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Gast
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Hallo,
welche Stützweite (für die Ermittlung der Deckenstärke zur Beschränkung der Durchbiegung) würdet Ihr für eine Stb.-Decke (Wohnungsbau) mit Abmessungen von 7,75 x 16,00 m ansetzen, wenn im Feldschwerpunkt eine einzelne Stütze steht? 7,75 m ist mit Sicherheit zu ungünstig. Eine Halbierung der Stützweite auf 3,875 m (bei Auflagerung der Decke auf die höher bewehrten Gurtstreifen) erscheint mir aber auf Grund der dann doch relativ geringen Steifigkeit der Gurtstreifen als zu optimistisch... Wie wäre es mit einem Mittelwert von 5,80 m? Ist das vertretbar? Fussballerisch-traurige Grüße Björn |
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Hallo und guten Tag, zum Hauptthema:
ich hatte damit gerechnet, dass die Trauer schon etwas früher eintreten würde... zur Sache selbst, ohne dass ich größere Rechnereien veranstalte, li würde ich in diesem Falle mit 7,75 m ansetzen, damit liege ich nur ein wenig auf der sicheren Seite, aber das kann ja nicht schaden und es spielt kaum eine Rolle, ob die Decke 24 cm oder 26 cm dick wird. freundliche Grüße galapeter97 |
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@ galapeter97
In Deiner glücklichen Lage wäre ich gerne mal, wo es egal ist, ob die Decke 24 oder 26 cm stark ist.... Zum Thema: ich heul schon seit gestern abend Zum eigentlichen Thema: wenn es eine Vordimensionierung ist ruhig die gesamte Stützweite nehmen, dann kann man bei genauem rechnen immer noch sagen, dass man bei Bedarf/Wunsch die Deckenstärke etwas reduzieren könnte..... da freuen sich die Architekten und Bauherren dann immer gruß pa |
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Nochmal zum Hauptthema:
Vorteilhaft ist nun allerdings, dass "unser" Finale nun am Samstag stattfindet und man dann wenigstens vernünftig feiern kann, ohne einen Urlaubstag opfern zu müssen. ![]() Nochmal zur Sache selbst: Die Trennwände auf der Decke werden als Mauerwerkswände ausgeführt - das heisst d=li^2/150, wenn ich keine Risse riskieren will. Ich hab mir gerade mal die Momentenlinien meiner punktförmig gestützen Decke angesehen und festgestellt, dass die Nulldurchgänge zwischen den Stützstreifen fast genau so weit auseinander liegen wie bei einer einachsig gespannten Decke ohne Stütze. Eine Abminderung kann also nicht durchgeführt werden. In meinem Fall habe ich ein 2-Feld-System (Breite = 2 * 7,75 m, Länge = 16 m), wonach die wirkliche Stützweite um 15 % abgemindert werden darf. Also: d = 0,85*li^2/150 = 0,85*7,75^2/150 = 29 cm. Dazu kommt noch halber Stabdurchmesser und Betondeckung... Da stellt sich mir als nächstes die Frage, ob das Kriterium vielleicht zu scharf ist. Grüße Björn |
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hallo Björn,
bei unregelmäßigen Systemen greifen die Durchbiegungsbeschränkungen nicht mehr. Du musst die wahrscheinlichen Durchbiegungen im Zustand II nach Kriechen und Schwinden ausrechnen, zumindest abschätzen, und die Verformungsbegrenzungen nach DIN 1045-1 Abs 11.3.1 einhalten. Das machen die Gutachter auch, wenn sie die Risse in deinem Mauerwerk beurteilen sollten. Interessanter Aufsatz dazu: Fricke, Heft 1, Beton- und Stahlbetonbau 99. Grüsse Thomas. |
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Hallo nochmal,
wenn ich höre, dass auf der Decke gemauerte Trennwände stehen sollen, dann meine ich doch, dass man davon dringend abraten sollte, denn es kann ja trotz aller Vorschriften keiner von uns garantieren, daß die gemauerten Trennwände bei derartigen Spannweiten rissefrei bleiben, das gilt besonders für Trennwände die parallel zu li stehen. Also dünnere Decke bei Trennwänden in Ständerbauweise ist doch ein gutes Argument. Dass wir alle unter Zwang zur Wirtschaftlichkeit stehen ist richtig und auch gut so. Aber wir sollten auch daran denken, dass selbst wenn alles DIN-konform ist was wir tun, wir für unser Werk haften. freundliche Grüße galapeter97 |
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