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Haftungsfrage 02 Jul 2012 06:20 #41742

Tach zusammen...

folgendes (noch fiktives) Szenario

ein Landwirt kommt bei euch ins Büro und möchte eine Statik für einen Schweinestall
Ihr erstellt die Statik, und übergebt sie an den Landwirt,der bezahlt die Rechnung
und ihr seht ihn nicht wieder....

Ein paar Jahre später ....
Der Landwirt hat seinen Stall gebaut und die Schweine fühlen sich wohl. Er hat aber im Vorfeld die Statik nicht prüfen lassen.
Das Bauamt meckert nun, und die Statik wird nachgeprüft. Es stellt sich zum Beispiel raus das der Prüfer (zu Recht) etwas mehr Eisen
in den Aussteifungsstützen braucht.

Wie sieht das nun Haftungstechnisch aus.
Ist ja nun schon etwas Aufwand so Stützen zu sanieren... oder mal gesponnen es wäre zu wenig Eisen in der Güllegrube...

Wer ist dann Haftbar und kommt für den Schaden auf?

Der Landwirt, der Architekt oder der Statiker....?


Andreas
..

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Aw: Haftungsfrage 02 Jul 2012 06:45 #41744

Hallo,

ist Architektenrecht mit bei.

Grundsätzlich.... schuldet der Architekt (Entwurfsverfasser) dem BH ein mängelfreies Bauwerk....
Du schreibst nur vom Statiker. Also baut der Landwirt ohne Genehmigung????

Wenn der Architekt (Entwurfsverfasser) ohne Genemigungs/Prüfung bauen lässt, hat er grob fahrlässig bzw. VORSÄTZLICH gehandelt. :)

Für deinen Fehler hast du trotzdem einzustehen.

Man wird sich einigen... ;)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Haftungsfrage 02 Jul 2012 07:21 #41745

Nee, noch ist nix passiert...

ein Landwirt lässt sich von einem Architekten den Bauantrag stellen.
Bekommt die Baugenehmigung und lässt sich die Statik rechnen.
Dann baut er seinen Stall, stellt aber keine Baubeginnanzeige.
Nach drei Jahren fährt fällt einem Mitarbeiter vom Bauamt die Akte in die Hände und fragt mal beim Architekten
nach warum der nicht anfangen will...
Wenn dann ein Fehler in der Statik ist, ist es doch weder beim Statiker noch beim Arch Grob Fahrlässig oder...?

Das Szenario ist ja auch nicht so weit hergeholt. Das habe ich öfter das unbelehrbare Landwirte meinen sie könnten
erstmal Geld sparen wenn sie ihre Statiken nicht prüfen lassen

Aber warum muss ich dann für meinen Fehler haften. Wenn die Statik geprüft worden wäre hätte ich, keine Ahnung, aus d=16 d=20 gemacht und gut is...
aber nachträglich sanieren ist doch wesentlich mehr Aufwand
Oder habe ich als Statiker die Pflicht auf die Prüfplicht hinzuweisen, und diese zu kontrollieren...
..

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Aw: Haftungsfrage 02 Jul 2012 07:27 #41746

Hallo,
passiert und notiert: nachdem alle gehört waren, meinte der Richter zu den
Anwälten: wieviele Beteiligte haben wir hier denn?, den Bauherrn, den
Architekten, den Bau-Unternehmer, den Statiker, also das sind 4 Beteiligte,
ich schlage vor, dass Sie sich das teilen....oder möchten Sie, dass wir noch
Gutachter hinzuziehen....

galapeter97

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Aw: Haftungsfrage 02 Jul 2012 07:36 #41747

Hallo,

eine Hinweispflicht existiert m.E. schon, selbst gegenüber Architekten. Dieser Hinweis kann aber in den Vorbemerkungen stehen, so wie vieles andere auch. Wenn die nicht gelesen und beachtet werden ist das eine andere Sache.

In der Hauptverantwortung des ordnugnsgemäßen Ablaufes steht der Architekt. Der dürfte ohne geprüfte Statik keine Ausführung veranlassen.

Gibt es keinen Architekten, so dürfte spätestens der Unternehmer nicht nach ungeprüften Unterlagen bauen. Hier wird es aber schon schwammig, denn kann man von einem Unternehmer erwarten dass er erkennt ob geprüft werden muss? - Bei einem Stallgebäude sollte er schon davon ausgehen.

Da schließt sich eine interessantere Frage an, nämlich muss ein Unternehmer sich davon überzeugen, dass überhaupt eine Genehmigung vorliegt? - In selbiger würde ja die geprüfte Statik unter den Bedingungen auftauchen.

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Aw: Haftungsfrage 02 Jul 2012 08:23 #41748

Hinweispflicht ist ja auch schon deswegen schwierig, da wir als Statiker ja
(ohne Einsicht in die Baugenehmigung) ja gar nicht immer Wissen können ob ein
Bauwerk nun geprüft werden muss oder nicht!!!
..

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