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Mahlzeit
auf Seite 9 oben rechts Unter der Bemessungstabelle steht auch noch "Mindestmaß des Pfostens nach DIN 24533 Tabelle 1" Die ist aber glaube ich durch ne neue Norm ersetzt worden 1-2cm ist doch nix. Knut hats doch schon angedeutet Unter Prüflast, und die ist glaube ich 0,3KN x Pfostenabstand, darf es sich 3cm Durchbiegen. Gruß Andreas ..
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hab auch mal in S355 geguggt,
Seite 10, oben rechts steht´s ... ![]() ups, sorry Andreas, hab den Beitrag übersehen |
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..da stehen bei mir ganz andere Dinge.
Habe wohl ne ältere Ausgabe: 1.Aufl.1990, unveränderter Nachdruck 1999.. Grüsse Thomas. |
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Hallo Knut,
Du kannst nicht vielleicht die Norm DIN EN ISO 14122-3 (Auszüge zur Durchbiegung) mailen bzw. faxen..? Vielen Dank, Kiyas K. Eldeniz
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Hallo Thomas,
Also DIN EN 14122-3; Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Teil 3 : Treppen, Treppenleitern und Geländer; Ausgabe 2002 In Kürze: - 7 Sicherheitstechnische Anforderungen für Geländer Handlauf Höhe über OKFF 1100mm - 7.3 Festigkeitsanforderungen Geländer darf nach dem Einwirken einer Prüflast (rechtwinklig zum Geländer und horizontal) von gleich oder größer F keine sichtbar bleibende Verformung aufweisen. Erste Prüfung am Pfosten, f<=30mm. Zweite Prüfung an ungünstiger Stelle am Handlauf, f<=30mm Die minimale Prüflast wurde von Andreas angegeben. Es gibt zwei Anmerkungen zu der Prüflast: 1. Es soll Fmin dem Einsatzzweck des Geländers entsprechend erhöht werden, ohne dass der o.g. Durchbiegungswert überschritten wird. (leider keine Angaben wann und um wie viel) 2. Nur der Hinweis auf die Notwendigkeit zur Durchführung der Prüfung. - 8 Feststellung der übereinstimmung mit den sicherheitstechnischen Anforderungen hier wird der Prüfungsaufbau beschrieben. z.B. 0,25F als Vorlast 1min , danach entlasten dann volle Prüflast und f messen Die o.g. DIN ist die einzige mir bekannte Norm die explizit Verformung für Geländer nennt. Schönes Wochenende wünscht Knut |
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Moin, Moin Thomas,
warum läßt Du Dir diese Diskussion vom "Gutachter" aufzwingen? Wenn etwas "wackelt", dann ist es ja wohl von der Ausführung her nicht in Ordnung. Wenn sich etwas unter Last verbiegt/verformt, ist das völlig in Ordnung, denn jede Last erzeugt eine Deformation. Die Standsicherheit hast Du nachgewiesen, jede weitere Diskussion würde ich mit einem Hinweis auf den Stand der Technik oder auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik ablehnen - Vorschriften (insbesondere bauaufsichtlich eingeführte) für die zulässige Durchbiegung von Geländern gibt es nicht. Eine eingespannte Glasbrüstung lenkt sich bei horizontaler Last am Holm übrigens auch um ca. 50 mm aus, und das ist in Ordnung. Gruß Pitt |
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