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Gast
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Da hat doch jemand echte Probleme mit dem Verständnis von Ironie.
![]() Sollte jedoch mein Beitrag ernst gemeint gewesen sein, kann ich nur folgendes sagen: Jaja, ersticken wir nur die kritischen Stimmen im Keim, hat ja auch damals 1939 gut funktionert ![]() Gruss Dominik PS: Und für die intellektuell leistungsschwachen: Ich bin alles andere als so ein linksradikaler Querulant ![]() PPS: So aber nun zurück zum Thema, wie schaut das mit der Zertifizierung nun aus ? |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Hallo,
empfehlen kann ich die Lektüre der "GSI-News" www.gsi-mbh.de/ Ohne Zertifizierung nach EN 1090 darf keine Konstruktion hergestellt werden die nach EC3 gerechnet wurde. Grüße siehan |
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Hallo Leute,
vielen Dank für die rege Beteiligung an diesem Thema. Da dies ein Fachforum ist, verkneife ich mir die Bemerkung über die zwischenzeitlichen Zickerein und hoffe, dass es dabei bleibt und nur noch fundierte Antworten geliefert werden. Also, Fazit: Aus den verschiedenen Depeschen und Veröffentlichung geht hervor, dass... 1) eine Mischung der Normen nicht zulässig ist. Ich darf nicht mit EC3 nachweisen und mit 18800-7 herstellen. Genauso wenig mit 18800-1 bis -4 rechnen und mit EN 1090 herstellen. Ok, ist nachvollziehbar! 2) ab Juli 2012 nur noch mit EC3 gerechnet werden darf (ist ja hinlänglich bekannt) 3) in Ausnahmefällen weiterhin mit DIN 18800 gerechnet und auch gefertig werden darf. Für mich ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: A) Wenn 2) und 1) gelten, ist die Koexistenzphase, die so groß von den prüfenden Einrichtung angekündigt wurde, absoluter quatsch. Die Koexistenzphase würde etwas den stress rausnehmen, weil Firmen, die nach 18800 zertifiziert sind, (und auch die prüfenden Einrichtungen)ausreichend Zeit hätten die neue Zertifizierung (nach EN1090) durchzuführen. Das war der Tenor zum Beispiel der SLV. ![]() C) Wofür ist denn nun die verlängerte Koexistenzphase? |
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Also nochmals.
3) ist quatsch. Es gibt keine Ausnahmen ab dem 1.7. noch nach 18800 zu rechnen. Nur noch EC3! Die Koexistenzphase ist ein Zwang der sich daraus ergibt, dass die verschiedenen Normenfamilien nicht gemischt werden können. Wenn ich also noch am 30.06.2012 eine Baugenehmigung erhalte, die ich mit einer statischen Berechnung nach 18800 bekomme und dann einen Hersteller finden will, so muss dieser ja zwangsläufig auch nach 18800 zertifiziert sein. |
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hallo,
wie schon oben erwähnt geht es nur um die Zertifizierung der ausführenden Firma. Diese ist vorläufig in Anlage 2.4/2 zu DIN EN 1090-2 geregelt. danach werdem akzeptiert: bei vorwiegend ruhender Beanspruchung Ausführungsklasse EXC 1 DIN EN 1090-2 ==> Herstellerqualifikation der Klasse B nach DIN 18800-7 Ausführungsklasse EXC 2 DIN EN 1090-2 ==> Herstellerqualifikation der Klasse B,C oder D nach DIN 18800-7 alle weiteren Ausführungsklassen DIN EN 1090-2 ==> Herstellerqualifikation der Klasse D nach DIN 18800-7 vorwiegend nicht ruhende Beansprung immer ==> Herstellerqualifikation der Klasse E nach DIN 18800-7 Statische Nachweise sind ab 01.07.2012 grundsätzlich nach EC3 zu führen. gruß dvog |
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dvog schrieb:
Hallo dvog, du beziehst dich auf die Informationen auf Seite 27 der folgenden PDF-Datei oder? www.dibt.de/de/Data/TB/Aenderung_MLTB-12-2011.pdf Dann ließ nochmal den entsprechenden Abschnitt. Hier geht es um zwei unterschiedliche Situationen. Einmal die "Herstellung" und die "Ausführung auf der Baustelle". Für ersteres sind nur Betriebe mit 1090 zugelassen und für zweiteres reicht eine Herstellerqualifikation nach 18800 (wobei die Aufteilung dann so aussieht wie du sie oben beschrieben hast). Zusatz: Dass ALLE statischen Nachweise ab dem 1.7. nach EC3 zu führen sind WAR und IST mir bekannt. Lediglich die Depeschen sprechen von Ausnahmen (die Tabelle in der DSTV-Depesche). Deswegen die leicht "provokante Rückfrage". gruß henning |
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