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Hallo Kollegen.
Ich hab mal wieder einen "Problembau" auf dem Schreibtisch. Ein Bürogebäude von 1972. Stahlbeton-Skelettbau, also 4 waagerechte Unterzüge auf Stützen und darüber senkrecht die Decke gespannt - das Ganze über 5 Stockwerke. Auf den Decken stehen nichttragende Leichtbau und KS-Wände (11.5cm stark). Statische Unterlagen sind komplett verloren. Jetzt soll das Gebäude eine neue Nutzung bekommen und alle nichttrganeden Wände sollen raus. Außerdem soll eine Nutzlast von 3.5kN/m² garantiert werden. Kann mir jemand sagen, wie damals üblicherweise die Windlasten abgeleitet wurden. Ich könnte mir ein Rahmensystem mit biegesteifen Ecken und gelenkig gelagerten Fußpunkten vorstellen. Muss man, bei einem solchen System die Windlasten + Schiefstellung ansetzen? Wurde damals üblicherweise mit Trennwandzuschlägen gearbeitet? Hat jemand Rat und Hilfe? Danke im Voraus1 |
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Hallo, wie damals gerechnet wurde, ist nicht sehr relevant, muss der Umbau doch den heutigen Normen genügen, sobald Du den Auftrag akzeptierst. Oft (aber nicht immer) wurden früher 1 kN/m2 Deckenfläche für nichttragende Trennwände eingesetzt. Erdbeben wurde nur ungenügend berücksichtigt, was heute nicht mehr erlaubt ist. Hat es einen betonierten Treppen- und Liftschacht zur Aussteifung? Vor 40 Jahren wurde oft der zentrale Aussteifungskern zur Aufnahme der Scherkräfte (aus Erdbeben, Wind) angerechnet und die Stützen, als Kräftepaare, zur Aufnahme der globalen Biegung auf das Gebäude, d.h. Zug in der einen Fassade auf Stützen und Druck auf der anderen.
MfG Aschi |
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Hallo,
Das dürfte nicht ganz einfach werden. Also: 1) Trennwände: Leichte unbelastete Trennwände wurden ähnlich zu heutiger Normung i.d.R. durch Zuschlag von p = 1.25 kN/m2 Deckenfläche berücksichtigt. Aber die 11.5 cm KS-Wände (mit Putz?) dürften normalerweise keine Leichtwände sein. Die müßten damals wie heute als Linienlast erfaßt werden. 2) Verkehrslast Decke: Wie willst du die 3.5 kN/m2 Verkehrslast garantieren, wenn du keine alte Statik und keine Unterlagen über die Bewehrung hast? Die untere Bewehrung könnte man ja noch durch Aufstemmen örtlich freilegen. Bei der oberen wird's schwieriger. Und wie lang wurde die obere Bew. eingelegt? Aufbiegungen von unten nach oben sind wo? 3) Aussteifung: Daß das Gebäude über die Rahmen stabilisiert wurde ist rechnerisch eher schwierig nachzuweisen, zumal bei 5 Geschossen. Außerdem, wie willst du die Bewehrungsführung in den Rahmenecken beurteilen, wenn du sie nicht kennst? Noch nicht mal die Anzahl der Stäbe und der Durchmesser sind bekannt. Im übrigen sind natürlich Windlast und Schiefstellung anzusetzen. 4) 11.5 cm Wände: Die KS-Wände stellen ggf. ein Gewichtsproblem dar (s.o., das aber wohl durch Abbruch gelöst wird). Andererseits: könnte es sein, daß der Bau nur durch die Aussteifungswirkung der KS-Wände steht? Dann brauchst du die Wände wieder, obwohl der rechnerische Nachweis auch da schwierig wird. 5) Brandschutz: Noch nicht angesprochen, aber das Thema kommt. Wie Aschi schon richtig schreibt: der Bau muß den heutigen Vorschriften genügen. Gruß mmue |
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Moin, Moin,
hast Du wegen der Unterlagen schon im Archiv des Bauamtes nachgesehen? Gruß Pitt |
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..ohne statische Unterlagen sind fundierte Aussagen natürlich kaum möglich.
Aber: Ein Bürogebäude wurde 1972 mit mind. 2kN/m² und 1,25 kN/m² TW-Zuschlag berechnet. Wenn die Trennwände herauskommen ( vorausgesetzt es handelt sich auch wirklich um nichttragende und nichtaussteifende TW, was sorgfältig zu prüfen ist ) hast du somit 3,25 kN/m² Nutzlast zur Verfügung, und bist somit fertig. Auch kann davon ausgegangen werden, dass die Aussteifung gerechnet wurde. Die Aussagen, dass so ein Gebäude den neuen Normen entsprechen muss, halte ich für falsch, denn es gibt Bestandsschutz. Andernfalls müsste bei jedem kleinen Umbau die Abrissbirne kommen.. ( ich verstehe, dass einige bei dieser Vorstellung glänzende Augen bekommen.. ![]() Grüsse Thomas. |
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Hallo alle zusammen.
Bauamt, Architekt, alter Statiker und Bauherr habe ich bereits abgeklopft. Keine Unterlage da- weder Pläne noch Statik. Die 11.5er Wände gehen über 5 Geschosse (alle 11.5cm+Putz)- in der Tiefgarage aber nicht mehr. Daher sind sie sicher nichttragend. Eigentlich kriege ich diese Lasten aber nicht mit einem Wandzuschlag von 1.25kN/m² abgedeckt. Es gibt einen betonierten Aufzugsschacht, er ist aber klein und liegt in einer Gebäudeecke. Da das Gebäude ca. 40x10m Ausmaße hat und ansonsten keine Aussteifungsflächen bietet, halte ich eine Ablastung hierüber für unwahrscheinlich. |
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