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ReDIN 1055 neu - Stichtag - Baden Württemberg 16 Sep 2008 08:32 #27452

  • Christoph1
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Pitt schrieb:

Moin, Moin,

es gab in den DIBt-Mitteilungen 5/2006 einen Artikel


Der Artikel hätte mir auch soweit geholfen, stand auch genau das Drin, was ich gesucht habe - NUR ist das Wirtschaftsministerium anderer Meinung - nämlich dass eine Aussage vom DIBt NICHT für die Länder maßgebend ist !! ??

Auf der Internetseite des DIBt steht: Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.

Nun frage ich mich, wenn DIBt zur einheitlichen Erfüllung da ist - warum muss es dann nicht umgesetzt werden?

Aussage des Wirtschaftsministeriums (Dr. Scheuermann - Referatsleiter 44) zu der Veröffentlichung des DIBt: "Unsere Juristen haben hier eine andere Auffassung vertreten, als der Vorsitzende der Fk Bautechnik."

An was sollen wir uns denn halten wenn nicht nach Veröffentlichungen???

Müssen wir uns für jede Veröffentlichung in jedem Bundesland separt nochmals absichern?

Was gibt es für Möglichkeiten:
Ausnahmegenehmigung?
Rechtliche Verbindlichkeit überhaupt für Spielraum gegeben?
Was ist jetzt tatsächlich maßgebend?
Welche Rechtsgrundlage ist maßgebend?

Wer kann mir helfen?

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ReDIN 1055 neu - Stichtag - Baden Württemberg 16 Sep 2008 11:14 #27461

Getreu dem Motto: zwei Juristen - drei Meinungen.
Was sagt das DIBt zu dem ganzen Schlamassel?

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sq@qsxdswxd.de 16 Sep 2008 16:10 #27472

Hallo,
das ist doch eine grundsätzliche Rechtsfrage: Darf während eines laufenden Verfahrens (hier Bauantrag bis Bauabnahme) die Rechtsgrundlage geändert werden? Da gibt es sicherlich Höchstrichterliche präzedenz Fälle. Ich würde sagen sowas geht nach meinem Rechtsempfinden nicht!
Viel Spaß beim Streiten mit den Behörden :-)
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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www.muthmann-berlin.de
Tel 030 - 859 670 55
Fax 030 - 859 670 54

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ReDIN 1055 neu - Stichtag - Baden Württemberg 17 Sep 2008 07:44 #27482

  • Christoph1
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  • Beiträge: 319
KaiF schrieb:

Was sagt das DIBt zu dem ganzen Schlamassel?


Der DIBt meinte heute:

DIBt ist der Koordinator für technische Angelegenheiten als technische Empfehlung - jedoch OHNE rechtliche Bindung.
Baurecht = Ländersache - somit 16 verschiedene Möglichkeiten der Auslegung ....

Da kommt bei mir richtig freude auf, denn theoretsich muss ich mich jetzt bei jeder Veröffentlichung erst mal in den entsprechenden Bundesländer rechtlich absichern, wie diese umgesetzt werden - wir haben ja sonst nichts anderes zu tun !

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ReDIN 1055 neu - Stichtag - Baden Württemberg 17 Sep 2008 08:24 #27483

Moin, Moin,

etwas OT, aber hinsichtlich einer Veröffentlichung durch das DIBt stimmt es mich sehr nachdenklich:

Ich meine das Einscheibensicherheitsglas ESG-H. In Kenntnis der im Bauwesen erforderlichen Sicherheit von 1 x 10 exp.-6 und in Kenntnis der beim ESG möglichen Spontanbrüche infolge Nickelsulfid-Einschluss regelt das DIBt das ESG-H in der Bauregelliste mit genauen Hinweisen zur Durchführung des Heißlagerungstestes, nachdem die Ausführungen der Heißlagerung in der DIN 18516 nicht ausreichend waren. Normalerweise dachte ich, alles was in der BRL geregelt ist, kann auch verwendet werden...

Und dann gibt es das ""ESG-Urteil" von Stuttgart, in dem spontan brechendes ESG grundsätzlich als mangelhaft beschrieben wird: "Die Werkleistung des AN ist mangelhaft im Sinne des §13 Nr. 1 VOB/B, auch wenn der Mangel technisch nicht zu vermeiden ist. ..."
Für mich heißt das, dass ich ESG-H nicht mehr auf der Außenseite von Verglasungen einsetze.
Aber: gibt es noch mehr solcher Dinge, die ich nicht kenne? Was ist z.B. mit vorgehängten Natursteinen?

Gruß Pitt

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ReDIN 1055 neu - Stichtag - Baden Württemberg 17 Sep 2008 10:19 #27490

  • Christoph1
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  • Beiträge: 319
Christoph1 schrieb:
Aussage des Wirtschaftsministeriums (Dr. Scheuermann - Referatsleiter 44) zu der Veröffentlichung des DIBt: "Unsere Juristen haben hier eine andere Auffassung vertreten, als der Vorsitzende der Fk Bautechnik."[/quote]

Auf der Suche auf der Website vom Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg habe ich folgende Veröffentlichung gefunden:

www.wm.baden-wuerttemberg.de/fm7/1106/DI...0Tragwerke050707.pdf

Hier wird im Literaturverzeichnis Bezug genommen auf die Veröffentlichung vom DIBt !!!! Also veröffentlicht das Wirtschaftsministerium etwas anderes als wohl anscheinend gilt ! ? ! ?

Ich bin ja mal gespannt, wie sich das Wirtschaftsministerium hierzu äußert ....

Aber wie meinte Muthmann: "Viel Spaß beim Streiten mit den Behörden :-)"

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