F90-Wand durch F90-Bauteile halten?
- Nau
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Re: ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten?
19 Dez. 2006 09:38
also folgende überlegung:
wenn bei dir in niedersachsen es erlaubt ist jede trennwandhälte für sich F30 innen und F90 aussen (also zur Seite Gebäudetrennfuge) herzustellen folgt daraus für mich lediglich die anforderung auch das bauwerk (gebäude mittlerer höhe?) in F30 herzustellen. somit habe ich für das "jeweilige" tragwerk eine durchgehende vernünftige qualität.
die "quasi-brandwand-funktion" als schutz des nachbargebäudes (und darum geht es letztlich) im brandfall übernimmt die F90-Beplankung des Nachbarn.
das update von F0 auf F30 ergibt m.E. auch aus dem §11 (5) LBO Niedersachsen, in dem bei aneinandergebauten gebäuden F30 von innen nach aussen für die dächer gefordert wird. dieses impliziert m.E. die erhöhung der tragenden wände und stützen im dg von F0 auf F30. (handhaben wir jedenfalls so)
somit erscheint mir das update auf F30 als sinnvolle und richtige alternative.
einen kommentar zur absegnung zu finden wird sicherlich schwer; kenne niedersachsen nicht so genau, aber vielleicht findet sich was bei euch in den handlungsempfhelungen zur lbo.
generell gilt die anforderung auch (!) für die anschlusspunkte.
oder mal hier die frage stellen:
www.brandschutzfachplaner.de/index.php?u...orum.php&sub=BS&li=1
mfg nau
p.s.: habe mal mit meinem ersten häuptling telefoniert, wie er das seinerzeit bei seinen ersten holzbauprojekten gelöst hat. und siehe da, er hat das auch schon massiv gelöst (2x) meinte er, da ihm das problem bekannt war.
wenn bei dir in niedersachsen es erlaubt ist jede trennwandhälte für sich F30 innen und F90 aussen (also zur Seite Gebäudetrennfuge) herzustellen folgt daraus für mich lediglich die anforderung auch das bauwerk (gebäude mittlerer höhe?) in F30 herzustellen. somit habe ich für das "jeweilige" tragwerk eine durchgehende vernünftige qualität.
die "quasi-brandwand-funktion" als schutz des nachbargebäudes (und darum geht es letztlich) im brandfall übernimmt die F90-Beplankung des Nachbarn.
das update von F0 auf F30 ergibt m.E. auch aus dem §11 (5) LBO Niedersachsen, in dem bei aneinandergebauten gebäuden F30 von innen nach aussen für die dächer gefordert wird. dieses impliziert m.E. die erhöhung der tragenden wände und stützen im dg von F0 auf F30. (handhaben wir jedenfalls so)
somit erscheint mir das update auf F30 als sinnvolle und richtige alternative.
einen kommentar zur absegnung zu finden wird sicherlich schwer; kenne niedersachsen nicht so genau, aber vielleicht findet sich was bei euch in den handlungsempfhelungen zur lbo.
generell gilt die anforderung auch (!) für die anschlusspunkte.
oder mal hier die frage stellen:
www.brandschutzfachplaner.de/index.php?u...orum.php&sub=BS&li=1
mfg nau
p.s.: habe mal mit meinem ersten häuptling telefoniert, wie er das seinerzeit bei seinen ersten holzbauprojekten gelöst hat. und siehe da, er hat das auch schon massiv gelöst (2x) meinte er, da ihm das problem bekannt war.
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- rainer
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Re: ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten?
19 Dez. 2006 09:54
Hallo Nau,
ok,
1)Sparrenquerschnitte im nicht ausgebauten Dachgeschoss(Spitzboden) in F30 ist machbar
2)Windrispenbänder ->F0 !
3)Dachlatten halten die Gebinde(Längsaussteifung bis zum Rispenband) soweit keine Pfetten vorhanden -> F0 !
Also wegen 2)+3) auch nicht in Ordnung.
Und das Alternativ ein nicht ausgebautes DG/Spitzboden komplett(Trennwand bis einschl. Rispenbandbereich) mit Gipskarton beplankt wird habe ich auch noch nicht gesehen.
(In meinem Fall kommt noch erschwerend dazu das es sich um eine einschalige MW-Wand handelt also alles in F90 !!).
ok,
1)Sparrenquerschnitte im nicht ausgebauten Dachgeschoss(Spitzboden) in F30 ist machbar
2)Windrispenbänder ->F0 !
3)Dachlatten halten die Gebinde(Längsaussteifung bis zum Rispenband) soweit keine Pfetten vorhanden -> F0 !
Also wegen 2)+3) auch nicht in Ordnung.
Und das Alternativ ein nicht ausgebautes DG/Spitzboden komplett(Trennwand bis einschl. Rispenbandbereich) mit Gipskarton beplankt wird habe ich auch noch nicht gesehen.
(In meinem Fall kommt noch erschwerend dazu das es sich um eine einschalige MW-Wand handelt also alles in F90 !!).
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- rainer
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Re: ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten?
19 Dez. 2006 09:58
Hallo Nau,
wenn Dein "Häuptling" das massiv(2x) gelöst hat, wie hat er dann die Mauerwerkswände im DG/Spitzboden gehalten?
Gruß rainer
wenn Dein "Häuptling" das massiv(2x) gelöst hat, wie hat er dann die Mauerwerkswände im DG/Spitzboden gehalten?
Gruß rainer
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- Nau
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Re: ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten?
19 Dez. 2006 10:04
Er sagte, dass er dieses über einen Stahlbetonrahmen (???) gemacht hätte.
Genaueres weiß er auch nicht mehr, da es schon ne Weiel zurückläge.
M.Nau
Genaueres weiß er auch nicht mehr, da es schon ne Weiel zurückläge.
M.Nau
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- rainer
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Re: ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten?
19 Dez. 2006 10:21
Hallo Nau,
ich habe so etwas noch nicht gesehen.
Zwischenzeitlich habe ich mit einem anderen Prüfstatiker und einem Brandschutzprüfer telefoniert. Beide hätten mit der Anbindung an den F0-Dachstuhl keine Probleme (solange nicht eine Brandwand erforderlich ist), konnten mir aber auch nicht erklären warum!
Gruß rainer
ich habe so etwas noch nicht gesehen.
Zwischenzeitlich habe ich mit einem anderen Prüfstatiker und einem Brandschutzprüfer telefoniert. Beide hätten mit der Anbindung an den F0-Dachstuhl keine Probleme (solange nicht eine Brandwand erforderlich ist), konnten mir aber auch nicht erklären warum!
Gruß rainer
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- rainer
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Re: ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten?
21 Dez. 2006 17:34
Hallo,
hat jemand den Kommentar zur Brandschutznorm ?
DIN4102 T4 Punkt 4.5.2.9
findet sich hierzu eine Erläuterung ?
Gruß rainer
hat jemand den Kommentar zur Brandschutznorm ?
DIN4102 T4 Punkt 4.5.2.9
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Gruß rainer
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