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Gast
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Erstens:
Die Ausdrucksform eines Techniker/Ingenieurs sind: Skizze bzw Zeichnung >> Formel >> Text Zweitens: Hol dir ein Buch, zeichne und rechne etwas konkretes und dann stelle eine konkrete Frage! Es sind alle Nachweise zu führen die erforderlich bzw maßgebend sind --> So einfach und gleichzeitig so schwer ist es ![]() Konkrete Antwort siehe 'Zweitens' |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Hallo jamierogers,
jetzt darf man auch eines nicht verwechseln - soll aus dem Trapezblech nun die Dacheindeckung oder die Dachtragschale hergestellt werden? Ist die Dacheindeckung gemeint, dann kannst Du das Blech nicht direkt auf die Binder schrauben, sondern Du musst erst Pfetten auf den Bindern anbringen. Die Pfetten sind in diesem Falle von Dir nachzuweisen. Die Abstände sind entsprechend dem gewählten Trapezblech zu bestimmen. Ich würde hier aber nur eine Vorbemessung der Trapezbleches machen anhand von Stützweitentabellen der versch. Hersteller. Die Befestigungsmittel würde ich nicht nachweisen, da dies im "richtigen" Leben meist von der Verlegefirma zu liefern ist (nach IFBS Richtlinien). Ich denke, das akzeptiert auch Dein Prof.?! Ist die Halle beheizt, kommst Du um eine Dachdämmung nicht "drumherum". D.h. das Trapezblech, welches Du dann von Binder zu Binder spannst dient als Dachtragschale. Darauf legst Du dann Deine Dämmung, Dampfsperre etc. pp. Als Dacheindeckung kannst Du dann wieder Trapezblech, Stehfalzdach oder was auch immer verwenden. Aber auch hier würde ich nur eine Vorbemessung machen und den Rest der Verlegefirma überlassen. Schaue mal bei kalzip.com vorbei, da findest Du Planungsinfos...... Grüße und viel Erfolg bei Deiner Arbeit! |
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rml schrieb:
Ich lass mir grad deinen Ausdruck "Im richtigen Leben" auf der Zunge zerghen. ![]() Du meinst wohl "in deinem Leben" ![]() Ein guter Statiker liefert das natürlich (!) mit. Wer soll es sonst machen??? Der DachdeckerMEISTER??? Vielleicht soll der noch die Windlastannahmen nach EC richtig treffen? Als Meister? Nur weil du als Ing da keine Lust zu hast? Gruß Gustav ![]() PS: und der Betonbauer muß auch immer die Statik für die Decken mitbringen...... und der Maurermeister für die Wände .... und der Zimmermann für die.... Me transmitte sursum, Caledoni!
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rml schrieb:
wo steht das in den ifbs richtlinien? GustavGans schrieb:
meiner meinung nach gehoert es einfach zum umfang der statik dazu. das die ausfuehrenden firmen das modifizieren koennen, ist dann evtl. ihr know-how. hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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Letzte Änderung: von khorngsarang.
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Hallo Gustl!
wer sagt, dass das der Dachdeckermeister machen muss? Schon mal den Ausdruck "Nachunternehmer" gehört?! Ich erstelle sehr oft, für eine örtliche Blechnerei, die statischen Nachweise für Dach- und Wandeindeckungen, sowie die dazugehörigen Verlegepläne! Die Firma erhält oft Ausschreibungen, bei denen es die Pos. gibt: "Erstellen des Verlegeplanes der Dacheindeckung, sowie deren statischen Nachweise inkl. der Verbindungsmittel". Hier möchte man der Firma offen lassen welches Trapezblech (Hersteller) - das gleiche gilt für die Verbindungsmittel verwendet. Hallo Hermann, mit "nach IFBS Richtlinien" meinte ich, dass nach deren Richtlinien die Bemessung und die Darstellung der Verlegepläne auszuführen ist. Das die Verlegefirma die statischen Nachweise zu erbringen hat steht da natürlich nicht ![]() Grüße |
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rml schrieb:
Eher weil der Aufsteller der Statik meist nicht das Fachwissen hat..... ![]() rml schrieb:
![]() Genau... und das ist die Sauerei. Kann der Dachdecker denn entscheiden wann wo Schneeanhäufungen auftreten können??? Kann er örtliche Windsogspitzen des aktuellsten Eurocodekommentars richtig anwenden??? Und Sonderfälle wie Oberlichtwechsel nach DAST-Rili 016? Das macht alles der Dachdeckermeister! Klar, logo.... Was der Statiker nicht kann macht eben der Fachbetrieb.... Ich sag nur: Dorfstatiker ![]() Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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