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Liebe Leute, ich muss erwähnen, dass ich aus der Schweiz schreibe und vorallem mit den hiesigen Verhältnissen vertraut bin. Die einschlägige Gerichtspraxis hat sich bei uns in diese Richtung entwickelt. Es gibt wohl keine Pflicht für Nachrüstungen, jedoch Haftungsfragen im Schadenfall. Zuletzt entscheiden dann die Richter, Norm her oder nicht. MFG Aschi
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Hallo,
das Schreiben der Bauministerkonferenz ist im Nachgang zur Katastrophe Bad Reichenhall verfaßt worden und gilt m.W. als Empfehlung für den Bereich der öffentlichen Gebäude. Glaube nicht, daß das von irgend einem Bundesland verbindlich eingeführt wurde. Manche öffentlichen Bauherrn (Gebäudebesitzer) halten sich strikt daran, manche lehnen eine überprüfung wegen der Kosten ab. Eine generelle Nachrüstungspflicht für bestehende Gebäude gibt es nicht, außer bei a) Nutzungsänderung b) änderung der Konstruktion (Umbau, Lasterhöhungen, etc.) c) Gefahr für Leib und Leben (egal ob aufgrund von Baumängeln, schlechter Instandhaltung, unzureichender damaliger Kenntnisse o.ä.). Aber eins dürfte in jedem Fall klar sein: der Statiker ist in der Verantwortung, wenn er den Auftrag für den Umbau/Nutzungsänderung annimmt, so oder so. Falls er die Standsicherheit nicht zweifelsfrei beurteilen kann, so muß er das seinem Bauherrn klipp und klar sagen. Mit allen Konsequenzen. Gruß mmue |
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![]() Es gibt doch einen Gott!! Nachdem ich alle möglichen Varianten durchgerechnet habe (Stb-Treppenhaus-Kern, Rahmenkonstruktion usw.) und mit dem Prüfer heiß diskutiert habe ist plötzlich eine alte Statik aufgetaucht. Sämtliche Pläne + Berechnung!! Es kommt sogar noch besser: Die Aussteifung ist das Treppenhaus (bedeutet: Alle nichttragenden Wände dürfen raus!) ...und... die Last nichttragenden KS-Wände sind auf die Decke verteilt gerechnet worden. Darauf hat der "Alt-Statiker" noch etwas "Luft" gelassen und großzügig mit p=5kN/m² gerechnet. Happy End, also. Statiker glücklich, Investor glücklich, Betreiber glücklich und die Finderin der Statik hat sich eine gute Flasche Wein verdient!! ![]() Danke für eure Mithilfe! |
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Die Flasche Wein muß dann aber mindestens ein Chateau la fitte Baron de Rothschild
von 1796 sein, sonst ist das wohl ein bisschen knickerig ! |
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PeSten, schön für Dich, dass eine Statik vorliegt. Der aussteifende Kern liegt in einer Gebäudeecke!!! Da wird wahrscheinlich bei Erdbeben die Torsion zu gross sein, so dass in der gegenüberliegenden Ecke wahrscheinlich eine kleine Wandscheibe anzuordnen ist.
MfG Aschi |
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Hallo!
Ich stelle mir hier zunächst die Frage, ob der Bau vielleicht in den so genannten "neuen Bundesländern" steht. Hier wurde Systembauweise betrieben, über die es viele Unterlagen gibt. Es gab (und ich hoffe gibt es noch) in Berlin eine Stelle, an der solche Unterlagen gesammelt sind und zur Einsicht zur Verfügung stehen. In den alten Ländern sollte es so was hoffentlich auch geben. Gruß von Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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