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hi,
FRANKNA schrieb:
keine. die fallen sonst beim gebrauchstauglichkeitsnachweis durch. wenn nicht durchbiegung, dann schwingung. und wenn doch .. dann "ein paar prozent kann man noch rauskitzeln, wenn die holzbalken vielleicht S13 entsprechen" (berndS, 1. s.) aber das ist schon ein heisser tanz. will der bauherr ein sanierungskonzept mit hand und fuss, dann bekommt er das - egal, ob aufgenagelte kertoplatten oder holzbetonverbund. hoffentlich wurde das " testen sie daher den bauherrn. wenn er sich gleich am anfang gegen material untersuchungen etc. sträubt, vergessen sie den auftrag am besten. da hilft ihnen auch kein prüfingenieur und kein bestandschutz, auch die tatsache, daß das gebäude schon 100 jahre steht ist dann kein argument. (rabe, oben) nicht überlesen .. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hallo,
Betr.: Spannungsüberschreitung bei Holzbalken Kann mich der Mehrzahl meiner Vorredner nur anschließen. Ergänzend folgendes: a) Bestandsschutz ist ein rechtlicher Begriff, der besagt, daß eine einmal genehmigte bauliche Anlage weiter wie bisher genutzt werden kann, auch wenn sich zwischendurch das Baurecht ändert (Eigentum wird geschützt, Art. 14 GG). Das gilt sogar auch, wenn der Bau zwar formell niemals genehmigt wurde, aber irgendwann mal genehmigungsfähig gewesen ist (ist nicht so bekannt, aber Juristen sehen das so). Es kann aber keinen 'statischen Bestandschutz' geben für Konstruktionen, die nicht standsicher sind, weder heute noch früher. Bauten oder Bauteile, die eine 'Gefahr für Leib und Leben' darstellen sind eben immer illegal, auch wenn sie durch glückliche Umstände bisher nicht zusammengebrochen sind. b) Holzgüte S13 sollte man nur zu Grunde legen, wenn man's auch geprüft hat und vertreten kann. Das setzt aber m.E. zunächst mal eine Sichtkontrolle (aller?) Balken voraus, denn wie will man was bescheinigen, was man gar nicht gesehen hat. Hier dürfte das Vorhaben 'S13' in den allermeisten Fällen schon scheitern, denn welcher Bauherr läßt denn eben mal alle Balken freilegen. Zu Probenentnahme und Materialprüfung kommt's dann gar nicht mehr. c) überschreitung der zulässigen Spannung wird z.B. von Prüfingenieuren i.d.R. ohne großes Palaver bis 3% akzeptiert. Vielleicht gibt's im Einzelfall noch gute Argumente für einige wenige Prozente mehr. Aber dann ist Schluß. Die oben genannten 10% halte ich für sehr viel. d) Daß ein Gebäude schon 100 Jahre steht, ist zwar schön, aber in statisch-fachlicher Hinsicht selbstverständlich kein Argument. Der Statiker haftet für alle seine Aussagen. Und wenn er für ein Bauteil trotz intensiver Bemühung aller Systemreserven etc. es nicht schafft, innerhalb der zulässigen Grenzen einen Gleichgewichtszustand nachzuweisen, dann muß er dem Bauherrn deutlich sagen: Das geht so nicht! Damit verliert er vielleicht den Auftrag. Aber nicht sein Gesicht, sein Hab und Gut etc.... MfG |
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..guter Aufsatz, treffender kann man es nicht formulieren.
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