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Re Warum nicht die Entscheidung ... 19 Sep 2007 15:10 #22465

... dem Bauherrn bzw. dem Amt überlassen?
Wenn die oberste Bauausichtsbehörde die Anwendung fordert, haben Sie (oder sonstwer) da keinen Spielraum !

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Re Warum nicht die Entscheidung ... 19 Sep 2007 21:34 #22470

...genau und außerdem steht die anzuwendende Norm schon meist in den Ausschreibungsunterlagen.

Gruss
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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Re Warum nicht die Entscheidung ... 20 Sep 2007 06:50 #22471

Dann wäre die Sache ja von vornherein klar und hier hätte nichts weiter erörtert werden müssen. Mitunter (um nicht zu sagen oft....) ist es aber so, daß gerade kommunale Bauämter beim Statiker fragen, "wie das denn nun ist".

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ReDIN Fachbericht 101 Geltungsbereich 20 Sep 2007 09:43 #22475

Erst einmal danke für die Informationen.

Ich wusste nicht das man die VORIS online abfagen kann hatte dazu bislang immer das Bauamt "genervt" ....

Also um nochmal zusammenzufassen, rein Formal gilt der DIN Fachbericht demnach nur für Bemessung und Konstruktion von Betonbrücken.

Da die oberste Bauausichtsbehörde die Anwendung fordert (über die DIN 1045-1), gibt es da keinen Spielraum. Das sehe ich eigentlich genauso.

Für die übrigen Brückenkonstruktionen gilt demnach noch immer die DIN 1072, oder ist das noch irgendwie woanders geregelt ?



MFG

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ReDIN Fachbericht 101 Geltungsbereich 21 Sep 2007 08:42 #22486

Im Verzeichnis der Technischen Baubestimmungen in Niedersachsen vom 30.11.2006 ist keine DIN 1072 mehr drin. Nur noch für Holzbrüchen DIN 1074, analog zu den Muster-ETB´s.
Um auf den aktuellen Stand von Ergänzenden Bekanntmachungen o.ä. zu Baunormen zu sein hilft wohl nur ein Bezug und Lektüre des Niedersächsischen Ministerialblatts .
Wie einfach wir´s doch in anderen Bundesländern haben.

gruß kaule

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