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Ich kann nicht von jeder Änderung jeder Landesbauordnung immer gleich Kenntnis erhalten und diese dann auch gleich verstehen.
Also in meiner Statik steht immer drin: "Diese statische Berechnung ist ggf. gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung - vor Bauausführung - durch einen Prüfingenieur für Baustatik zu prüfen. Ein Auftrag zur Überwachung der Bauausführung wurde dem Unterzeichner nicht erteilt." Manchmal kommt der Bauherr bzw. sein Architekt erst Wochen später mit dem Kriterienkatalog an und wundert sich dann wenn dabei die Prüfung rauskommt. Manche Sachbearbeiter beim Bauamt fordern auch den ausgefüllten Kriterienkatalog obwohl dieser für das Bauvorhaben gar nicht maßgebend ist. Der Entwurfsverfasser hat es auch nicht kapiert oder kann nicht lesen und da muß man dann als Dorfstatiker schon mal beim Bauamt anrufen und die richtige Textstelle aus der LBO laut vorlesen. Hat einer ein Taschentuch für mich? |
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DeO schrieb:
Der Architekt schuldet dem Bauherrn das mängelfreie Bauwerk.... Die z. B. 25 Fachplaner sind dem erstmal untergeordnet ![]() DeO schrieb:
![]() Das ist so auch nicht richtig. Ich schreibe in meine Angebote für Statik und in die Statik selber rein, dass mir die Ausführungspläne zur Prüfung und Korrektur zwingend vorzulegen sind. Das kostet pro Auftrag evt. 1-2h. (Also auch Filigranplatten, Fertigteile... ) Wenn AG nicht will - dann will ich meist auch nicht Soooo und jetzt komm mal von deinem Mauerwerks- und Ortbetongeschichten weg und denke an richtige Bauwerke ![]() Sprich: Stahlbau! Da geht die Prüfung/Abnahme fast nur über die Werkstatt- und Montageplanung. Und meistens hast du mehrere Statiker und Konstrukteure. MEHRERE! Denk an Gitterrostverlegepläne, Isopaneelwandstatik, Trapezblechbefestigungen, Knotennachweise und und und Und du willst das alles auf gut Glück aus der Hand geben??? Na viel Spaß ![]() Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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...und den Kriterienkatalog fülle ich natürlich erst dann aus, wenn mir von dem Bauvorhaben die Eingabepläne/Bauzeichnungen vorliegen...
Oft weichen die Pläne in wichtigen Punkten von meiner (auf Bauherrenwunsch bereits erstellten) Statik ab. Dann gibts so lange keinen Kriterienkatalog bis die Abweichungen beseitigt sind (so oder so). Aus einem freistehenden Gebäude wird dann mal schnell ein Anbau (Schneesack...) oder wo ein Windverband rein soll ist plötzlich ein Tor oder eine geschlossene Halle ist plötzlich offen und soll "später" geschlossen werden usw. Hat einer einen Feudel (Hodern oder Putzlumpen für die Bayern) für mich?? |
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GustavGans schrieb:
Das ist so auch nicht richtig. Ich schreibe in meine Angebote für Statik und in die Statik selber rein, dass mir die Ausführungspläne zur Prüfung und Korrektur zwingend vorzulegen sind. Das kostet pro Auftrag evt. 1-2h. (Also auch Filigranplatten, Fertigteile... ) Wenn AG nicht will - dann will ich meist auch nicht Gustl, wie willst Du den AG denn dazu bringen Dir diese Unterlagen vorzulegen wenn er Deinen Auftrag zwar unterschrieben hat und das im weiteren Ablauf tatsächlich aber nicht macht? Was hast Du dann auf Lager? Ist doch blanke Theorie! |
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GustavGans schrieb:
das ist ja schön. Damit ziehst Du Dir eine Verantwortung an Land, die Du nicht haben müsstest. Und die 1-2h nehme ich Dir schlicht und einfach nicht ab, es sei denn man blättert die Pläne nur auf und macht sie gleich wieder zu.
nö, ich bleibe lieber bei vernünftigen Bauwerken. ![]() |
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Andreas schrieb:
Nur fiktiv - oder bereits passiert? Kann man vertraglich mit dem Auftraggeber noch etwas regeln? Wenn ja - ich würde mir sonst die Haftungsfrage separat unterschreiben lassen, dass der Auftraggeber das Risko eines vorzeitigen Baubeginns mit sämtlichen Folgekosten übernimmt(ähnlich dem Urteil BGH Az IIIZR80/83 vom 25.10.1984 - z. B. hier www.baunetz.de/recht/Handeln_auf_eigenes...Baubeginn_43622.html). Die Bauämter interessiert es in der Regel doch eh nicht - ich habe gerade einen Fall, bei der ein Statiker einen falschen Kriterienkatalog abegegeben hat - Stellungnahme der Genehmigungsbehörde auf Nachfrage von mir als Planer: "Wir haben den Kriterienkatalog, den prüfen wir nicht, ist nicht unsere Aufgabe" - mir fehlen dabei nur die Worte! Die Oberste Baubehörde daraufhin angesprochen ist noch am prüfen - meinte aber auf meine ersten beiden Anfragen diesbezüglich, dass die Genehmigungsbehörde alles richtig gemacht hat. |
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