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Wer darf Statiken machen? 10 Feb 2007 15:17 #19069

Hallo zusammen
Ich frage mich wer eigentlich alles Statiken machen darf. Vom Grundsatz her darf es ja jeder, aber kann es nicht. Meine Frage ist daher: Wenn jemand im Studium zum Bauing. Verkehr oder Baubetrieb vertieft hat kann er dann ohne weiters Statiken erstellen? Oder darf der nur Prueffreie Statiken erstellen?
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ReWer darf Statiken machen? 10 Feb 2007 17:31 #19071

Hallo und guten Abend,

die gesetzlichen Bestimmungen sind Ländersache, da gibt es erhebliche Unterschiede was geprüft werden muss und was nicht.

Allgemein gilt in meinem Bundesland (RLP), dass, wenn die Statik geprüft werden muss, an den Statiker keine besonderen Anforderungen gestellt werden.
Wenn die Tragwerksnachweise aber nicht geprüft werden, dann muss der Statiker in einer besonderen Liste eingetragen sein, das ist quasi eine Vorlageberechtigung.
Wenn Sie das Bundesland für das Bauvorhaben angeben, wird einer der dort tätigen Kollegen sicher gerne Auskunft geben.
Freundliche Grüße galapeter97

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ReWer darf Statiken machen? 12 Feb 2007 06:50 #19087

Hallo!
Bei uns in NRW ist es ganz einfach. Es gibt keine Anforderung an den Statiker. Egal ob geprüft oder ungeprüft oder schwierig oder auch nicht!!! Wer einen Taschenrechner hat, stellt auf. Bei uns glaubt die Politik noch an den mündigen Bürger!!!! der verantwortungsbewust handelt, auch wenn es teurer wird. Und da der Kunde die Qualität der Arbeit nicht beurteilen kann, richtet er sich nur nach dem Preis. Und der Architekt hilft ihn dabei.

wilm

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"Das Schöne" an diesem Beruf 12 Feb 2007 07:26 #19088

ist, dass jeder der ( ob Bäcker, Bauer oder Friseur) sich dazu berufen fühlt, Statiken, prüffähig, prüffrei, schwierig oder leicht, aufstellen kann wie es ihm beliebt.
Es gibt, das ist ja das Bemerkenswerte, keinerlei Eignungsvoraussetzungen.
Lediglich die Anerkennung dieser "Werke" bleibt manch einem Statikus seitens staatlicher Regulierungswut versagt... eigentlich ein paradiesischer Zustand müssten nicht ein paar dumme "Studierte" damit ihr Geld verdienen.
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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Re"Das Schöne" an diesem Beruf 12 Feb 2007 07:48 #19090

Also in Rhld-Pf und Saarland ist es (glaub ich) so, daß die Statiken geprüft werden, wenn der Aufsteller NICHT Kammermitglied ODER wenigstens in einer kammergeführten Liste gemeldet ist ... gottseidank.

Dadurch wird es - insbesondere beim vereinfachten Genehmigungsverfahren und beim Freistellungsverfahren - also z.B. für Häuslebauer teurer, wenn sie als Bauherr einen (unmündigen) Aufsteller UND den Prüfer bezahlen müssen. Allein aus diesem - für Häuslebauer meist wichtigstem - Grund : Finger weg von Möchte-gern-Statikern und hin zu einem Tragwerksplaner.

Der Freibrief in NRW ist ja verantwortungslos. Da gibt's doch sicher ähnliche Einschränkungen , oder ???

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Re"Das Schöne" an diesem Beruf 12 Feb 2007 07:55 #19091

... in Bayern ist das genauso wie von Herrn wilm dargestellt.
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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