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Aydin schrieb:
Hallo Aydin, was ist das denn für ein Titel? ![]() Hast du im Berufsleben mit Bau zu tun? Bist du bauvorlageberechtigt? Weißt du, dass bei einem Anbau eines Reihenhauses nach hinten SEHR GROSSE Schwierigkeiten entstehen? Das ist evt. gar nicht möglich. GAR NICHT!!!! NADA!!!! VERBOTEN!!!! Gruß Gustav (unterhalte dich aber ruhig weiter über die Befestigung. Die geht zwar auch fast nicht, aber eben nur FAST ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Letzte Änderung: von GustavGans.
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Hallo GustavGans,
erstmal braucht man für Gebäudeklassen 1-3 keine Bauvorlagenberechtigung und schon garnicht für ein Anbau. Zweitens wird hier der Anbau nicht Iligal im Hinterhof vollzogen, es sind schon Bauanträge mit Plänen zum Prüfamt eingereicht worden von mir die Standsicherheitsnachweise werden nun von Mir (Junior = 5 Berufsjahre im Konstruktiven Ingenieurbau)berechnet und außerdem sollte jeder Dipl. Bauing der ein Abschluss in DEUTSCHLAND gemacht hat in der Lage sein, ein Anbau von 9 m² zu Planen und zu Berechnen. Es ging lediglich um eine Befestigungssystem. (ich werde mich nun von Hilti, Peeiko oder Schöck beraten) Danke aber für Reichhaltigen Hinweise und für die Grosse Hilfe ![]() wieso kann man nicht mal auf eine frage Antworten. Gruß |
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Hallo Junior-Ing,
fachlich bereitet mir dein Geschreibe ein Schmunzeln... Aydin schrieb:
![]() Aydin schrieb:
ui, gleich mehrererere und was zum Teufel ist ein Prüfamt??? ![]() Aydin schrieb:
das ist natürlich schwierig so mit Anschluss... Aydin schrieb:
Looool, jeder... ausser dir! Aydin schrieb:
Glaube nicht, dass das BV genehmigungsfähig ist..... Daher brauchst du auch keinen Anschluss Aydin schrieb: Weil dir jede fachliche Grundlage fehlt Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Letzte Änderung: von GustavGans.
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Hallo gustav,
![]() "kollege" sieh dir mal HBauo § 61, §67,§55.... Bauprüfamt da du es scheinbar nicht kennst werde ich dir das mal kurz erörtern. Der Bauprüfamt ist untergeordnet der Baubehörde. Bauprüfämter sind auf einzelne Bezirke aufgeteilt. Da Reicht man sein BAUANTRAG, UMNUTZUNGSANTRAG, ÄNDERUNGSANTRAG (Daher auch Bauanträge .-)) da wird es Geprüft und auch von einem Bauprüfer Abgenommen. wenn du mir schon schreibst das, das BV nicht Genehmigungsfähig ist, dann verat mir doch mal auch gleich mal den Grund? Darf ich Fragen, aus welchem Bundesland kommst? Gruß |
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Moin,
um beim eigentlichen Thema zu bleiben: Vermute ich richtig, dass du im Mauerwerk verankern willst? Das wird mit einer klassischen Abstandsmontage nicht funktionieren. Wenn du in der Betondecke verankern willst/kannst, gibt es da Produkte von Schöck. Ob die passen, hängt von Belastung und vor allem von der vorhandenen Deckenstärke ab. Man könnte auch selbst etwas konstruieren, z. B. mit Rohren als Distanzhülsen, durch die dann Verbunddübel gesteckt werden, Verankerung im Stb.-Deckenrand. Zur besseren Beantwortung fehlen noch folgende Informationen: Art und Stärke MW-Wand; Stärke, Bewehrung Stb.-Deckenplatte; Abmessungen, Bewehrung Stb.-Sturz. Ich hoffe, du hast nicht nur den Anbau bemessen, sondern dir auch Gedanken zur Lasteinleitung in den Gebäudebestand gemacht. Grüße Christoff |
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Letzte Änderung: von qwertzuiop. Grund: Tippfehler
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nur mal ganz emotionslos....
hast du das mit deinem Versicherungsschutz im Griff?? Sowohl als Entwurfsverfasser als auch als Aufsteller von Statiken...? ..
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