Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

F90-Wand durch F90-Bauteile halten? 18 Dez 2006 12:31 #18087

Hallo,
ich bin der Meinung das es nur bei Brandwänden die Forderung gibt das diese durch mind. F90-Bauteile zu halten sind.
Wenn dieses auch für F-90-Wände gilt wie in meinem Fall gefordert sind und werden massenhaft Trennwände fasch ausgeführt da diese im DG immer nur durch den Dachstuhl(F0) gehalten werden und in Holzbalkendeckenebene(höchstens F30).
Wer kennt sich im Brandschutz gut aus ?
Gruß rainer

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten? 18 Dez 2006 15:07 #18092

Hallo Rainer.
So ganz verstehe ich die Fragestellung nicht, muss ich ehrlich zugeben.

In der Regel sollte jedes Bauteil für sich betrachtet den erforderlichen Mindest(!)brandschutz erfüllen; also ist es nicht zulässig eine F30-Wand durch ein FO-Bauteil (also A, B1/B2) zu stabilisieren. Wenn das F0-Bauteil versagt, versagt die Wand. Richtig?

Ich meine zu ahnen, dass es sich in Deiner Fragestellung um ein DG handelt.
HIer steckt, wie so oft, der Teufel im Detail, da z.B. im DG eines MFH einer entsprechenden Gebäudeklasse mehrere Anforderungen zusammenkommen können.

Bsp (Grundlage Hessen) - nur mal die Anforderungen aus HBO zusammengetragen -
Gebäudeklasse 5
Treppenraumwand: F90-A+M (also Bauart Brandwand)
daran anschließend z.B. Aufzugsschacht: F90-AB (also nicht Bauart Brandwand)
oberer Abschluss Treppenraum: ggf. F90-A (kommt aufs Detail an)
daran anschließend mehrere Wohnungen: Wohnungstrennwand/Trennwände F30-B
ggf. aneinandergebautes giebelständiges Gebäude: Dach F30 von innen nach außen
tragende und aussteifende Wände in DG wenn Aufenthalt möglich: wieder F90-AB
ansonsten B2
Decke über DG (Kehlbalkenebene), kein darüber Aufenthalt möglich: B2

Aus der Ferne weder zu beurteilen, noch eine Aussage zu treffen.
Eine Konsultation der jeweiligen Bauordnung hilft zunächst; weitere Angaben gemäß DIN 4102 (und berührende Normen) eruieren.
Hier hilft nur: Zusammenarbeit von Statikus mit Architekt und Fachplaner Brandschutz; denn nur so ergibt sich ein gesamtheitliches Konzept, das auch brauchbar ist.

Und: Ja, falsch ausgeführte Trennwände begegnen mir dauernd.

MfG M.Nau

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten? 18 Dez 2006 16:25 #18100

Hallo M.Nau,
Danke für die Antwort!
Es handelt sich um eine Haustrennwand die baurechtlich in F-90 herzustellen ist.

Die Wand wird durch die EG-Decke und den Dachstuhl gehalten.
EG-Decke = Holzbalkendecke F30(bestenfalls)
Dachstuhl = Holz F0
Das wäre damit nicht in Ordnung wird aber meistens so hergestellt.

Insbesondere Holzrahmendoppelhäuser sind danach kaum möglich da nichts in F90 ist.
Die Trennwand müsste dann z.B. über Kragstützen in die Gründung eingespannt werden oder Querwände soweit überhaut vorhanden mit F90-Beplankung.

Ich habe so etwas noch nicht gesehen.

Gruß rainer

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten? 18 Dez 2006 16:50 #18101

Hallo,

wenn dies gefordert ist (F90) ist die Brandwand als eigenständiges Bauteil zu betrachten und ggf als Kragwand zu bemessen.

z.B. BayBO Art.31

(7) 1 Brandwände sind 30 cm über Dach zu führen oder in Höhe der Dachhaut mit einer beiderseits 50 cm auskragenden feuerbeständigen Platte abzuschließen; darüber dürfen brennbare Teile des Daches nicht hinweggeführt werden.
2 Bei Gebäuden mit weicher Bedachung sind sie 50 cm über
Dach zu führen.
3 Bei Gebäuden geringer Höhe sind Brandwände sowie Wände, die an Stelle von
Brandwänden zulässig sind, bis unmittelbar unter die Dachhaut zu führen.


Gruss
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten? 18 Dez 2006 16:54 #18102

Hallo Andreas,
keine Brandwand! nur F90 ist gefordert.
Bei der Brandwand ist das schon klar.
Mfg
rainer

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten? 18 Dez 2006 17:13 #18103

Nun ja,
gibt ja auch immer noch folgende Möglichkeit:

Sofern Maßnahme im Bestand entsprechendes Konzept (abweichend) von LBO erstellen, also entsprechendes Ausführungsdetail mit Kompensationsmaßnahme (z.B. akkustische Rauchmelder in Wohnung vorsehen o.ä.) und im Rahmen des Bauantrages Abweichnungsantrag stellen, wenn Mindestanforderungen nicht erfüllbar.

Bei den Trennwänden in Holzrahmenbauweise hangelt man in der Regel ja schon bei F90-B / F90-BA herum. Hier muss ich die Beplankung so regeln, dass im Versagensfall die andere Haushälfte für sich allein sicher stehen bleibt.

Kann Dir auf Wunsch ein Detail mailen, dass wir mal in einem solchen Fall verwendet haben.

M.Nau

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten