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DIN 1055 neu - Stichtag - Baden Württemberg 10 Sep 2008 10:20 #27356

  • Christoph1
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Ich brauche Hilfe zur Stichtagregelung in Baden-Württemberg, in der rechtlich eindeutig geregelt ist, ab wann welche Version der DIN 1055 anzuwenden ist.

Folgender Fall:
Bauantragseinreichung 2006 - Baugenehmigung 2007
Statikerstellung nach DIN 1055 alt - Prüfstatiker meint die neue Norm hätte verwendet werden müssen - änderungen der Schneelast von ca. 1,50 kN/m² auf ca. 3,10 kN/m² - das Gebäude ist daher natürlich nicht mehr nachweisbar.

Din DIN 1055 wurde ohne übergangsfrist eingeführt.

Der Bauherr möchte jedoch die alte Norma angewendet.

In Bayern (Der Bauort ist leider nur ca. 300 m von Bayern entfernt ....) ist eindeutig der Stichtag das Datum des Eingangs des Bauantrages bei der Genhemigungsbehörde maßgebend (steht wohl so auch im Einführungserlass drin).
Der ifbs.de sieht die Sache auch so (ist natürlich nicht rechtsverbindlich)

In Baden-Württemberg gibt es wohl KEINEN Einführungserlass; vom Regierungsprädsidium bekomme ich nur eine mündliche Aussage ohne Rechtsgrundlage, dass das Datum der Baugenehmigung gültig sei - zur Folge Statik komplett neu zu berechnen + deutliche Zusatzkosten für den Bauherrn


Nun die Frage: Wer kann mir eine eindeutige Rechtsgrundlage zukommen lassen, aus der hervorgeht, welches Datum maßgebend ist?
Bin dankbar für jede Hilfe!

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ReDIN 1055 neu - Stichtag - Baden Württemberg 10 Sep 2008 10:32 #27358

Hallo Christoph 1,

also wir haben in Absprache mit dem Bauherrn + Prüfer ein Projekt, dass auch weiterhin nach den alten Normen nachgewiesen wird.

Jedoch kann man natürlich bei den gravierenden änderungen der Schneelast und den vorgefallenen Schäden die neue Normengeneration als Stand der Technik fordern, alles andere wäre grob fahrlässig.

Ich denke, der Bauherr sollte nach gründlicher Abwegung seinen Wunsch nach Berechnung der alten Schneelastnorm beim Prüfer durchsetzen.

Gruß teeVier

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ReDIN 1055 neu - Stichtag - Baden Württemberg 10 Sep 2008 11:34 #27362

Moin, Moin,

es gab in den DIBt-Mitteilungen 5/2006 einen Artikel "Die bauaufsichtlichen Einführungen der neuen Normen der Reihe 1055". darin heißt es u.a.

Als Stichtag 1.1.2007 für die Anwendung der neuen Normenreihe gelten beim Baugenehmigungsverfahren der Eingang des Bauantrages bei der Genehmigungsbehörde, beim Genehmigungsfreistellungsverfahren der Eingang der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde und bei verfahrensfreien Vorhaben der Baubeginn. Mit dieser Ankündigung sollen Bauherrn, Planern und Ausführende über die beabsichtigte Einführung informiert werden, damit sie sich rechtzeitig mit dem neuen Normenpaket vertraut machen können

Vielleicht hilft es Dir weiter

Frage nebenbei: woher ergibt sich denn die Verdoppelung der Schneelast?

Gruß Pitt

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ReDIN 1055 neu - Stichtag - Baden Württemberg 10 Sep 2008 12:03 #27364

  • Christoph1
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Hallo Pitt,

genau so was habe ich gesucht - kannst Du mir den Bericht zufaxen 07565 / 9434189 oder zumailen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!?

DANKE schon mal

Erhöhung der Schneelast - nun der Bauort ist von Zone II in Zone 3 "gerutscht" und bei über 700 m kommt da einiges dabei heraus

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ReDIN 1055 neu - Stichtag - Baden Württemberg 10 Sep 2008 14:58 #27373

Wenn in den letzten Jahren (Jahrzehnten) die nach der neuen Norm anzusetzende Schneelast schon einmal aufgetreten ist, wäre mir der Stichtag egal :).


Gruß B. Meier

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ReDIN 1055 neu - Stichtag - Baden Württemberg 10 Sep 2008 20:15 #27378

  • Christoph1
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Wenn diese deutlich höhere Last tatsächlich aufgetreten wäre - wohl sinnvoll - nur wenn es darüber hinaus nochmals mehr Schnee hätte ? ?

Wieviele Gebäude sind tatsächlich durch eine höhere Schneelast als die anzusetzende Schneelast eingestürzt?

Oder anders herum - alle bestehenden Gebäude sind nicht mehr standsicher .....

Ich sehe das Problem auch aus einer rechtlichen Sicht - setze ich eine zu hohe Schneelast an und ich dieses (wegen dem Stichtag) nicht müsste bin ich sogar für die Mehrkosten gegenüber dem Bauherrn regresspflichtig? ! ?

Möchte der Kunde eine höhere Schneelast spricht hierzu überhaupt nichts - nur will er dieses nicht und die rechtliche Zulässigkeit ist gegeben finde ich dieses genauso in Ordnung, da meiner Meinung nach die Schneelasten geringer (und die Windlasten höher) werden.

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