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Gast
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@Fantomas
natürlich nicht, habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Vereinfachend rangegangen: 1. prüfen, ob die Bodenpressung überschritten wird (Radfläche + Ausstrahlung 60°) => keine Bewehrung erforderlich, wie Pflasterung. 2. Biegebemessung für "imagienäres" Einzelfundament (sohlengleich) => erf. As in gesamter Platte anordnen (zumindest wo die Fahrzeuge fahren), je nach Rißbreitenbeschränkung 15 - 30 % erhöhen und ob. u. unt. einlegen. 3. über Stanzen der mindest-Bewehrungsgrad mü ermitteln, damit keine Stanzbewehrung / Querkraftbewehrung eingebaut werden muß. Natürlich ist die Bemessung mit elastisch gebetteten Systeme genauer und theoretisch auch exakter. Aber oftmals liegen für die Bemessung keine Bettungsziffern vor. Falls dass nun alles Blödsinn sein sollte, gerne Rü! Schöne Grüße, Shaun |
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hi,
Shaun schrieb: dann gibt´s probleme. fehlende grundlagenermittlung. ungünstige oder unsichere bemessung. %-proctor und Ev1/Ev2 gehört imho auch bei "nichttragenden" bopl zum pflichtprogramm. die planung einer platte übernimmt natürlich der twp .. oder ein sonderfachmann. honorierungspflichtig ist das sowieso (ob analog zur fassadenplanung .. wer weiss?) ich hab nix gegen knochenpflaster - aber e. "konstruktiv" bewehrte bopl ist damit nicht zu vergleichen. das zeigt sich mit den ersten rissen .. wem wird der kopf abgerissen? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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