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hi,
anderl schrieb: welche quellen gibt es dafür? danke+grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Sorry, ich habe keine. ich wollte sagen, dass ich da auch die 45° sonst ansetzen würde.
gruß |
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Nach DIN 1052neu ist die Auflagerfläche (oben) mit Aef nachzuweisen,
Warum wollen Sie die Pressung unten nachweisen? Wenn die Pressung an (auf) der Schwelle passt, dann ist unten auch alles ok. (bei vollflächiger Lagerung) Aber wenn Sie unbedingt wollen: Laut Eurocode 5 1555-1-1:2004; 6.1.5 ist Steigung der Lastverteilung 1:3 ! also deutlich weniger als 45° ==> Achtung! |
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nein da bist du weit über 45°
halte 1/3 für sinnvoll (verhältnis youngsmodulus/3) |
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da mir der sinn einer diskussion über 45° allmählich immer mehr abhanden kommt,
nochmal meine frage @anderl: markus schrieb:
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Hallo Zusammen
ich habe auch gerade einen Nachweis einer Schwellenpressung und bin auf den Beitrag hier gestoßen. Leider finde ich den Ansatz von 1:3 vom Kollegen nicht in der Norm - kann jemand helfen wo das steht? Einen weiteren Ansatz zur Lastausbreitung in Holz habe ich beim Stabilitätsnachweis für Brettsperrholz bei mb-Baustatik gefunden. Dort geht man von 15° längs zur Faserrichtung und 45° quer zur Faserrichtung aus. Anhänge: |
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Letzte Änderung: von Harzer73.
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