprüft) sein. " |
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siehan schrieb:
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Niedersachsen
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