Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

ReAussteifung Bürogebäude 12 Aug 2008 14:34 #27030

Hallo,

Zitat: "Die Aussagen, dass so ein Gebäude den neuen Normen entsprechen muss, halte ich für falsch, denn es gibt Bestandsschutz."

Baujuristen und Gerichte sehen das differenzierter: Bestandsschutz besteht für eine ehemals genehmigte bauliche Nutzung (und im Schlepptau dazu natürlich die entspr. Konstruktion), wenn Nutzung und Konstruktion beibehalten werden.

Der Bestandsschutz entfällt aber in folgenden Fällen:

1) Wenn die ehemalige Nutzung aufgegeben wird, z.B. zugunsten einer neuen Nutzung.

2) Ferner geht der Bestandsschutz explizit verloren, wenn die Gebäudenutzung oder -konstruktion so tiefgreifenden Veränderungen unterworfen ist, daß eine mehr oder wenioger umfangreiche statische Berechnung erforderlich ist. Ein neuer Türdurchbruch ist sicher noch vom Bestandsschutz gedeckt, aber im vorliegenden Fall scheint es ja um mehr zu gehen.

3) Und außerdem würde der Bestandsschutz für die Konstruktion entfallen, wenn sich herausstellen sollte, daß eine Gefahr für Leib und Leben besteht, z.B. durch eine einsturzgefährdete Konstruktion. Wenn zu befürchten ist, daß das Bauwerk kollabiert, aus welchem Grund auch immer, dann hat es natürlich keinen Bestandsschutz, auch wenn es früher mal genehmigt wurde. Das scheint hier aber wohl nicht der Fall zu sein. Das nur zur Vollständigkeit.

Fazit: So wie du das schilderst, scheinen Ziff. 1) und 2) zuzutreffen. Damit entfällt der Bestandsschutz. Eine neue Statik muß her, die aber nur auf der Basis des heute geltenden Rechts aufgestellt werden kann (was einen mündigen Ingenieur nicht hindern sollte, alte Konstruktionen entspr. zu bewerten).

Gruß
mmue

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReAussteifung Bürogebäude 12 Aug 2008 18:51 #27034

Hallo, in den meisten EU-Ländern dürfte die Gerichtspraxis ähnlich sein: Ein Gebäude ist periodisch (ZB. alle 30-40 Jahre) dem Stand der Technik, den Regeln der Baukunde und Bauvorschriften entsprechend nachzurüsten. Andernfalls haftet der Eigentümer im Schadenfall zusätzlich für diese Vernachlässigung. Der Ingenieur hat als Fachmann den Bauherr auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Tut er das nicht und baut ein Gebäude um, wissend dass der umgebaute Bau den Normen nicht entspricht, muss er im Schadenfall damit rechnen dass er haftet, auch für die schon vor seinem Umbau vorhandenen, gravierenden Mängel. Ein Abmahnungsschreiben an den Bauherr ist wahrscheinlich ungenügend, die Juristen wissen da meist einige Kniffe um die Sache zu Ungunsten der Fachleute zu drehen...Nach einem Unfall können die "Experten" diesen stets voraussagen... Beispiel aus Gerichtsfall: Ein Architekt wechselt die Fenster einer alten, historisch wertvollen Kaserne aus. Ein Rekrut stürzt später über die zu niedrige Fensterbrüstung in den Tod. Der Architekt wird vom höchsten Gericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Vorwurf: er hätte die alte Brüstung mit höherem Geländer schützen müssen, was weder der Bauherr damals wünschte noch die Denkmalpflege. Zu Deinem Gebäude: wahrscheinlich sind einige symmetrisch angeordnete Stahlbeton-Wandscheiben oder Andreaskreuze aus Stahl, zur Gesamtaussteifung notwendig. Die Decken sind meist weniger kritisch, es gibt auch elektr. Dedektoren um die Armierungen zu orten, nebst Spitzarbeiten und Betonkernen. Bei zu geringer Bewehrung ist mit Klebearmierungen leicht eine Verstärkung zu erstellen.
MfG Aschi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReAussteifung Bürogebäude 12 Aug 2008 18:53 #27035

ohne vorhandene Unterlagen wird es sehr heikel. Denn falls etwas schief geht, wird man vor einem Gericht grosse Probleme kriegen. Denn als Ingenieur darf man nicht etwas einfach so annehmen, ohne sich über Risiken abzusichern......

Haben Sie über eventuelle Verstärkungsmöglichkeiten nachgedacht?

Man könnte zum Beispiel einige Stahlträger horizontal als Binder zur Unterstützung der Decke einbauen (ist natürlich mit Zusatzkosten verbunden)

sofern Kosten dies erlauben würden, bietet Firma "MERO" sehr interessante räumliche Stäbe mit Kugel-Verbindungsstücken, die sich zu diversen statischen Systmen zusammenstellen lassen(Rahmen, Binder,etc)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReAussteifung Bürogebäude 13 Aug 2008 06:58 #27038

..ich stimme dir in deinen Punkten uneingeschränkt zu.
Was sind jedoch gravierende Veränderungen?
Das Entfernen von nichttragenden Wänden in einem Skelettbau bestimmt nicht, und
eine neue Nutzung ist auch dann nur zu untersuchen, wenn die Belastungen höher sind.
Eine fundierte statische Beurteilung eines kompletten Gebäudes ohne Bauunterlagen
nur von außen ist praktisch nicht möglich.

@aschi:
"Ein Gebäude ist periodisch (ZB. alle 30-40 Jahre) dem Stand der Technik, den Regeln der Baukunde und Bauvorschriften entsprechend nachzurüsten"
Mich würde interssieren, wo das steht.
Demnach müsste für uns Planer ein goldenes Zeitalter mit massig viel Aufträgen anbrechen..

Grüsse
Thomas.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReAussteifung Bürogebäude 13 Aug 2008 07:32 #27039

Das jedes Gebäude alle 30-40 Jahre zu untersuchen und auf den neuesten Stand der Technik zu bringen ist, höre ich zum ersten Mal. Vor allem, "Wer muss die Beurteilung anfordern (ergo auch bezahlen)?" und "Wer haftet, wenn sie nicht erfolgt?" @aschi: Wenn du darüber mehr Informationen hast, wäre ich sehr interessiert.

An "Nachrüsten" habe ich natürlich auch schon gedacht. Allerdings ist es ja nicht mit ein paar neuen Bindern getan. Die Lasten müssen ja auch über die Unterzüge und Stützen in die Fundamente. Die Erhöhung der Deckenlasten könnte ich aber ablehnen. Die Aussteifung macht mir mehr Sorgen... und ich sehe keine Möglichkeit herauszufinden, welche Eisen in den Rahmenecken liegen bzw. in der 2ten Lage der Unterzüge.
@alligator:
Ich werde mir das Mero-System mal genauer anschauen. Klingt interessant.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReAussteifung Bürogebäude 13 Aug 2008 07:56 #27040

Moin, Moin,

grundsätzlich steht in den LBO, dass bauliche Anlagen ... so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Ordnung ... nicht gefährdet wird.

Ergänzend dazu gibt es von der Bauministerkonferenz www.is-argebau.de/ die Hinweise für die überprüfung der Standsicherheit.
Ob ein Gebäude auf den neuesten Stand der Technik zu bringen ist, habe ich darin noch nicht gefunden.

Gruß Pitt

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten