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Gast
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Hallo Kollegen,
mein AG möchte ein Ferienhaus (Einfamilienhaus) in Schwerin bauen. Bauantrag ist gestellt, nun hat der Bauherr als Bescheid vom LRA bekommen, dass der Standsicherheitsnachweis zu prüfen ist. Dies verwundert mich, da es sich um ein einfaches EFH handelt, das ich hier (Bayern) in die Gebäudeklasse 1 oder 2 einstufen würde, also in Bayern nicht zu prüfen ist. Frage: ist die LBO Brandenburg demnach strenger als die in Bayern, ist es dort generell so, dass alles geprüft werden muss? Was steckt dahinter? Vielen Dank für Ihre Antworten, mit den besten Grüßen aus Franken, D.Fischer |
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Daniel Fischer schrieb:
LOL Wer findet den Fehler? ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hab ich selbst gefunden, das kommt davon, wenn man in fremden gefilden wildert
![]() gemeint ist natürlich: Bundesland Meckelnburg-Vorpommern. trotz allem wäre ich für eine Antwort dankbar, LOL hilft mir nicht weiter. |
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Hallo Daniel,
in Meckenburg musst du als Tragwerksplaner gelistet sein um Statik ohne Prüfungen einreichen zu können. Die Eintragung kostet insgesamt 275 € bei der IK-MV. Hast du keine Eintragung, muss der Bauherr dies Prüfen lassen. Ich hatte dort auch schon ein Projekt. Ich habe mich dafür eintragen lassen und die Kosten den Bauherr für die Eintragung weitergeleitet. Dies kam Ihn immernoch billiger als die Statik prüfen zu lassen. Gruß Nicky |
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Danke Nicky,
das nenn ich wirklich pragmatisch und praktikabel. Wo läßt man sich eintragen, an welche Stelle muss ich mich wenden? Als Nachweis dürfte doch das Diplom und die Eintragung in die Liste der BayIKA genügen, oder? Nochmals vielen Dank und viele Grüße, Daniel |
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LOL Wer findet den Fehler? ![]() So Gänschen, nachdem du mich nun komplett verunsichert hast nachfolgender Hinweis: In Brandenburg gibt es eine Geminede namens Schwerin (LDKR Dahme-Spreewald). Hier befindet sich auch mein BV. Anstelle sich im Forum lustig zu machen, wäre doch wohl eher Kollegialität und/oder Hilfsbereitschaft gefragt. D.Fischer |
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