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Hallo,
ich habe Geländerkonstruktionen bisher immer rein aus Standsicherheitsaspekten bemessen. Richtwerte oder Vorschriften zur Durchbiegung habe ich noch nie gesehen. Habe nun einen Bauherrren, der einen Gutachter eingeschaltet hat, der ein Haar in der Suppe finden soll und sich nun die von mir bemessene Geländerkonstruktion vorgenommen hat. Soll angeblich wackeln ( in Quer und Längsrichtung..) Kennt jemand irgendwelche einzuhaltenden Grenzwerte? Grüsse Thomas. |
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Soweit ich informiert bin, ist eine direkte Verformungsbeschränkung nur in der NVN 11400 (niederländische Norm für Windenergieanlagen) angegeben.
Gruß Mario |
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Guten Morgen Thomas,
ich denke Lastannahmen sind klar, siehe z.B.: Technische Mitteilungen VPI NRW SG01/15 Nov. 2003 DIN 1055-3 Tab 7 Interessant wäre noch: DIN EN ISO 14122-3; Kap 7-8; Treppen, Treppenleitern, Geländer Kap. 8 macht Angaben zur Prüfung von Geländern; 8.2.3 unter Prüflast max. 30mm danach keine sichtbare Verformung. DIN 24533 Geländer aus Stahl BGL 561; Merkblatt für Treppen; Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften Ich kenne nur die o.g. 14122 die Angaben zur Verformung macht. Ich hoffe es hilft ein wenig Gruß Knut |
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Hallo Thomas
im Merkblatt S355 "Entwurfshilfen für Stahltreppen" des SIZ steht dazu auch nur ..."Weiterhin ist auf eine entsprechende Durchbiegung der Geländerpfosten zu achten. Als Richtwertekönnen hier die zul.Werte von Kragarmen dienen."... Gruß Andreas ..
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Wie groß sind denn die Verformungen?
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..Danke für die Antworten erstmal
@Knut: was steht in der 14122 zu den Verformungen? @Andreas: wo in der S355 steht das? @Hauke: Wenn der kräftige Projektleiter hinrammelt 1 bis 2 cm ( das ganze ist ne Farce, aber irgendwie muß ich mich rechtfertigen..) Grüsse Thomas. |
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