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Moinmoin,
weiß jemand von euch mehr über das "Zusammenspiel" der DIN EN 1090 und des EC3? Aktuellste Information ist ja, dass die EN1090 erst im Jahr 2014 verbindlich wird. Resultiert daraus auch eine Verschiebung des EC3? Ich kann ja eigentlich schlecht nach EC3 rechnen und die DIN 18800-7 als Grundlage bei der Herstellung nutzen. Zumal in EN1993-1-8 ja stark Bezug auf die EN1090 genommen wird. MfG |
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Da scheint niemand weiter zu wissen?! Vllt. hat ja jemand eine "verbindliche" Information vom Deutschen Stahlbau Verband?!
Viele Grüße |
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hallo,
EC3 wird zum 01.07.2012 verbindlich eingeführt. Es gibt lediglich Probleme mit der Zertifizierung der Stahlbaufirmen nach EN 1090. Es wird deshalb übergangsweise die Herstellerbescheinigung nach DIN 18800-7 weiterhin anerkannt (siehe zu dem Thema auch MLTB 12/2011). gruß dvog |
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Berechnungen nach DIN 18800 sind ab 1.7.2012 tabu. Ab dem Datum ist nur noch nach EC3 zu rechnen. FIrmen MÜSSEN entsprechend auch nach DIN EN 1090-1 zertifiziert sein. Mit einer 18800-7 Zertifizierung darf eine ausführende Firma nicht nach EC gerechnete Bauten errichten.
Eine Firma, die eventuell nicht nach DIN 18800-7 zertifiziert ist, kann sich dennoch noch nach dem 01.07.2012 entsporechend zertifizieren lassen, wenn er Bauten errichten will, die noch nach 18800 gerechnet sind. Z.B. wenn der Bauantrag noch vor dem 01.07.2012 genehmigt ist, und 2013 gebaut werden soll. |
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Lichte schrieb:
In der Depesche 05/2012 des DSTV steht eindeutig geschrieben: "Alle Bauvorhaben die vor dem 01.07.2014 begonnen werden, können demnach gemäß der jeweiligen vertraglichen Festlegungen sowohl nach nationalen oder aber nach den europäischen Normen bemessen und ausgeführt werden." Das heißt für mich, dass man im Ausnahmefall immer noch nach DIN 18800 rechnen darf. Grüße Bealdor |
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Dann solltest du Depesche nochmals lesen. Es steht einduetig drin, dass die Koexistenzphase zwar für die 18800-7 zwar gilt, aber der EC ab dem 01.07.2012 rechtsverbindlich wird. lies bitte nochmal, stat solchen unsinn zu verbreiten.
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