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Nachweis Riffelblechabdeckung 26 Jan 2009 15:55 #29016

Hallo Kollegen,

mal 'ne Frage: Wie weist ihr denn ein Riffelblech mit Einzellasten nach, was nehmt ihr als mitwirkende Breite?
Ich hab folgendes Problem: Ich soll eine Rampe als Stahlkonstruktion nachweisen und diese soll mit Riffelblech belegt werden. Nun soll dort aber ein 6to-Stapler verkehren, das heißt rund 84 kN pro Rad (incl. Phi). Ich hab nun schon einen relativ geringen Querträgerabstand von nur 50 cm gewählt und auch noch die Lastverteilung des Unterzuges im Flansch zur Verkürzung der Spannweite des Bleches herangezogen (macht eine Spannweite des Bleches von noch ca. 37 cm). Trotzdem komm ich noch auf eine Blechdicke von 25 mm (bei einer angenommenen Lastverteilung von 400 mm).
Ist bei solch einer Belastung Blech überhaupt noch sinnvoll?
Habt ihr schon ein ähnliches Problem gehabt oder es anders gelöst?

Grüße aus Thüringen
Pet

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Aw: Nachweis Riffelblechabdeckung 26 Jan 2009 17:22 #29021

Hallo Pet,

ich stehe auch grad bei verschiedenen Bauvorhaben vor der Bemessung von Bühnen mit Blechbelag.

Die Blechdicke von 25mm scheint mir auch überhöht. Sind die Tränenbleche überhaupt in dieser Stärke erhältlich?

Bei einer Radlast würde ich die Blechbemessung auf jeden Fall plastisch durchführen.

Wenn alles nichts hilft kannst du auch an der Unterseite der Bleche angeschweißte Rippen aus Flachstahl vorsehen. Dieses sollte man sich aber bei verzinkten Konstruktionen genau überlegen weil geschweißte Tränenbleche im Zinkbad sehr verziehen können.

Gruß aus Entenhausen
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Nachweis Riffelblechabdeckung 26 Jan 2009 19:08 #29024

Hallo Pet,

ich rechne solche Fälle immer mit Plattenprogramm (FEM), die Lasteinleitungfläche mit 200x200, 25 mm erscheint mir auch sehr dick, würde aber in diesem Fall auf Schwerlastroste gehen, wenn nichts nach unten durchfallen soll, dann darunter noch ein dünnes Blech oder Trapezblech anordnen, das spart auch noch Gewicht.
Mit den untergeschweißten Flachstählen als Versteifung und Lasterhöhung kann man machen, doch das Nachrichten schon aufgrund des Schweißverzuges ist aufwändig und was die Bleche nach dem Verzinken machen steht in den Sternen!
Ich plädiere für Schwerlastroste!

Gruß Michi
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Aw: Nachweis Riffelblechabdeckung 26 Jan 2009 19:14 #29025

Hallo,

die sog. 'mitwirkende Plattenbreite' ist ja nur eine gedankliche Hilfskonstruktion.

Besser: Nachweis als Platte mit Blocklast, d.h. Einzellast verteilt auf Rechteckfläche (hier: a/b = 20/20 cm + 2 * Plattendicke/2). Bemessungsmoment z.B. aus Tafelwerk Stiglat/Wippel, Bares o.ä.

Die plastischen Reserven des Plattentragwerks (z.B. nach Bruchlinientheorie) würde ich nicht ansetzen, da dann schon im Gebrauchszustand örtlich plastische Verformungen auftreten können. Eher konventioneller Nachweis: M infolge F * gammaF / (W * fyd) <= 1.

Ein sehr kurzer Abstand der Unterstützungen ist i.d.R. nicht wirtschaftlich, da a) das Plattenmoment nicht linear mit der Plattenstützweite ansteigt (nur unterlinear) und du b) bei jeder Unterstützung die volle Radlast abtragen mußt, es sei denn du willst das als orthotrope Platte nachweisen.

Gruß
mmue

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Aw: Nachweis Riffelblechabdeckung 27 Jan 2009 08:37 #29028

Hallo,

wie auch immer dein Rechenansatz nun ist, ob plastisch, FEM oder Plattenformel - du mußst auf eine lieferbare Blechdicke kommen (z. B. 12mm) und das wirst du so nicht schaffen.

Du brauchst eine konstruktive Lösung.

Das Unterschweißen von Flachstählen ist gar nicht soooo unüblich. Notfalls kann man auch unter schon verzinkte Bleche nachträglich Flachstahl unterschweißen. Das ist natürlich mit dem AG abzusprechen aber im Innenbereich auf jeden Fall i. O.

Gruß aus Entenhausen
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Nachweis Riffelblechabdeckung 27 Jan 2009 09:06 #29029

Hallo Gustav Gans,

hat ja auch niemand behauptet, dass das unüblich ist, es ist nur aufwändiger und somit teurer, die Schwerlastroste muß ich nur anhand der Tabellen dimensionieren, bestellen, einbauen, fertig.
Doch da kann ja nur Pet bzw. sein AG entscheiden, welche Ausführungsart möglich/gewünscht ist.

Gruß Michi
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