F90-Wand durch F90-Bauteile halten?
- RalfB
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Re: ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten?
18 Dez. 2006 17:17
@rainer
"... Insbesondere Holzrahmendoppelhäuser sind danach kaum möglich da nichts in F90 ist. "
In Rhld-Pf darfst Du bei Reihenhäusern zwischen den Nachbargebäuden eine Holzrahmenbauwand in einer F30/90-Kombintaion (als Gebäudetrennwand) herstellen. Du mußt also von Deiner bewohnten Seite aus F30 herstellen, und von außen mit F90 abschirmen. Wenn das jeder Nachbar tut, hat man in der Fuge also 2x F90, und von innen mußt Du nur mit F30 aussteifen.
Von z.B. Fermacell oder Knauf gibt's da zertifizierte Aufbauten.
"... Insbesondere Holzrahmendoppelhäuser sind danach kaum möglich da nichts in F90 ist. "
In Rhld-Pf darfst Du bei Reihenhäusern zwischen den Nachbargebäuden eine Holzrahmenbauwand in einer F30/90-Kombintaion (als Gebäudetrennwand) herstellen. Du mußt also von Deiner bewohnten Seite aus F30 herstellen, und von außen mit F90 abschirmen. Wenn das jeder Nachbar tut, hat man in der Fuge also 2x F90, und von innen mußt Du nur mit F30 aussteifen.
Von z.B. Fermacell oder Knauf gibt's da zertifizierte Aufbauten.
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- rainer
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Re: ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten?
18 Dez. 2006 17:32
Hallo Ralf,
in Niedersachsen ist das auch so.
Aber Du hast auch kein F-30 !
wegen Dachstuhl(F0)
und die EG-Holzbalkendecke in der Haushälte ist möglicherweise auch kein F30 da bei 1WE nicht gefordert.
Was nun?
Gruß rainer
in Niedersachsen ist das auch so.
Aber Du hast auch kein F-30 !
wegen Dachstuhl(F0)
und die EG-Holzbalkendecke in der Haushälte ist möglicherweise auch kein F30 da bei 1WE nicht gefordert.
Was nun?
Gruß rainer
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- rainer
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Re: ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten?
18 Dez. 2006 18:41
Hallo M.Nau,
ich hatte eigentlich gehofft das es irgendwo einen Passus gibt der insbesondere die Anbindung an den Dachstuhl hinsichtlich der Brandschutzanforderung lockert.
Da dem anscheinend nicht so ist muß man wohl damit leben das sehr oft fehlerhaft ausgeführt wurde .
Gruß rainer
ich hatte eigentlich gehofft das es irgendwo einen Passus gibt der insbesondere die Anbindung an den Dachstuhl hinsichtlich der Brandschutzanforderung lockert.
Da dem anscheinend nicht so ist muß man wohl damit leben das sehr oft fehlerhaft ausgeführt wurde .
Gruß rainer
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- Mahr
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Re: ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten?
19 Dez. 2006 08:34
Hallo Rainer,
m.E. müssen F90- bzw. F30-Bauteile nicht durch brandschutztechnisch gleichwertige Bauteile ausgesteift werden, zumal ja in den seltensten Fällen hohe Horizontallasten auf die Wände im Brandfall wirken. Meist bleiben ohnehin die Massibbauteile, aber auch das Holzgerippe nach einem Vollbrand bestehen. D.h. bei Deinem Doppelhaus würde die Holzbalkendecke nach 30 min durchbrennen (das Dach vieleicht nach 10 min), aber die Holbalken würden verkohlt stehen bleiben, und Deine Wand weiter halten. Eine nenneswerte Windlast auf Deine Haustrennwand ist auch nicht zu erwarten.
Gruß Maik Mahr
m.E. müssen F90- bzw. F30-Bauteile nicht durch brandschutztechnisch gleichwertige Bauteile ausgesteift werden, zumal ja in den seltensten Fällen hohe Horizontallasten auf die Wände im Brandfall wirken. Meist bleiben ohnehin die Massibbauteile, aber auch das Holzgerippe nach einem Vollbrand bestehen. D.h. bei Deinem Doppelhaus würde die Holzbalkendecke nach 30 min durchbrennen (das Dach vieleicht nach 10 min), aber die Holbalken würden verkohlt stehen bleiben, und Deine Wand weiter halten. Eine nenneswerte Windlast auf Deine Haustrennwand ist auch nicht zu erwarten.
Gruß Maik Mahr
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- rainer
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Re: ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten?
19 Dez. 2006 08:47
Hallo Mahr,
in DIN4102 T4 steht unter 4.5.2.9:
" Aussteifende Riegel und Stützen müssen mindestens derselben Feuerwiderstandsklasse wie die Wände angehören; ...."
Das ist eine klare Forderung auf die in meinem Fall der Prüfstatiker besteht!
Das üblicherweise anders ausgeführt wird + auch funktioniert ist sicher richtig.
Es muß doch irgendwo einen Kommentar o.ä. geben wo die übliche Ausführung auch abgesegnet wird !?
Gruß rainer
in DIN4102 T4 steht unter 4.5.2.9:
" Aussteifende Riegel und Stützen müssen mindestens derselben Feuerwiderstandsklasse wie die Wände angehören; ...."
Das ist eine klare Forderung auf die in meinem Fall der Prüfstatiker besteht!
Das üblicherweise anders ausgeführt wird + auch funktioniert ist sicher richtig.
Es muß doch irgendwo einen Kommentar o.ä. geben wo die übliche Ausführung auch abgesegnet wird !?
Gruß rainer
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- rainer
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Re: ReF90-Wand durch F90-Bauteile halten?
19 Dez. 2006 09:17
in der Fachliteratur
1)Holzrahmenbau Mehrgeschossig vom Bund deutscher Zimmermeister
oder
2)Brandschutz im Holzbau -gebaute Beispiele vom Informationsdienst Holz
3)........
sind die Trennwände immer nur durch den Dachstuhl gehalten und damit offensichtlich nicht richtig ausgeführt -> einfach deprimierend!
1)Holzrahmenbau Mehrgeschossig vom Bund deutscher Zimmermeister
oder
2)Brandschutz im Holzbau -gebaute Beispiele vom Informationsdienst Holz
3)........
sind die Trennwände immer nur durch den Dachstuhl gehalten und damit offensichtlich nicht richtig ausgeführt -> einfach deprimierend!
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