Willkommen,
Gast
|
|
@Andreas: nicht einfach auf Deo verweisen...
![]() @Deo: Doch, das ist so einfach. Wenn die Planung allerdings nach Erteilung der Baugehmigung erweitert, geändert oder vertieft wird, hat ja irgendjemand das veranlasst..... ![]() Verantwortung bei Bauherr und Architekt. Die Architektenverantwortung gegenüber dem Allgemeinwohl bzw. Bauamt lässt sich nicht durch privatrechtliche Kniffe aushebeln. Z. B. Nichtbeauftragung der weiterführenden LP. Was du meinst, geht in Richtung Honorar und Privatrecht. Manchmal muß auch der Entwurfsverfasser dem Bauamt die ordnungsgemäße Ausführung bestätigen. Also als Bedingung für die Abnahme durch Bauamt. Ohne Unterschrift da - keine Inbetriebnahme, keine Fördermittel (Schweinestall) usw. Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
GustavGans schrieb:
vor ein paar Jahren hatte ich mal den Fall, dass eine Bauherrin während der Bauausführung beiging und die Firma veranlasste das Dach steiler auszuführen. Bringt ja Platz. Das Bauamt kam dahinter und ließ die Kettenhunde los. Ich wusste davon gar nichts, bekam aber eine Ordnungswidrigkeitsandrohung. Dazu habe ich ein dreizeilige Stellungnahme geschrieben (.. ich habe die Abweichungen nicht veranlasst und wurde über diese auch nicht in Kenntnis gesetzt..)und das Thema war durch.
ja klar, in SH zum Beispiel. Aber die Situation liegt in diesem fiktiven Fall ja nicht vor. Auch wenn irgendwer auf der Baustelle bzw. an der Planung was ändert und es wird dem orginären Entwurfsverfasser nicht zur Kenntnis gebracht bzw. er wird nicht darin eingebunden, dann kann ihm die Schlinge nicht um den Hals gelegt werden. Anderenfalls würdest Du nämlich darlegen, dass jeder Statiker die ganze Zeit auf allen Baustellen zugegen sein hätte, weil es könnte ja sein dass auf irgendeiner Baustelle irgendeiner irgendwas ändert. Das wä#re die Konsequenz aus Deiner Aussage. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Andreas,
hier kannst es im Vorwort nachlesen: www.ingkh.de/fileadmin/daten/ingkh/pdf/n...hilfen_NBVO_2012.pdf Beachte besonders den ersten Absatz: "Die Nachweisberechtigten sind darüber hinaus verpflichtet, gemäß § 73 Absatz 2 HBO die mit den von ihnen bescheinigten Unterlagen übereinstimmende Bauausführung zu überwachen und zu bescheinigen." => unabhänging von der beauftragten Leistung! Im Kriterienkatalog findest du Kriterien mit denen ein Architekt nicht viel anfangen kann (ist ja auch nicht seine Aufgabe), wie zum Bsp.: Nr.4: "Tragende und aussteifende Bauteile gehen nicht bis zu den Fundamenten unversetzt durch. Ein rechnerischer Nachweis der Gebäudeaussteifung, auch für Teilbereiche, ist erforderlich." Nr.5: "Die Geschossdecken sind nicht linienförmig gelagert oder dürfen nicht nur für gleichmäßig verteilte Lasten (kN/m2) und Linienlasten aus nichttragenden Wänden (kN/m) bemessen werden. Geschossdecken ohne ausreichende Querverteilung erhalten planmäßig Einzellasten." Nr. 6: "Die Bauteile der baulichen Anlage oder die bauliche Anlage selbst können nicht mit einfachen Verfahren der Baustatik berechnet oder konstruktiv festgelegt werden oder es müssen räumliche Tragstrukturen rechnerisch nachgewiesen werden. Besondere Stabilitäts-, Verformungs- und Schwingungsuntersuchungen sind erforderlich." ...es liegt komplett in meiner Verantwortung und darüber muss der Bauherr/Auftraggeber informiert werden! Gruß Wadi |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Wadi schrieb:
nehmen wir an es wäre nach der Lesart so. Wer bezahlt das? Man müsste ja immer wieder vor Ort sein um sich davon zu überzeugen das alles korrekt läuft. Das macht je nach Anzahl der Baustellen und Entfernung dieser sicherlich 20 bis 40 Stunden pro Woche aus. Wer bezahlt das, wie ist das real umzusetzen? - Es scheint hier ja Leute zugeben die das kennen und können, wie machen die das? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
DeO schrieb:
Hallo Deo, wer soll denn sonst verantwortlich sein? DeO schrieb:
Wie ihr das macht ist mir ja ziemlich...... ![]() Du verwechselst grad Statiker und Entwurfsverfasser???? Der Entwurfsverfasser ist i. d. R. der Architekt Und der Entwurfsverfasser bescheinigt mit SEINER Unterschrift die Einhaltung der Statik bei der Planung. Wie auch die Einhaltung von allen anderen Spezialvorschriften. z. B. Wärmeschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz, Schallschutz und und und.... Gruß ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
GustavGans schrieb:
Hallo Deo, wer soll denn sonst verantwortlich sein? [/quote] solange es eng an der vorgegebenen Planung lang geht der Bauleiter und im Falle von Änderungen derjenige, der die Änderungen veranlasst hat solange diese nicht wieder die ordnungsgemäße Planung durchlaufen haben (z.B. mit einem daraus folgenden statischen Nachtrag). konkret: Wenn einer eine tragende Wand verschiebt ohne dieses statisch absegnen zu lassen, ist es derjenige dran, der die Verschiebung veranlasst hat.
Nee, ich trenne nur zwischen der Planung und der Bauausführung mit Bauleitung. Ich beziehe mich auf die Einlassung von Wadi, Zitat: "Beachte besonders den ersten Absatz: "Die Nachweisberechtigten sind darüber hinaus verpflichtet, gemäß § 73 Absatz 2 HBO die mit den von ihnen bescheinigten Unterlagen übereinstimmende Bauausführung zu überwachen und zu bescheinigen." => unabhänging von der beauftragten Leistung!" Das heißt für mich nichts anderes, als das der Statiker die Umsetzung seiner Statik vor Ort zu kontrollieren und zu bestätigen hat.
Ja, der springende Punkt ist die Einschränkung "bei der Planung". Es ist ja auch richtig so, dass er darauf zu achten hat, dass die vorgelegte Statik zum Objekt passt und nicht einen uralten Stand hat bzw. gar von einem anderen Bau ist. Was er aber nicht bescheinigt ist, dass die statischen Vorgaben (Bewehrung, Querschnitte, Auflagerlängen ..) vor Ort auch so umgesetzt worden sind, denn dazu müsste er quasi dauerhaft vor Ort sein. Wenn es dann noch erbsenzählerisch wird müsste er sich für alle gelieferten Baustoffe und eingebauten Bauteile etc. die Papiere vorlegen lassen. Wie sollte er sonst etwas bestätigen was er nicht geprüft oder gar gesehen hat. Das geht doch gar nicht. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten