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Holzbalkendecken im Bestand 18 Aug 2006 10:45 #16201

Hallo Forum,

Wer kann mir sagen, welche Spannungsüberschreitung bei alten Holzbalkendecken, an denen nichts geändert wurde noch tolerierbar sind ?

D.h. wer kennt Urteile oder Aufsätze bis wann der "statische Bestandschutz" gilt ?

Es kann ja wohl nicht sein, daß alte Holzbalkendecken 100 % die Spannung überschreiten dürfen, oder doch ?

Wird der Bestandschutz von alten Holzbalkendecken strenggenommen durch Aufbringung von schweren Parkettböden oder sogar Fliesen nicht aufgehoben ?

Können wir also demnächst den gesamten Holzbalkendeckenbestand der Republik sanieren ?

Wer weiß wo die Toleranzgrenze liegt ?

An den Brandschutz denke ich erstmal nicht !

Vielen Dank für Eure Ideen

Frank N.

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ReHolzbalkendecken im Bestand 18 Aug 2006 12:07 #16203

meiner meinung nach endet der bestandschutz zu dem zeitpunkt, wo man änderungen am system vornimmt. eine erhöhung der last stellt meiner meinung nach bereits eine änderung dar.

ein paar prozent kann man noch rauskitzeln, wenn die holzbalken vielleicht S13 entsprechen. dazu muss man die aber entsprechend untersuchen können.

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ReHolzbalkendecken im Bestand 18 Aug 2006 12:25 #16204

Hallo,
würde mich auch interessieren.
Besonders, wenn am Balken alles noch in Ordnung ist. Ist dann das Alter egal?
Wenn schon einige ihre "Eigentumswohnung" in ihnen "gebaut" haben, wie kann eingeschätzt werden, welcht Resttragfähigkeit er noch hat?
Und bei Pilzbefall?
Gruß ET

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keine norm 18 Aug 2006 13:06 #16205

dafür gibts keine norm. erstmal sollte man ssein ingenieurmäßiges
denken aktivieren und das vertretbare einschätzen.

bestandsschutz hin oder her, vorschriften hin oder her.

will man die verantwortung für bauteile übernehmen, deren
eigenschaften man letztendlich nur grob schätzen kann ?

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Rekeine norm 18 Aug 2006 14:24 #16206

Hallo Rabe,

ganz so einfach ist die Sache nicht, denn einmal gibt es tatsächlich einen Bestandschutz, denn sonst müßten wirklich die meisten Holzbalkendecken vor 1950 verstärkt werden,
zum anderen kostet dies immer sehr viel Geld.

Der Prüf Ing meint folgendes: Sobald etwas geändert wird, oder eine sichtbare Gefährdung von der Decke ausgeht (Zu hohe Durchbiegung, Fäulnisbefall etc.) entfällt der Bestandschutz. So weit so klar !

Mein Problem ist folgendes: Die Decke wurde durch einen zusätzlichen Zementestrich (ca 5 cm) zusätzlich belastet. Dies muß nachgewiesen werden das ist klar. Bei diesem Nachweis stellt sich aber heraus, daß die Decke selbst ohne Estrich
eine 80 % Biegespannungsüberschreitung hat.

Kann ich als gewissenhafter Statiker jetzt sagen:
"Wenn Ihr den Estrich runtermacht ist der Originalzustand wieder hergestellt und der Bestandschutz besteht wieder ?" Bei 80 % Spannungsüberschreitung ???

Wenn ich aber sage, daß die Decke nun auch im Originalzustand verstärkt werden muß, werde ich gefragt: Müssen denn dann nicht alle Decken aus dieser Zeit mit 80 % Spannungsüberschreitung verstärkt werden ?

Dies ist ein Kreislauf ohne Ende.

Oder gibt es irgendwo eine Zahl (von mir aus 50%) welche Spannungsüberschreitung bei den alten decken akzeptiert werden kann ?

Was sagt dir dein ingenieurmäßiges Denken, Rabe ??

MFG

Frank N.

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Rekeine norm 18 Aug 2006 16:45 #16209

Hallo und guten Abend,
da ist natürlich guter Rat teuer.
Es gibt aber ein Verfahren wo durch das Aufbringen von Estrich mit entsprechenden Verbund-Dübeln die Holzbalkendecke ertüchtigt werden kann. Habe selbst noch nicht nach diesem Verfahren gearbeitet.
Das klingt dann vermutlich wohl so:
- alter Estrich raus
- Verbundelemente drauf
- abstützen f.d. Bauzustand
- neuer Estrich rein
usw
schönes Wochenende wünscht galapeter97

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