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hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, geht es doch darum, die tragfähigkeit einer bestehenden konstruktion zu ermitteln. das hat nicht nur mit rechnen zu tun, sondern auch mit risikoabwägung. bedenken sie, daß sie eine aussage zur sicherheit des tragwerks machen müssen, die dann rechtsbindung hat !!! 100 % spannungsüberschreitung sind nur für denjenigen akzeptabel, der diese nicht bestätigt !!!! testen sie daher den bauherrn. wenn er sich gleich am anfang gegen material untersuchungen etc. sträubt, vergessen sie den auftrag am besten. da hilft ihnen auch kein prüfingenieur und kein bestandschutz, auch die tatsache, daß das gebäude schon 100 jahre steht ist dann kein argument. |
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Hallo,
mal zum Verständnis. 100% ige Spannungsüberschreiteung bedeutet doppelte Spannung!? Also anstatt z.B. 10 MN/m2 hat man 20 MN/m2? Was soll der Quatsch! Ich saniere schon lange HB-Decken, aber mehr als maximal 5% würde ich nie zulassen, egal was vorher war oder werden soll. Wie soll man diese Spannungen und die hohen Durchbiegungen rechtfertigen? Wozu gibt es zul. Spannungen wenn man meint, diese kann man unendlich missbrauchen? Also entweder sanieren (verstärken) oder die ganze Decke raus! Auch vor 100 Jahren haben die Bauleute (zumeist nach Tabellen) die Hölzer eingebaut, die erforderlich waren. Das man von vornherein schon die Lasten verdoppelt hat, kann ich mir nicht vorstellen. gruß charly |
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Hallo Frank,
dies mit den Holzbalkendecken in Altbauten ist ein altbekanntes Problem. Ich habe diesen Spagat als Statikerin auch immer wieder, die Gratwanderung was kann man zulassen, wovon sollte man die Finger lassen. Ich kann´s nur sagen wie ein Rechtsantwalt, kommt darauf an... Z.B. ist es auch immer vom Prüfer abhängig, wenn der alles tausendprozentig, wie beim Neubau will, hilft nur verstärken, rausreißen oder die Hütte abbrennen. Leider ist in Deutschland der Abrissneubau sehr verbreitet, damit geht viel wertvolle Substanz verloren... Nein, mal im Ernst, wir machen hier in der Stadt viel Altbausanierung, die Prüfer sind entsprechend drauf eingestellt und haben damit viel Erfahrung, d.h. wenn Du am statischen System nichts Gravierendes veränderst (keine neuen Lasten, keine Umnutzung, keine Auflager klauen, die Füllung ändern, am Querschnitt rumschnippeln weil Schwamm drin ist, ect.), brauchst Du auch nichts nachweisen. Hab ich auch schon so durchgeprüft bekommen. Nur Du hast Mehrlasteintrag....da musst Du dann eben ran. Aber 100% überschreitung hört sich schwer nach einer Systemveränderung an. Der erste Weg ist, genaue Bestandaufnahme, hat da irgendwer rumgebastelt, was ist wirklich drin im Deckenaufbau (evtl. Reserve) , und vor allem, ist die Auflagersituation noch die gleiche, wie zu Erbauerzeiten... Ich hab da schon tolle Sachen erlebt, da haben Heimwerkerkönige ganze Auflager weggekoppt und die Decke hing schön durch (hält aus Gewohnheit und an der Diele). Auch zu Gründerzeiten haben die keine 100% Spannungsüberschreitung zugelassen, ehrlich. Ich hatte den Fall jedenfalls noch nicht und die Häuser, die wir nachweisen sind teilweise über 120 Jahre alt. Hoff´ ich konnt ein wenig helfen Ciao Sandra |
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Hallo,
kann mich den Vorrednern nur anschließen: Auch beim Altbau passt normalerweise die Statik der Holzbalken. Nur die Gebrauchstauglichkeit (sprich Durchbiegung und Schallschutz) war damals nicht reglementiert. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Hallo Sandra,
Ich habe auch schon einige Holzbalkendecken im Bestand saniert. Es stimmt, daß auch die alten Decken (ohne Schädigung) meistens im "tolerierbaren" Bereich bleiben. Bei dieser Decke handelt es sich aber um eine Konstruktion, die ich in Köln noch nie gesehen habe: Anstatt der Lava-Schlacken Füllung wurde hier unbewehrter Beton in 12 cm Stärke eingebaut. Dies scheint aber Original zu sein, da die Klammern mit denen der Beton an den Holzbalken "befestigt" ist sehr alt aussehen. Mir scheint, daß hier vieleicht nach den damals üblichen "Verlegeregeln" gearbeitet worden ist, aber evtl. das Gewicht des Betons etwas vernachlässigt wurde. Die Auflagersituation ist sehr einfach und scheint Original zu sein, dies kann man u.a. an den alten Türen in den tragenden Wänden erkennen. Und nun.....??? Wir hatten die Decke an einer Stelle schon auf, ich werde aber jetzt wohl alle Balkenlagen (Abstände) prüfen müssen. Ich befürchte aber, daß dabei kaum neue Erkenntnisse entstehen. Wieviel Spannungsüberschreitung haben denn eure Decken i.d.R ? VG Frank Nawrath |
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.... welches Baujahr hat den das Gebäude? Hast Du schon im Archiv nach den alten Unterlagen geforscht? Ob der Beton wirklich dahingehört?
Bis 110% Auslastung kann ich vertreten. Danach muss was gemacht werden. Wir sind schließlich Statiker und keine Gesundbeter. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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