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Ich habe im Internet als auch sonstwie keine definitive Aussage über den Geltungsbereich des DIN Fachberichtes 101 (Einwirkungen auf Brücken) gefunden.
Die Aussagen die ich unter anderem von Prüfingenieuren erhalten gehen hier auch weit auseinander und widersprechen sich teilweise. Wo stehts, bzw wo kann man das nachlesen. MFG |
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DIN FB 101 ist für Ingenieurbauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen mit ARS 8/2003 verbindlich eingeführt. Für übrige Bauwerke "zur Anwendung empfohlen".
-> Beton- und Stahlbetonbau Heft 5/2007, "Anpassung des Verkehrslastmodells für kommunale Brücken". |
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Der Verkehrsminister hatte die DIN Fachberichte für die Bundesstrassen zur Anwendung eingeführt, Länder folgten dem.
Ausserdem finden sich die Verweise auf DIN-Fachbericht 101 auch in den ETB´s. Damit gelten die dann. siehe ETB (hier Auszug Hessen): oder siehe Muster-ETB: www.is-argebau.de/Dokumente/4237470.pdf |
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Ich glaube ich muss nochmal etwas genauer werden.
Für Bundesstraßen war mir das irgendwie schon klar. Tja ich komme aus Niedersachsen ... Niedersachsen hat keine der LTB-Musterliste entsprechende Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen . Diese sind in der Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystemliste veröffentlicht. Nach Nachfrage beim Bauamt ist der DIN Fachbericht angeblich dort nicht drin. Vermutlich hat das Land dieses für die Landesstraßenbauämter eingeführt (konnte ich bislang nicht rausbekommen). Inwieweit gilt der DIN FB dann für Kreis- und Gemeindebrücken in Niedersachsen. Ist die Anwendung demnach dann nur empfohlen. Dazu hab ich jetzt schon die verschiedensten Aussagen. MFG |
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Achso, Niedersachsen. Die keine ETB´s veröffentlichen.
Im niedersächsichen VORIS ist ähnliches zu finden, z.B.: www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/openvoris...envoris&xid=446068,2 also auf dem Brocken besser mal DIN-FB 101 anwenden ![]() Gruß aus Hessen |
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Warum nicht die Entscheidung dem Bauherrn bzw. dem Amt überlassen?
Je nach Größe der Brücke reden wir hier über vielleicht 2 Tonnen Betonstahl hin oder her, je nachdem mit welcher Norm gerechnet wird. Im Zweifelsfall nach DIN FB bemessen, liegt man als Planer auf der sicheren Seite. Auf keinen Fall den Bauherrn noch darin bestärken, daß das warum auch immer noch nach alter Norm gerechnet werden kann. |
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