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Gast
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Hallo Thomas
gib mal ne ordentliche E-Mailadresse an, dann Mail ich dir meine Version zu Gruß Andreas ..
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Hallo Pitt,
ob sich etwas naturbedingt verformt oder ob es wackelt ist eine subjektive Einschätzung. Der "Diskussion" mit dem Gutachter stehe ich gelassen gegenüber, da es dabei nur darum geht den Kaufpreis für eine Luxuswohnung zu drücken. Mir ging es nur für meine zukünftigen Bemessungsaufgaben darum, ob Regelungen existieren. Eine Frage, die du ja indirekt beantwortet hast. Ich werde wohl in Zukunft nicht mehr jeden Architektenpfurz gesundrechnen, und zumindest intern lk/100 einhalten. Grüsse Thomas. |
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ich habe auch noch niemals bei Geländern einen Gebrauchstauglichkeitsnachweis geführt. es gibt natürlich konstruktive Forderungen bzgl. der Dehnwege
also drehst du den Spieß rum: wenn der AG Forderungen hat, welche über die Norm hinausgehen (dort stehen keine!), so muss er diese Forderungen vor Planungsbeginn kundtun lass dich auf keine Diskussionen ein, so nach dem Motto: "Sie sind doch der Fachplaner und hätten wissen müssen, dass in einer Norm XYZ Forderungen stehen" du hast einen Auftrag, in welchem die einzuhaltenden Normen genannt werden. PUNKT Hinweis: ich rechne die Verformungen immer aus und teile diese "informativ" mit, so dass meine AG immernoch entscheiden können, ob sie mit diesen Werten leben können |
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