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Gast
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Hallo,
Zum Thema Statische Nachweise und Werkplanung durch ausführene Firma: a) Exakte vertragsrechtliche Abgrenzung ist dringend nötig (was liefert der Statiker, was der AN für Trapezblecharbeiten). Das sollte wegen der Haftungsfrage geklärt sein. Was angeblich üblich ist (Firma macht das immer mit, wahrscheinlich auch noch kostenfrei, haha ...), das zählt nicht. Im Schadensfall hatte angeblich keiner den Auftrag dafür. Aber irgendwer hat irgendwas gesagt oder billigend in Kauf genommen und ggf. wird der Richter entscheiden. b) Mal ehrlich: manche Firmen / Verlegebetriebe sind definitiv nicht in der Lage, statische Nachweise für Verbindungsmittel nach aktueller Normung zu erstellen, egal ob das in den Vorbemerkungen der Ausschreibung oder im 'Kleingedruckten' drin stand oder nicht. Der Statiker der Hauptstatik kann nicht abschätzen, wer denn später den Auftrag bekommt und es liegt auch häufig nicht in seinem Einflußbereich. Daher s. a). Gruß mmue |
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rml schrieb:
ich helfe mal auf's pferd. gustl will auf's "schiessen" raus. (warmdach, trapezlech auf stahlbindern mit setzbolzen befestigen >> schnell, einfach und grosse statische werte der verbindungsmittel) und jetzt erschiessen wir das pferd. ![]() hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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Letzte Änderung: von khorngsarang.
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o.k.!! Da stand ich wohl auf dem Schlauch
![]() Dachte bei den selbstbohrenden Schrauben eher an Dacheindeckungen aus Sandwich- bzw. Trapezblech..... Aber jetzt lassen wir es gut sein......Oder wie Du sagst wir "erschießen das Pferd" ![]() Gruß |
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