Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

ReWer darf Statiken machen? 16 Feb 2007 18:22 #19229

Womit der Bauunternehmer auch nicht Unrecht hat.
Früher haben wir R131 bei Kellerwänden nur auf der Innesseite eingebaut.
Die Häuser stehen alle noch.
Nur hat früher auch keiner ärger gemacht, wenn mal ein kleiner Riss entstanden ist.
Heute müssen die Wände rissfrei sein, als ob das gehen würde.

Und mit den Bauunternehmern habe ich keine Probleme.
Wenn die eine kleinere Matte einbauen wollen, dann sollen sie.
Müssen mir nur schriftlich geben, dass es gegen meine Anweisung ist, und dass sie auch nur das geringer Stahlgewicht bezahlt bekommen.
Und schon wird das eingebaut, was ich angebe.

Und was die Statik in B-W betrifft.
Bei den ämtern muss bei kleineren Bauvorhaben (Wohnhäuser mit weniger als 8m Anleiterlänge) keine Statik mehr eingereicht werden.
Denen reicht der Bauantrag, in der der Bauherr schreibt, dass man als Statiker beauftragt ist.
Und selbst muss man dort die ausreichende Berufserfahrung bescheinigen.
Das wars.
Ob man den Auftrag dann wirklich bekommt, interessiert keinen mehr.
Im "Ernstfall" bleibt einem dann nur übrig, den Auftrag einzuklagen.
Wenn man überhaupt erfährt, dass dann doch gebaut wird.

Gruss Moses

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten