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Gast
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Hallo,
was ist mit Auflagertaschen? Systemunabhängig, preiswert und seit mehr als 100 Jahren erfolgreich praktiziert! WD oberhalb anordnen, Dichtung prüfen und gut ist! Wichtig bei Anbauten: Gründungen prüfen! Hier vor allem in DIN 4123 schauen! charly |
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GustavGans schrieb:
Natürlich, solche Anbauten gibt es doch in vielfältiger Weise, von einfachen Wintergärten bis erweiterten Wohnräumen. Warum soll gerade dieser Anbau nicht genehmigt werden? Habe heute 3 Reihenhäuser gesehen, da hat man eine Garage direkt neben eine enge Dorfstraße gestellt und damit den schmalen Bürgersteig zugebaut. Auf der Terrassenseite ist zusätlich eine Seitenstraße vorhanden. Wenn sich die neuen Bewohner dort mal hinsetzen wollen, sitzen sie direkt neben der Straße (direkt neben den Nachbarn sowiesso) und jeder kann somit in das Wohnzimmer schauen, es sei denn die Bewohner ordnen (auf der Sonnenseite) undurchsichtige Vorhänge an. Aber unabhängig davon: gegen kritische Einwände ist nichts einzuwenden, so kann man den OP z.B. darauf hinweisen, dass er an den abrutschenden Schnee bzw. an die Schneesackbildung denken soll. Aber alles bitte ohne Unterstellungen und in höflicher Form. Außerdem hat jeder mal angefangen und jeder macht laufend Fehler. Mit Gruß E.S. |
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Hallo Prostab
![]() Du vergleichst Garagen mit Wohnräumen???? Das sind Räume mit Aufenthaltsräumen. Meist haben Reihenhäuser ein schlauchartiges Grundstück nach hinten. Z.B. 7m breit. Wenn du einen Raum mit Aufenthaltsräumen bauen willst, mußt du Grenzabstände halten. Nach links und rechts ![]() Beim Reihenendhaus natürlich entspr. nur nach 1 Seite. Normal geht das nur mit Baulast und so ![]() Also jetzt im Normalfall - vielleicht ist hier ja auch Spezialfall ![]() Ganz besonderen Gruß an Herrn Prostab ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo,
der hinter Garten ist ca. 15 m lang und 4,5 m breit, es hat mich zunächst auch gewundert das ein Reihenhaus so ein großen Garten hat Ich vermute es liegt wohl daran das das Haus 1951 errichtet wurde. Gruß |
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Hallo Gustav,
Bei uns hier im städtischen Bereich gibt es sehr viele solcher Fälle. Meist handelt es sich um alte Reihenhäuser aus der Zeit zwischen 1920 und 1960. Die Häuser sind zwischen 4,50 m (wirklich wahr) und 7,00 m breit. Dort wird dann der Anbau gestattet, um die Häuser auch in der heutigen Zeit für Familien zu nutzen. Baurechtlich spricht doch gar nichts dagegen: Beim Reihenhaus sind idR zwei Seiten mittels Grenzbebauung erstellt. Die BauONRW sagt, daß bei Grenzbebauung der Nachbar auch an die Grenze zu bauen hat. Nicht mehr und nicht weniger. Der Rest wird über Baulinien geregelt, sofern es welche gibt. Ein Grenzabstand ist doch nicht zwingend vorgeschrieben ! Ich habe selbst auch schon ein paar solcher Anbauten gerechnet. Meist ist gar nicht der Anschluss des Flachdaches an den Bestand das Problem, ( man kann das Dach doch auch quer auf die neuen Gebäudeabschlusswände spannen) Sondern die Gründung. Man bewegt sich im alten Ausschachtungsraum, wenn das Bestandgebäude unterkellert ist. Manchmal gibt es sogar Kellertreppen, und die alten Fundamente sind oft auch nicht bekannt. Dies nur als Hinweis an den Aydin. Vg zeeman |
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zeemann schrieb:
Genau zeemann schrieb:
Quatsch, die Bauaufsicht genehmigt das, was LBO und städtische Planung hergeben. MUß es genehmigen..... ![]() zeemann schrieb:
Genau, aber mit Baulast! ![]() Und da wird es schwierig ![]() ![]() zeemann schrieb:
DOCH! Und wie! Grenzabstände und Nachbarschaftsschutz sind DER Hauptpunkt in den LBOs zeemann schrieb:
Das mag ja sein, evt. haben wirklich die Nachbarn zugestimmt....(Eintragung der Baulast) oder es wurde der Bauaufsicht als Abstellraum verkauft... ![]() zeemann schrieb:
Das ist uns beiden klar ![]() ![]() @Junioring: Wenn an der Decke 12/22 steht ist das nicht die Betongüte ![]() Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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