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@ Baumann, guten Tag, ich muss ja garnicht recht haben, und
sicherlich kann hier ein Bezeichnungs-Spielraum genutzt werden, aber spätestens dann, wenn sich herausstellt, dass die Fußboden-Platte in der Fahrzeuggarage den Beanspruchungen nicht gewachsen ist, wird man dem Statiker diese Geschichte umhängen, da derjenige ja wie wir wissen, für alle Tragelemente verantwortlich zeichnet. Aus diesem Grunde zählt die Fußbodenplatte in einer Fahrzeuggarage für mich zur tragenden Konstruktion, die nach den Regeln berechnet, gezeichnet, abgenommen und ausgeführt werden muss. Nicht mehr und nicht weniger. Freundliche Grüße galapeter97 |
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galapeter97 schrieb:
ist auch alles richtig - aber - der juristisch relevante begriff tragendes bauteil im sinne der din 1045 ist hier nicht angebracht. Das bauwerk bleibt auch ohne bodenplatte standsicher. eine industriebodenplatte ist hier nur ein konstruktiv nach den reglen der din oder einer bauartbedingten zulassung hergestelltes element. |
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das ist elementare baustatik, wo haben sie ihr diplom her ?
ich kann jeden bauherrn nur bemitleiden, der auf solche fachleute wie sie angewiesen ist ! |
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Man kann so einen Fussboden auch unbewehrt ausführen. Unsere Autobahnen sind auch alle unbewehrt. Die werden nach RStO 01 bemessen. Entscheidend ist welche Anforderungen an Oberfläche, Rissicherheit Fugen gestellt werden. Man kann auch an Faserbeton denken.
Es gibt ein Heft vom DAfStB ("Gebrauchsverhalten von Bodenplatten aus Beton unter Einwirkung von Last und Zwang", Heft 545) und auch ein Buch von der Bauberatung Zement ("Betonböden im Industriebau"). |
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Unbewehrt ist ein gutes Stichwort, denn es sind alle Rahmenbedingungen zu beachten, wie z.B. Expositionsklasse (Chlorideintrag, mechanische Beanspruchung), Unterbau, mögliche Fugen, überfahrbahrkeit der Fugen, wasserrechtliche Anforderungen (WHG, Dichtfläche)). Unter Abwägung aller dieser Bedingungen sollte geklärt werden, welche Bauweise möglich ist. Bei einer Garage ist m.E. immer mit Chlorideintrag zu rechnen. Selbst wenn das Bauteil nicht nach DIN 1045-1 gerechnet werden muss, kommt man schnell in ein Dilemma, wenn dann eine bewehrte Bodenplatte ausgeführt wird.
Das Standardwerk für Betonböden heißt jetzt übrigens "Betonböden für Produktions- und Lagerhallen" von LOHMEYER/EBELING. Das Biegemoment unter einer Radlast wird übrigens auch heute noch nach den alten Formeln von Westergaard berechnet (siehe hierzu auch EISENMANN, LEYKAUF - "Betonfahrbahnen", 2003 neu aufgelegt). Freundliche Grüße Stefan |
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@shaun:
Was hat der Nachweis Durchstanzen mit der Biegebemessung zu tun? Soll das, übertragen auf eine Deckenplatte, heißen, das keine Biegebewehrung erforderlich sein soll, wenn über einer Srütze keine zusätzliche Durchstanzbewehrung erforderlich ist? Bitte um Erläuterung. |
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