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hallo Daniel Fischer,
haben nicht nach Erscheinen der EU-Dienstleistungsrichtlinien alle Länder ihre eingetragenen Ingenieure gegenseitig anerkannt? Habe dieses Jahr ein Projekt in NRW Planung, EnEV und Statik von Bayern aus mit bayerischen Listeneintragungen ohne Probleme durchgeführt. Sie dürfen m.E. in keinem Bundesland schlechter gestellt werden, als die Kollegen im Land selbst! Was zum Prüfer geschickt werden muss entscheidet jedoch öfter die Behörde nach "subjektiver" Schwierigkeit des Bauvorhabens. gruß dvog |
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hi,
zwischen den meisten länderkammern gibt´s gegenseitigkeitsabkommen. die behörden wissen das nicht immer, da geht schon mal eine baugenehmigung mit falschen auflagen (zb der versuch einer verpflichtung, den twp mit listeneintrag im bundesland, in dem gebaut werden soll, zu beauftragen) an den bauherren... ob das gegenseitigkeitsabkommen in hessen gilt, weiss ich nicht: hat einer der kollegen "lokalkompetenz"? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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bin zwar nicht für Hessen lokalkompetent, lese aber (als Rheinland-Pfälzer) in einer Mitteilung der IK des Saarlandes vom 23.10.2010, daß meine Eintragung in die dortige Liste nicht mehr erforderlich ist. Das Abkommen gilt für die Länder Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das Ganze sei die Anpassung an die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments über "Dienstleistungen im Binnenmarkt".
Mir rätselhaft, wie da immer noch einige Landesfürsten ausscheren können ![]() Gruß Wolfgang |
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Hallo Kollg,
alles gut zu wissen, wenn man´s noch nicht weiss........... In Brandenburg gilt generelles 4-Augenprinzip mit Prüfing. Da können wir uns mit einem Listeneintrag nicht freikaufen. Warum das so ist und im Zuge der vielen Bauordnungsnovellierungen auch nie geändert wurde ..... keine Ahnung, die Lobbyisten ( Prüfing.) können´s nicht gewesen sein, es gibt nur eine Hand voll. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Wollte vorhin dir auch noch den Hinweis geben das wir Südlich von Berlin auch eine kleine Gemeinde haben die Schwerin heisst. Hatte dort auch schon ein Projekt. Doch ich war durch das LOL jetzt der Meinung, dass das Schwerin in Mecklenburg gemeint ist.
Zu Brandenburg: Hier besteht für jedes BV das genehmigungsplichtig ist, auch die Prüfpflicht. Ganz egal ob das ein kleiner eingeschoßiger Anbau ist. Die Prüfpflicht wurde 2003 in Brandenburg für alle Projekt eingeführt. Fazit: Deine Statik muss geprüft werden. Gruß NIcky |
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@markus
Hallo Markus, in Hessen ist alles anders ![]() ![]() So ist das hier im wunderschönen Hessen ![]() Gruß Stefan |
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