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Hallo Kollegen,
Ich habe folgendes Problem: In der DIN 1055 gab es Angaben, über die Belastung von Hofkellerdecken. Für die Belastung durch einen SLW 30 konnte eine gleichmäßig verteilte Verkehrslast von 16,7 kN/qm als gleichmäßig verteilte Flächenlast angesetzt werden. Im Eurocode habe ich vergleichbares nicht finden können. Man findet lediglich Hinweise auf den DIN Fachbericht 101. Hier werden jedoch nur Gruppen von Achslasten für die Berechnung von Brückenbauwerken angegeben. Weiß jemand welche Lasten denn nun für eine befahrbare Hofkellerdecke als gleichmäßig verteilte Verkehrslast für z.B. einen SLW 30 angestezt werden muß? |
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Es gibt Umrechnungsfaktoren, um aus dem Lastmodell 1 nach DIN FB auf die äquivalenten Lasten nach DIN 1072 zu kommen (Brosge u.a., Anpassung des Verkehrslastmodells des DIN FB 101 für kommunale Brücken, Beton- und Stahlbetonbau 102 (2007), Heft 5). Und von Curbach/Proske/Loos noch ähnliches zu den Nachrechnungsklassen. Kann beide Artikel gern als PDF zumailen. Im Prinzip alpha-Q mit 0.6 statt 0.8 ansetzen. Nach Curbach kann auch alpha-q noch auf 0.7 abgemindert werden. Vorherige Abstimmung mit Prüfer und Behörde, ggf. auch Feuerwehr ist immer ratsam!
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Hallo,
ich muss zugeben, dass ich im Eurocode noch nicht sattelfest bin. Aber: der DIN FB 101 ersetzt nur die Brückenklasse 60/30. Und das kann ja nicht der Sinn sein, dass jetzt jede Hofkellerdecke dieselbe Beanspruchbarkeit wie eine Autobahnbrücke hat. Also: die Belastung muss mit dem Bauherrn abgestimmt werden und dann kann man DIN 1072 vereinbaren - die gibt's immer noch und sie ist auch nicht vom Normenausschuss zurückgezogen. Und der SLW 30 ist immer noch schwer und kompakt genug, um jedes Auto, das ohne Sondergenehmigung unterwegs ist, abzudecken. Ich persönlich hätte keine Bedenken, die bisherigen Lastansätze weiter zu benutzen, wenn der Bauherr nichts anderes wünscht. Wenn du allerdings eine öffentliche Fläche unterbaust, kommst du um den FB nicht herum. Dann musst du dir (wenn du nicht mit den Radlasten rechnen kannst/willst) selbst überlegen, auf welche Fläche du die Tandemachse verteilst. Aber um mehrere Laststellungen kommst du nicht herum, wenn du halbwegs wirtschaftlich (für den BH) arbeiten willst. Schönen Abend! |
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diego schrieb:
Ich laß mich gerne belehren, aber zu der Aussage hätte ich gern eine Quellenangabe! www.diestatiker.de/statikerforum/4-stati...-zurueckgezogen.html Ohne jetzt jedes Bundesland zu recherchieren, aber in vielen BL ist bereits die DIN EN 1991 eingeführt und da ist es dann selbst schon mit dem DIN Fachbericht en passe. Wie schon gesagt, Abstimmung mit Feuerwehr, Prüfer und Bauamt ist hier eher zielführend bevor irgendwas angesetzt und gerechnet wird. Nachtrag: DIN EN 1991, Tabelle 6.8, Flächenlast 5 kN/m² plus Achslast mit 2x 40 bis 90 kN (darf frei gewählt werden...) mit 1,80 m Radabstand "für Parkhäuser und in Bereichen mit Fahrzeugverkehr...Feuerwehrzufahrten bis 160 kN Fahrzeuggesamtgewicht...) -> spannend wird es also erst bei Feuerwehrfahrzeugen über 160 kN. |
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Letzte Änderung: von KaiF.
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Hallo Kollege,
die Antwort gibt doch der Eurocode! Ich verwende das Beuth/DIN-Handbuch "Normen-Handbuch Eurocodes: Handbuch Eurocode 1 Einwirkungen, Band 1: Grundlagen, ..." 1. Auflage 2012. Dort steht auf Seite 16 die anzuwendende Regel wie folgt (ACHTUNG WARNVERMERK MEINERSEITS: Es gilt nur der Originaltext des nationalen Anhanges, diesen also bitte besorgen und selbst lesen. Ich übernehme keine Haftung!!): NCI NA.3.3.3 Zusätzliche Regeln für Fahrzeugverkehr auf Hofkellerdecken und planmäßig befahrbare Deckenflächen: (NA.1) Bei Hofkellerdecken und anderen Decken, die planmäßig von Fahrzeugen befahren werden, gelten für die Lasten der Brückenklassen (16/16 bis 30/30) nach DIN 1072. (NA.2) Hofkellerdecken, die nur im Brandfall von Feuerwehrfahrzeugen befahren werden, sind für die Brückenklasse 16/16 nach DIN 1072:1985-12 Tabelle 2 zu berechnen. Dabei ist jedoch nur ein Einzelfahrzeug in ungünstigster Stellung anzusezten; auf den umliegenden Flächen ist die gleichmäßig verteilte Last der Hauptspur in Rechnung zu stellen. Der nach DIN 1072 geforderte Nachweis für eine einzelne Achslast von 110 kN darf entfallen. Die Nutzlast darf als vorwiegend ruhend eingestuft werden. |
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Hallo
![]() die Last aus Feuerwehrfahrzeug... hat man die nicht früher auch als "aussergewöhnliche" Belastung angesetzt? Wenn der Zugang zum Bereich der Hofkellerdecke für normalen Fahrzeugverkehr nicht zugänglich war??? Oder täusch ich mich jetzt? War das geregelt? Und heute? Jemand eine Regelung hierzu bekannt? (aussergewöhnliche Belastung oder veränderliche) Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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