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In EN1090-2(2008) ist von Schraubengarnituren, also von fixen Einheiten von Schraube, Mutter und Scheiben(n), die Rede. Von den Vorteilen bei vorgespannten Schraubenverbindungen abgesehen, gibt es diese auch für nicht planmäßig vorgespannte Verbindungen.
Muss man bei Scher-Lochleibungs-Verbindungen auch auf Garnituren zurückgreifen, oder darf man Schraube, Mutter und Scheiben nach eigenem Ermessen zusammenstellen (interessant z.B. für die Lagerhaltung bei temporären Strukturen die regelmäßig auf- und wieder abgebaut werden). |
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Hallo Tom,
ich kenne die Sache mit den Garnituren auch nur für Schrauben nach DIN 6914. Die kannst du wohl nur als Garnitur bestellen. Bei den Schrauben nach DIN 7990 werden Schrauben, Scheiben und Mutter einzeln bestellt und geliefert. Jedenfalls war das früher so. Wie das mit Schrauben nach DIN ISO 4014 und 4017 (Fk 8.8 - also die Durchmesser bis M10) ist weiß ich nicht. Gruß aus Entenhausen ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Also mich interessieren nur Schrauben M16 und größer der Festigkeitsklassen 8.8 und 10.9, eingesetzt als Scher-Lochleibungsverbindung.
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Hallo Tom
![]() meine Herren, du kannst Fragen stellen. Die Schrauben der DIN 6914 sind eigendlich für Zugverbindugen. Daher auch die Forderung nach den Garnituren in Verbindung mit der Hohen Festigkeit. Du mußt sie nicht vorspannen. Nach dem Vorspannen darfst du sie nach dem Wiederlösen ja nicht noch mal verwenden. Wie das bei nicht-vorgespannten 6914er ist weiß ich nicht. Solche Sonderfälle sind in der DIN doch nicht geregelt. Glaub ich zumindest nicht. Ach ja: und arbeite bei der Wahl deiner Schraubverbindung besser anders herum. Wähle erst die Schraubennorm nach den konstruktiven Gesichtspunkten und dann die Fk. Gruß aus Entenhausen Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo GustavGans,
ich bin mir nicht sicher ob wir aneinander vorbei reden. Nach meinem Wissensstand beinhaltet die DIN 6914 lediglich die grundsätzlichen Anforderungen für hochfeste Schrauben (8.8 und 10.9). Ob ich diese Schrauben dann planmäßig vorspanne (GV) oder nicht (SL) steht da nicht zur Diskussion. Jedoch wurden diese Normen jetzt alle abgelöst von EN14399 für GV-Verbindungen bzw. EN15048 für SL-Verbindungen - dort ist jedoch immer die Rede von Garnituren. Bei mir stellt sich das Problem dadurch, dass wir temporäre Strukturen bauen, d.h. wir verwenden normalerweise Scher-Lochleibungs-Verbindungen von verschieden Durchmessern (betrachte dies als Vorgabe), jedoch möchte ich natürlich die Schrauben nach Abbau einer Struktur für einen neuen Aufbau wiederverwenden. Für eine unkomplizierte Lagerhaltung macht es natürlich Sinn, wenn ich nicht an Garnituren gebunden bin, d.h. Schrauben, Muttern und Scheiben nach eigenem Ermessen und evtl auch von verschiedenen Herstellern kombinieren darf. Grüße zurück. |
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Hallo Tom,
wenn die 6914er (oder Nachfolger) die Verwendung von Garnituren vorschreibt weil sie eigendlich für voll Vorgespannte Verbindungen gedacht ist wirst du sie wohl auch bei der "artfremden" Nutzung als nicht vorgespannte SL Verbindung austauschen müssen. Um dir effektiver helfen zu können: -Stahlbau im Sinne von DIN 18800? -baurechtlich oder Maschinenbau? -wieso überhaupt 8.8 bzw. 10.9? Statisch ist das ja kaum begründbar. -Korrosionsschutz? -was hat eine GV Verbindung hiermit zu tun???? GV sollte man nur im Zusammenhang mit der Abkürzung für Geschlechtsverkehr sehen. Im Stahlbau ist das nur für Professoren und Dr. -Ings. ![]() Gruß aus Entenhausen ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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