Willkommen,
Gast
|
|
Gilt nur für NRW:
Dort bekommt (meistens) noch nicht einmal der Entwurfsverfasser/Architekt die Baugenehmigung zugestellt, sondern ausschließlich der Bauherr. (Ist doch wirklich auch die beste Lösung, wie man an den Konstrukten oben sieht) Der Bauherr ist völlig, allein verantwortlich ! Bei einem Sonderbau bekommt er diese Genehmigung nur, wenn dem Bauamt eine geprüfte Statik vorliegt. (Damit wäre dann die Verantwortung beim Bauamt.) Bei allen anderen Bauvorhaben steht dick und fett in der Genehmigung, daß die Statik zu prüfen ist (bzw bei Wohngebäuden mittlerer Höhe < 3 WE halt nicht). Diesen Zettel (=Baugenehmigung) bekommt (rechtlich) NUR der Bauherr !!! Wenn der Bauherr lesen kann, weiß er daß die Statik zu prüfen ist, ansonsten baut er illegal ! Laie hin, Laie her, der Bauherr ist verantwortlich. (Evtl. kann man das Bauamt noch mit zur Verantwortung ziehen, denn es hätte prüfen müssen, ob beim Eingang der Baubeginnsanzeige eine geprüfte Statik vorliegt. Wenn denn die Baubeginnsanzeige gestellt wurde.) Halte ich allerdings für fragwürdig, denn die Prüfpflicht wurde dem Bauherrn (und niemand anders) ja mitgeteilt. Viel Spass weiterhin (insbesondere mit den Kleinstaatregulierungen in Deutschland) zeeman |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Zeemann
was würdest du denn dann tun, wenn ein Bauherr zu dir kommt und von dir eine Statik für ein offensichtlich zu prüfendes Bauvorhaben haben möchte. Du erstellst die Statik, und fragst ihn dann welchen Prüfer er denn gerne hätte, das Bauamt oder einen privates Prüfbüro, und der Bauherr sagt dir dann, " Prüfer?? Das Geld spar ich mir lieber. Wenn die sich dann in 10 Jahren melden, kann ich es ja immer noch prüfen lassen" Würdest du ihm die Statik einfach so ohne weiteres mitgeben? ... ..
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
DeO schrieb:
Ich beziehe mich auf die EINLASSUNG von Wadi, ... [/quote] Zitat Wikip.: Die Einlassung bezeichnet die Stellungnahme eines Beklagten im Zivilprozess zu gegen ihn erhobenen Ansprüchen oder eines Angeklagten im Strafprozess zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen. ![]() Spaß beiseite ![]() Es geht mehr um die QUALITÄT am Bau und die lässt sehr oft zu wünschen übrig. Ich zitiere hiermit lediglich die Rechtslage in Hessen. Es ist mir völlig klar, dass man alleine keine 20 EFHs gleichzeitig überwachen kann, aber nach dem Motto: „ich habe meinen Job gemacht und ihr könnt jetzt bauen was ihr wollt“ geht auch nicht! Aber es gibt Hilfsmittel: - Hinweise in der Statik - Fotodokumentation der kritischen Punkte durch den Bauherren/Bauleiter - Bestätigung der Bauleitung über die Einhaltung der Vorgaben Nicht zu vergessen ist: es geht um relativ einfache Bvh.! Und ich bin davon überzeugt, dass kein Richter/Gutachter oder irgendein anderer „Sesselpupser“ von uns erwarten kann, dass wir jedes einzelne Eisen kontrollieren. Wir müssen den BH aufklären, ihm klarmachen wenn er sch… baut, gibt es keine Bescheinigung … Und nicht vergessen: wir – Ingenieure, Bauherren – Laie! Er kann und darf nicht einfach sagen, ich möchte keine Prüfung. Gruß Wadi |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Wadi.
|
|
DeO schrieb:
Ähhhhhh ![]() Jaaaaaneeee, ich weiß ja nicht wie die Architekten bei dir in der Gegend arbeiten.... Also: Ein guter Architekt lässt Ausführungspläne anfertigen. Und die lässt er sich zur Prüfung vorlegen. Und wenn er meint, das könnte falsch sein, fragt er mal eben einen Kollegen. Und wenn er meint, er kann das mit seinem Gewissen vereinbaren, dann lässt er das so laufen. Das ist doch das Normalste aufm Bau! ![]() Komische Meinungen habt ihr hier ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
GustavGans schrieb:
halt.... wir sind hier bei der Frage ob der Statiker in der Pflicht (!) ist eine verantwortliche Kontrolle der korrekten Umsetzung der Statik vorzunehmen. In Schleswig-Holstein wird eine entsprechende Unterschrift vom Bauamt jetzt schon verlangt. @Wadi
Warum nicht? - Man sollte schon noch das machen müssen dürfen, wofür man beauftragt wurde. Gegen "Auftragserweiterungen" durch die Hintertür habe ich gewaltig etwas, zumal wenn sie nicht einmal vergütet werden. Die Beauftragung der Aufstellung einer Statik z.B. beinhaltet nicht automatisch die Erstellung der Bewehrungspläne. Eine Ausführung vor Ort erfordert diese jedoch. Wie sollte also eine verantwortliche Abnahme seitens des Statikers aussehen, wenn keine Bewehrungspläne vorliegen? - Den Bauherren verpflichten diese anfertigen zu lassen geht auch nicht. Ergo ist es tatsächlich so, dass man seinen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen hat, dann aber eine Grenze zieht. Anderenfalls wird es nämlich grenzenlos. Dann könnte er ja auch die Aufstellung der Dachstatik beauftragen und davon ausgehen, dass der Statiker der Unterbau schon mitmachen wird weil sein Dach ja sonst nie richtig aufgestellt werden könnte. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von DeO.
|
|
@wadi
was meinst Du damit: "Bauherren – Leihe!" Da komm ich jetzt nicht mit! gustl, ist das Verwandschaft?? ![]() |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten