Willkommen,
Gast
|
|
In NRW gibt es keine Anforderungen an den Statiker!!
Der Bäcker und Tischler wird keine Statik aufstellen, er kann es nicht. Der Bautechniker, tech. Zeichner, usw, der etwas von qxlxl/8 gehört hat, rechnet und zeichnet am Anfang Kleinigkeiten. Später traut er sich auch an grösseren Sachen heran. Denn wer kann Geld nicht gut leiden. Die Leute mit einem gefährlichen Halbwissen sind die schlimmsten Aufsteller. Die merken gar nicht wenn es FALSCH ist. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
... ich glaube nicht, daß sie merken würden, wenn sie einen fehler machen, denn sonst wäre es ja kein fehler, oder ?
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Also in MVP ist das ganz klar in der aktuellen Bauordnung §66 geregelt. Ein Bäcker z.B. hätte hier keine Chance!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo NRW-Statiker (und ähnlich Betroffene),
ist ja irre ... gibt's bei Euch keine Landesbauordnung oder Ing.kammer ? Und wenn ja ... warum eigentlich ? Oder wollt Ihr Euch nicht wenigstens gegen "Bäcker" und "Friseure" wehren, die Euch die Aufträge wegnehmen und vor allem die Preise kaputtmachen ? Warum wird das bei Euch nicht wenigstens über eine Kammer-Meldung geregelt ? Ist ja kein Wunder, daß bei "ebay" und "my-hammer" die Statiken für'n paar Euro gehandelt werden, wobei das allerdings auch "Kollegen" aus allen Bundesländern und mit Kammer-Meldung sind. Was nützt es, wenn jeder Nagel, jede Schraube und jede Holzwerkstoffplatte genormt oder bauaufsichtlich zugelassen sein müssen, aber die Kompetenz des Statikers nirgends geprüft wird ? Und was ist mit Berufs-Haftpflicht ? Wer schützt den "ahnungslosen" Bauherren vor der Insolvenz des (unversicherten) Aufstellers bei einem Schaden ? Wenn das tatsächlich so ist ... soll das dann einfach so weiterlaufen ? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
.... was ist das wieder für eine Haarspalterei ??
Es sollte lediglich zum Ausdruck gebracht werden das zunächst "JEDER x- Beliebige" Statiken aufstellen kann wenn er sich dazu in der Lage sieht, da es sich bei der Bezeichnung "Statiker" oder "Tragwerksplaner" um keine geschützte Berufsbezeichnung handelt. Selbstverständlich ist eine Vorlage- und Nachweisberechtigung etc in den Länderbauordnungen verankert. Jeder Schlosser- oder Zimmermeister kann doch mit schönen Programmen entsprechende Statiken, sei es auch nur für einfache Fälle, erstellen.... woran kann man dann eine bestimmte Qualifikation erkennen ? Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo AndreasG,
Also soweit ich das weiß ist das leider keine Haarspalterei. Meines Wissens kann in NRW wirklich jeder Florist Statiken einreichen. Er sollte sich nur versichern, denn das ist das einzige was manchmal von den Bauämtern kontroliert wird. Und das ist ja auch über eine an das Bauvorhaben gekoppelte Einzelversicherung möglich und entsprechend kostengünstig. Diese Regelung ermöglicht es jedem der will, und das sind natürlich nicht Bäcker und Floristen sondern Bauingenieure die z.B. in ämtern sitzen und viel Zeit haben, oder eben Kollegen die sich einen Nebenverdienst schaffen wollen, Statiken einzureichen. Die agieren dann schön von zu Hause aus und haben genauso viele Nebenkosten wie Erfahrungen und bieten entsprechend günstig an. Vermutlich auch weil sie selbst um ihre mangelnde Erfahrung und den leicht illegalen Touch Ihrer Arbeiten wissen. Also nochmal eine berufliche Befähigung muß man in NRW meines Wissens noch nicht nachweisen. Grüße Andreas ..
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten